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Berufsgenossenschaft für Selbstständige: Pflicht, Kosten, freiwillige Versicherung.

Müssen Selbstständige in die Berufsgenossenschaft? Was kostet es, wann ist es Pflicht und wann freiwillig sinnvoll? Der Ratgeber für Gründer und Soloselbstständige.

berufsgenossenschaften.info3 Min. Lesezeit
Berufsgenossenschaft für Selbstständige: Pflicht, Kosten, freiwillige Versicherung

Berufsgenossenschaft für Selbstständige: Pflicht, Kosten, freiwillige Versicherung

Wer sich selbstständig macht, stößt schnell auf die Frage: Muss ich in die Berufsgenossenschaft – und lohnt sich das überhaupt? Die Antwort hängt davon ab, ob Sie Mitarbeiter beschäftigen und in welcher Branche Sie tätig sind. Dieser Ratgeber bringt Klarheit für Gründer, Solo­selbstständige und kleine Betriebe.

Schnell-Antwort: Beschäftigen Sie Mitarbeiter, sind Sie Pflichtmitglied in der zuständigen BG. Für sich selbst sind Sie meist nicht automatisch versichert – in einigen Branchen (z. B. Bau) aber schon. Andernfalls ist eine freiwillige Versicherung oft sinnvoll und günstiger als gedacht.

Wann ist die BG für Selbstständige Pflicht?

  • Sobald Sie Personal beschäftigen – auch Minijobber, Aushilfen oder Familienangehörige gegen Entgelt: Dann ist die Mitgliedschaft für Ihre Beschäftigten Pflicht.
  • In bestimmten Branchen sind auch die Unternehmer selbst pflichtversichert, etwa in der Bauwirtschaft (BG BAU) oder in der Landwirtschaft (SVLFG).

Die Anmeldung müssen Sie aktiv vornehmen: Ein neues Unternehmen ist der zuständigen BG innerhalb einer Woche zu melden.

Bin ich als Soloselbstständiger automatisch versichert?

In den meisten gewerblichen Branchen: nein. Ohne Beschäftigte und ohne Pflichtmitgliedschaft genießen Sie keinen automatischen Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie haben dann zwei Möglichkeiten:

  • Freiwillige Versicherung bei Ihrer Berufsgenossenschaft, oder
  • eine private Unfallversicherung – die jedoch andere Leistungen abdeckt.

Freiwillige Versicherung – für wen sinnvoll?

Die freiwillige Versicherung in der BG ist häufig attraktiv, weil sie umfassende Leistungen bietet: Heilbehandlung mit allen geeigneten Mitteln, Verletztengeld, Reha und ggf. Rente – und das nicht nur bei einem Unfall am Arbeitsplatz, sondern auch bei beruflich bedingten Wegeunfällen.

Besonders sinnvoll ist sie, wenn:

  • Sie körperlich arbeiten oder Maschinen bedienen,
  • Sie viel unterwegs sind (Wegeunfälle),
  • Sie keine oder nur geringe anderweitige Absicherung haben.

Was kostet die Berufsgenossenschaft für Selbstständige?

Bei der freiwilligen Versicherung wählen Sie eine Versicherungssumme (Jahresarbeitsverdienst), nach der sich Beitrag und spätere Leistungen richten. Die Kosten hängen von dieser Summe und der Gefahrklasse Ihrer Branche ab. Für Bürotätigkeiten ist die freiwillige Versicherung oft schon für einen überschaubaren Jahresbeitrag zu haben; in risikoreichen Branchen liegt sie höher.

EinflussfaktorWirkung auf den Beitrag
Gewählte Versicherungssummehöhere Summe = höherer Beitrag, aber auch höhere Leistung
Gefahrklasse der Brancherisikoreiche Tätigkeit = höherer Beitrag
Anzahl der Beschäftigtenrelevant für die Pflichtbeiträge der Mitarbeiter

Tipp: Die freiwillige Versicherung ist als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar.

BG oder private Unfallversicherung?

Die gesetzliche Lösung (BG) deckt vor allem berufliche Unfälle und Berufskrankheiten ab und legt einen starken Fokus auf Reha ("Reha vor Rente"). Eine private Unfallversicherung gilt dagegen oft rund um die Uhr – auch in der Freizeit –, zahlt aber meist eine Kapitalleistung statt Reha-Steuerung. Viele Selbstständige kombinieren beides.

Häufige Fragen

Ich habe nur einen Minijobber – muss ich trotzdem in die BG?

Ja. Sobald Sie jemanden gegen Entgelt beschäftigen, besteht für diese Person Versicherungspflicht, und Sie müssen den Betrieb anmelden.

Wie finde ich die für mich zuständige BG?

Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrer Branche. Im Zweifel hilft die DGUV-Zuständigkeitsauskunft oder die jeweilige Berufsgenossenschaft weiter.

Lohnt sich die freiwillige Versicherung wirklich?

Für viele ja – vor allem wegen der umfassenden Reha-Leistungen und des Verletztengeldes. Rechnen Sie Beitrag und Leistungsumfang gegen Ihr persönliches Risiko.

Fazit

Mit Mitarbeitern führt an der Berufsgenossenschaft kein Weg vorbei – das ist Pflicht. Für sich selbst sollten Solo­selbstständige prüfen, ob eine freiwillige Versicherung sinnvoll ist: Sie ist oft günstiger als gedacht und bietet einen starken Schutz bei beruflich bedingten Unfällen. Wer gründet, klärt das am besten gleich zu Beginn – passend dazu unser Ratgeber „Eigene Firma gründen".

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