BG Verkehr: Zuständigkeit, Leistungen und Unternehmerversicherung
Die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation, kurz BG Verkehr, ist die gesetzliche Unfallversicherung für alle, die Güter oder Personen befördern – auf der Straße, auf dem Wasser und in der Luft – sowie für Post und Telekommunikation. Hauptsitz ist Hamburg.
Kurz gesagt: Zur BG Verkehr gehören Güterkraftverkehr, Speditionen, Kurier- und Paketdienste, Taxi, Busunternehmen, Schifffahrt, Luftfahrt sowie Post- und Telekommunikationsunternehmen. Sie entstand 2010 aus der BG für Fahrzeughaltungen und der See-Berufsgenossenschaft; 2016 kam die Unfallkasse Post und Telekom dazu.
Wer gehört zur BG Verkehr?
| Bereich | Beispiele |
|---|---|
| Güterverkehr | Transportunternehmen, Speditionen, Umzugsfirmen, Abschleppdienste |
| Personenverkehr | Taxi, Mietwagen, Reise- und Linienbusse, Krankenfahrten |
| Kurier und Paket | Kurier-, Express- und Paketdienste |
| Schifffahrt | Seeschifffahrt, Binnenschifffahrt, Seefischerei |
| Luftfahrt | Fluggesellschaften und Flugbetriebe |
| Post und Telekommunikation | Nachfolgeunternehmen der Bundespost und weitere Unternehmen der Branche |
| Fahrzeughaltung | Unternehmen und Privatleute, die Fahrer beschäftigen |
Eisenbahnen und der schienengebundene Nahverkehr gehören nicht dazu – sie sind seit 2015 bei der VBG versichert. Lagerbetriebe ohne eigenen Transport zählen zur BGHW.
Besonderheit: Unternehmer sind meist mitversichert
Anders als bei den meisten anderen Berufsgenossenschaften sind bei der BG Verkehr in vielen Branchen auch die Unternehmerinnen und Unternehmer selbst pflichtversichert, oft einschließlich mitarbeitender Ehegatten. Das betrifft vor allem Taxi- und Mietwagenunternehmer und den Güterkraftverkehr. Für den selbstfahrenden Unternehmer ist das ein wichtiger Schutz, kostet aber einen eigenen Beitrag. Welche Regel für Ihren Betrieb gilt, steht in der Satzung der BG Verkehr und im Aufnahmebescheid. Allgemeines zur Absicherung Selbstständiger im Ratgeber Berufsgenossenschaft für Selbstständige.
Unbedenklichkeitsbescheinigung für Ausschreibungen
Transport- und Busunternehmen brauchen häufig eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der BG Verkehr – etwa für öffentliche Ausschreibungen, als Subunternehmer oder für Rahmenverträge. Sie bestätigt, dass Ihr Betrieb Mitglied ist und seine Beiträge gezahlt hat. Ausgestellt wird sie auf Antrag, meist online über das Serviceportal. Wie das abläuft, erklärt der Ratgeber Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern.
Prävention: Fahren, Laden, Sichern
- Verkehrssicherheit: Fahrsicherheitstrainings, die die BG Verkehr für Mitgliedsbetriebe bezuschusst, Themen wie Müdigkeit und Ablenkung.
- Ladungssicherung und sicheres Be- und Entladen – einer der häufigsten Unfallschwerpunkte.
- Auf- und Absteigen vom Lkw: Stürze aus dem Führerhaus oder von der Ladefläche verursachen viele lange Ausfälle.
- Arbeitsmedizinische Themen wie Ergonomie am Fahrerplatz und Schichtarbeit.
Leistungen
Die Leistungen entsprechen denen aller Berufsgenossenschaften: Heilbehandlung und Reha ohne Zuzahlung, Verletztengeld, berufliche Reha, Verletztenrente und Leistungen an Hinterbliebene. Für Berufskraftfahrer ist der Wegeunfall ein wichtiges Thema – er ist ebenso versichert wie ein Unfall während der Tour.
Häufige Fragen
Was ist die BG für Fahrzeughaltungen?
Die frühere Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (BGF) war für Transport- und Taxiunternehmen zuständig. Sie ist 2010 in der BG Verkehr aufgegangen.
Welche BG ist für ein Taxiunternehmen zuständig?
Die BG Verkehr. Taxiunternehmer sind dort in der Regel selbst pflichtversichert.
Ist ein Kurierfahrer mit eigenem Gewerbe bei der BG Verkehr?
Ja, Kurier- und Expressdienste gehören zur BG Verkehr. Ob der Soloselbstständige selbst pflicht- oder nur freiwillig versichert ist, regelt die Satzung. Eine Anfrage bei der BG Verkehr schafft Klarheit.
Wo sitzt die BG Verkehr?
Die Hauptverwaltung ist in Hamburg, dazu kommen Bezirksverwaltungen in mehreren Städten. Welche zuständig ist, steht auf Ihren Schreiben der BG Verkehr.