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Leistungen der Berufsgenossenschaft: Was zahlt die BG?

Nach einem Arbeitsunfall, Wegeunfall oder bei einer Berufskrankheit tritt die Berufsgenossenschaft an die Stelle der Krankenkasse – und leistet in vielen Punkten mehr. Diese Übersicht zeigt, welche Kosten die BG übernimmt und wo die Details stehen.

Kurz gesagt: Die BG zahlt Behandlung, Reha und Hilfsmittel ohne Zuzahlung, ersetzt nach der Lohnfortzahlung das Einkommen mit Verletztengeld, hilft bei der Rückkehr in den Beruf, zahlt bei bleibenden Schäden eine Rente und sichert Hinterbliebene ab. Schmerzensgeld zahlt sie nicht.

Der Leistungskatalog im Überblick

BereichLeistungenDetails
HeilbehandlungErstversorgung, Durchgangsarzt, Klinik, Operationen, Medikamente, Physio- und Ergotherapie, Psychotherapieohne Zuzahlung, „mit allen geeigneten Mitteln“
HilfsmittelProthesen, Rollstuhl, Orthesen, Hörgeräte; Ersatz beschädigter Brillen oder Prothesenauch höherwertige Versorgung, wenn nötig
PflegePflegegeld, Pflegekraft oder Heimpflege bei Hilflosigkeitunabhängig von der Pflegeversicherung
FahrtkostenFahrten zu Arzt, Therapie und Reha, bei Bedarf TaxiFahrtkostenerstattung
Haushalt und FamilieHaushaltshilfe, KinderbetreuungskostenHaushaltshilfe nach Arbeitsunfall
EinkommenVerletztengeld nach der LohnfortzahlungLohnfortzahlung und Verletztengeld
BerufArbeitsplatzanpassung, Umschulung, Weiterbildung, ÜbergangsgeldÜbergangsgeld
TeilhabeWohnungsumbau, Kfz-Hilfe, psychosoziale Betreuungindividuell nach Bedarf
DauerfolgenVerletztenrente ab 20 % Minderung der ErwerbsfähigkeitUnfallrente
TodSterbegeld, Überführung, Witwen-/Witwer- und WaisenrenteHinterbliebenenleistungen

Heilbehandlung: mehr als bei der Krankenkasse

Die BG muss die Folgen eines Unfalls „mit allen geeigneten Mitteln“ beseitigen. In der Praxis heißt das: keine Zuzahlungen für Medikamente, Klinik oder Therapie, schnelle Termine über das Durchgangsarzt-Verfahren, spezialisierte BG Kliniken für schwere Verletzungen und eine Reha, die sich am Arbeitsplatz orientiert. Ein eigener Reha-Manager der BG begleitet schwere Fälle von der Klinik bis zur Rückkehr in den Job. Fahrten zur Behandlung und zur Reha werden erstattet – siehe Fahrtkosten nach Arbeitsunfall.

Eine Besonderheit: Werden bei einem Arbeitsunfall eine Brille, ein Hörgerät oder eine Prothese beschädigt, ersetzt die BG auch diese, obwohl dabei niemand verletzt sein muss. Andere Sachschäden, etwa an Kleidung oder Handy, sind dagegen nicht versichert.

Geld für den Lebensunterhalt

In den ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber den Lohn weiter. Danach zahlt die BG Verletztengeld – 80 % des regelmäßigen Bruttos, höchstens das Netto. Das ist mehr als das Krankengeld der Krankenkasse. Passiert der Unfall in den ersten vier Wochen eines neuen Jobs, zahlt die BG sofort, siehe Arbeitsunfall in den ersten 4 Wochen. Während einer Umschulung gibt es Übergangsgeld.

Rente bei bleibenden Schäden

Ist die Erwerbsfähigkeit über die 26. Woche nach dem Unfall hinaus um mindestens 20 % gemindert, zahlt die BG eine Verletztenrente. Bei völligem Verlust der Erwerbsfähigkeit beträgt sie zwei Drittel des Jahresarbeitsverdienstes, bei Teilverlust den entsprechenden Anteil. Sie wird zusätzlich zu Lohn oder Gehalt gezahlt, wenn Sie weiterarbeiten können – ein wichtiger Unterschied zur Erwerbsminderungsrente der Rentenversicherung.

Leistungen an Hinterbliebene

Endet ein Arbeitsunfall tödlich, zahlt die BG ein Sterbegeld und die Überführungskosten. Hinterbliebene erhalten eine Rente: Witwen und Witwer 30 % des Jahresarbeitsverdienstes der verstorbenen Person (kleine Witwenrente) bzw. 40 % (große Witwenrente – bei Erwerbsminderung, Kindererziehung oder ab einer Altersgrenze, die bis 2029 schrittweise auf 47 Jahre steigt), Halbwaisen 20 %, Vollwaisen 30 %. Eigenes Einkommen wird teilweise angerechnet.

Was die BG nicht zahlt

  • Schmerzensgeld: Die BG ersetzt keinen immateriellen Schaden. Gegen Arbeitgeber und Kollegen ist ein Schmerzensgeldanspruch zudem in der Regel ausgeschlossen. War ein betriebsfremder Dritter schuld, etwa bei einem Verkehrsunfall, können Sie Schmerzensgeld von ihm verlangen.
  • Sachschäden außer an Hilfsmitteln wie Brille oder Prothese.
  • Private Unfälle – dafür gelten Krankenkasse und Lohnfortzahlung, siehe Privater Unfall und Lohnfortzahlung.
  • Leistungen, wenn der Unfall nicht als Arbeitsunfall anerkannt wird. Dann springt die Krankenkasse ein – siehe Wenn die BG nicht zahlt.

Wie kommen Sie an die Leistungen?

Die Leistungen der Unfallversicherung werden von Amts wegen erbracht, ein Antrag ist meist nicht nötig. Entscheidend ist, dass der Unfall bekannt ist: Gehen Sie zum Durchgangsarzt und sagen Sie, dass es ein Arbeitsunfall war. Der Arbeitgeber meldet den Unfall bei mehr als drei Tagen Ausfall der BG. Tut er das nicht, können Sie selbst melden – siehe Arbeitgeber meldet Arbeitsunfall nicht.

Häufige Fragen

Was zahlt die BG bei einem Arbeitsunfall?

Behandlung, Reha, Hilfsmittel und Fahrtkosten ohne Zuzahlung, Verletztengeld nach der Lohnfortzahlung, Hilfen zur Rückkehr in den Beruf, bei bleibenden Schäden eine Rente und bei tödlichen Unfällen Leistungen an Hinterbliebene.

Zahlt die Berufsgenossenschaft Schmerzensgeld?

Nein. Schmerzensgeld gibt es nur von einem schuldigen Dritten, der nicht zum Betrieb gehört, zum Beispiel vom Unfallgegner im Straßenverkehr.

Muss ich bei einem BG-Fall Zuzahlungen leisten?

Nein. Für Medikamente, Heilmittel, Klinikaufenthalte und Fahrten nach einem Arbeitsunfall fallen keine Zuzahlungen an. Sagen Sie in Praxis und Apotheke, dass es ein BG-Fall ist.

Ersetzt die BG meine kaputte Brille?

Ja, wenn sie bei einem Arbeitsunfall beschädigt wurde. Brillen, Hörgeräte und Prothesen gelten als Hilfsmittel und werden ersetzt – auch ohne dass Sie verletzt wurden.