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Ratgeber

Sterbegeld & Hinterbliebenenrente der Berufsgenossenschaft.

Welche Leistungen zahlt die BG nach einem tödlichen Arbeitsunfall? Sterbegeld, Witwen-/Witwerrente und Waisenrente verständlich erklärt – mit Höhe und FAQ.

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Sterbegeld & Hinterbliebenenrente der Berufsgenossenschaft

Sterbegeld & Hinterbliebenenrente der Berufsgenossenschaft

Stirbt ein Mensch infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, stehen die Angehörigen vor einer schweren Zeit – auch finanziell. Die Berufsgenossenschaft zahlt dann mehrere Hinterbliebenenleistungen: Sterbegeld, Renten und Beihilfen. Dieser Ratgeber gibt einen verständlichen Überblick.

Schnell-Antwort: Nach einem tödlichen Versicherungsfall zahlt die BG Sterbegeld (ein fester Betrag), Überführungskosten sowie Witwen-/Witwerrente und Waisenrente. Die Renten bemessen sich am Jahresarbeitsverdienst der verstorbenen Person.

Welche Leistungen gibt es?

LeistungKurzbeschreibung
SterbegeldEinmalbetrag zur Deckung der Bestattungskosten
ÜberführungskostenKosten der Überführung an den Bestattungsort
Witwen-/Witwerrentelaufende Rente für den hinterbliebenen Ehe-/Lebenspartner
Waisenrentelaufende Rente für Kinder

Das Sterbegeld

Das Sterbegeld ist ein einmaliger Festbetrag. Er beträgt ein Siebtel der zum Todeszeitpunkt geltenden Bezugsgröße der Sozialversicherung – also ein vom Gesetzgeber jährlich angepasster, bundeseinheitlicher Betrag (in der Größenordnung von rund 5.000–6.000 €). Es soll helfen, die Bestattungskosten zu tragen. Zusätzlich werden notwendige Überführungskosten übernommen.

Die Witwen- und Witwerrente

Der hinterbliebene Ehe- oder eingetragene Lebenspartner erhält eine Rente, die sich am Jahresarbeitsverdienst (JAV) der verstorbenen Person orientiert:

  • Kleine Witwen-/Witwerrente: 30 % des JAV – meist zeitlich begrenzt (z. B. bei jüngeren Hinterbliebenen ohne Kind).
  • Große Witwen-/Witwerrente: 40 % des JAV – etwa bei Erreichen einer Altersgrenze, bei Erwerbsminderung oder wenn ein Kind erzogen wird.

Eigenes Einkommen kann teilweise angerechnet werden. Bei Wiederheirat wird die Rente in der Regel mit einer Abfindung beendet.

Die Waisenrente

Kinder der verstorbenen Person erhalten eine Waisenrente:

ArtHöhe (vom JAV)
Halbwaise (ein Elternteil verstorben)20 %
Vollwaise (beide Eltern verstorben)30 %

Gezahlt wird in der Regel bis zum 18. Geburtstag, bei Ausbildung oder Studium bis längstens zum 27. Lebensjahr.

Gibt es eine Obergrenze?

Ja. Alle Hinterbliebenenrenten zusammen dürfen 80 % des Jahresarbeitsverdienstes nicht übersteigen. Liegen die Ansprüche darüber, werden sie anteilig gekürzt.

So beantragen Hinterbliebene die Leistungen

  • 1. Den Todesfall der zuständigen Berufsgenossenschaft melden (oft erfolgt dies über den Arbeitgeber als Unfallanzeige).
  • 2. Sterbeurkunde, Heirats- und ggf. Geburtsurkunden der Kinder bereithalten.
  • 3. Die BG prüft den Zusammenhang mit dem Versicherungsfall und setzt die Leistungen fest.

Häufige Fragen

Sind die Renten steuerpflichtig?

Hinterbliebenenrenten der Unfallversicherung sind steuerfrei.

Bekomme ich auch dann etwas, wenn der Tod erst später infolge des Unfalls eintritt?

Ja, sofern ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Versicherungsfall und dem Tod besteht – auch wenn Zeit vergangen ist.

Was ist der Unterschied zur Hinterbliebenenrente der Rentenversicherung?

Die Leistungen der BG setzen einen Arbeitsunfall/eine Berufskrankheit als Ursache voraus und werden zusätzlich gezahlt. Sie ersetzen nicht die allgemeine Rentenversicherung, sondern ergänzen sie.

Fazit

Nach einem tödlichen Arbeitsunfall federt die Berufsgenossenschaft die finanziellen Folgen für Angehörige ab – mit Sterbegeld, Überführungskosten und laufenden Renten. Wichtig ist, den Versicherungsfall zu melden und die nötigen Urkunden vorzulegen, damit die Leistungen zügig festgesetzt werden.

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