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Ratgeber

Arbeitssicherheit in der Energiebranche: Zuständigkeit und Prävention.

Wer ist für den Arbeitsschutz in der Energiewirtschaft zuständig, welche Regeln gelten – und wie bleiben Betriebe und Beschäftigte auf dem Laufenden?

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Arbeitssicherheit in der Energiebranche: Zuständigkeit und Prävention

Arbeitssicherheit in der Energiebranche: Zuständigkeit und Prävention

Strom- und Wärmeerzeugung, Netze, Elektrohandwerk: Die Energiebranche zählt zu den Bereichen mit besonderen Gefährdungen – von elektrischer Energie über Arbeiten in der Höhe bis zu beengten Räumen. Umso wichtiger ist ein funktionierender Arbeitsschutz.

Welche Berufsgenossenschaft ist zuständig?

Für große Teile der Energiewirtschaft und das Elektrohandwerk ist die BG ETEM (Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse) der zuständige Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie übernimmt Prävention und Beratung und – im Schadensfall – Heilbehandlung und Entschädigung.

Zentrale Vorschriften

  • DGUV Vorschrift 3: Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln nur durch Elektrofachkräfte, mit regelmäßigen Prüfungen.
  • Gefährdungsbeurteilung: Pflicht nach § 5 ArbSchG vor Aufnahme der Tätigkeit.
  • Unterweisung und PSA: regelmäßig, dokumentiert und auf die Tätigkeit bezogen.

Auf dem Laufenden bleiben

Vorschriften, Technik und Förderbedingungen in der Energiebranche ändern sich laufend. Wer Verantwortung für die Arbeitssicherheit trägt, sollte Entwicklungen verfolgen – neben den Angeboten der Berufsgenossenschaft helfen Fachmedien wie die Energie-Zeitung, Branchen- und Regeländerungen im Blick zu behalten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Energie und Elektro ist meist die BG ETEM zuständig.
  • Kern sind DGUV Vorschrift 3, Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung.
  • Aktuell bleiben über BG-Angebote und Fachmedien.
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