Was ist eine Berufsgenossenschaft? Aufgaben und Leistungen
Fast jeder Beschäftigte in Deutschland ist über eine Berufsgenossenschaft versichert – und die meisten merken das erst nach dem ersten Arbeitsunfall. Hier steht kompakt, was eine Berufsgenossenschaft ist, wofür sie zuständig ist und wie sie finanziert wird.
Kurz gesagt: Eine Berufsgenossenschaft (BG) ist ein Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Privatwirtschaft. Sie hat drei Aufgaben: Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten verhüten, Verletzte heilen und wiedereingliedern, Folgen finanziell ausgleichen. Den Beitrag zahlt allein der Arbeitgeber, für Beschäftigte ist der Schutz kostenlos.
Die Berufsgenossenschaft in einem Satz
Die gesetzliche Unfallversicherung ist neben Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung die fünfte Säule der Sozialversicherung. Geregelt ist sie im Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII). Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die neun gewerblichen Berufsgenossenschaften zuständig, jeweils für bestimmte Branchen. Für den öffentlichen Dienst sind es die Unfallkassen, für die Landwirtschaft die SVLFG. Rechtlich sind die BGen Körperschaften des öffentlichen Rechts, die sich selbst verwalten – je zur Hälfte durch Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten.
Aufgabe 1: Prävention
Das Gesetz stellt die Verhütung an die erste Stelle: Die BG soll mit allen geeigneten Mitteln dafür sorgen, dass Unfälle und Berufskrankheiten gar nicht erst entstehen. Dafür
- erlässt sie Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschriften), die für ihre Mitgliedsbetriebe verbindlich sind,
- berät und überwacht sie Betriebe durch Aufsichtspersonen, die Betriebe besichtigen und Anordnungen treffen dürfen,
- bildet sie aus – Sicherheitsbeauftragte, Ersthelfer, Brandschutzhelfer, Führungskräfte –, meist kostenlos für die Mitgliedsbetriebe,
- stellt sie Handlungshilfen bereit, etwa für die Gefährdungsbeurteilung,
- fördert sie sichere Technik mit Prämien und Zuschüssen.
Aufgabe 2: Heilbehandlung und Rehabilitation
Passiert trotzdem ein Unfall, übernimmt die BG die Behandlung „mit allen geeigneten Mitteln“ – ein höherer Maßstab als in der Krankenversicherung. Dazu gehören Erstversorgung, Behandlung durch den Durchgangsarzt, Klinik, Medikamente, Physiotherapie, Hilfsmittel und Reha, jeweils ohne Zuzahlung. Die BGen betreiben eigene Unfallkliniken, die BG Kliniken. Ziel ist nicht nur die Heilung, sondern die Rückkehr in den Beruf: Arbeitsplatzanpassung, Umschulung, Hilfen für Wohnung und Auto gehören ebenfalls dazu. Einen Überblick gibt der Ratgeber Rehabilitation und Wiedereingliederung.
Aufgabe 3: Entschädigung
Für die finanziellen Folgen zahlt die BG Geldleistungen:
- Verletztengeld nach dem Ende der Lohnfortzahlung,
- Übergangsgeld während einer beruflichen Reha,
- Verletztenrente bei dauerhaften Folgen,
- Sterbegeld und Hinterbliebenenrente bei tödlichen Unfällen.
Die komplette Übersicht steht im Ratgeber Leistungen der Berufsgenossenschaft.
Wer ist versichert?
- Alle Beschäftigten, unabhängig von Stundenzahl und Verdienst – auch Minijobber, Aushilfen, Praktikanten und Auszubildende, vom ersten Arbeitstag an.
- Unternehmer nur in einigen Branchen per Gesetz oder Satzung. Sonst können sie sich freiwillig versichern – siehe BG für Selbstständige.
- Außerdem über die Unfallkassen: Kinder in Kitas, Schüler, Studierende, ehrenamtlich Tätige, Hilfeleistende bei Unglücksfällen und pflegende Angehörige.
Versichert sind Arbeitsunfälle, Wegeunfälle auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeit und Berufskrankheiten aus der amtlichen Liste.
Wer zahlt die Berufsgenossenschaft?
Allein die Arbeitgeber. Der Beitrag richtet sich nach der Lohnsumme und der Gefahrklasse der Branche und wird einmal jährlich im Nachhinein berechnet. Beschäftigten wird dafür nichts vom Lohn abgezogen – anders als bei allen anderen Sozialversicherungen. Mehr dazu im Ratgeber Beitrag zur Berufsgenossenschaft.
Im Gegenzug sind Arbeitgeber und Kollegen von der Haftung für Personenschäden befreit. Wer bei der Arbeit verletzt wird, erhält Leistungen von der BG, kann aber in der Regel kein Schmerzensgeld vom Chef oder von Kollegen verlangen. Ausnahmen gibt es bei Vorsatz und bei Wegeunfällen.
Die neun Berufsgenossenschaften
BG RCI, BGHM, BG ETEM, BG BAU, BGN, BGHW, VBG, BG Verkehr und BGW – jede ist für bestimmte Branchen zuständig. Welche für Ihren Betrieb gilt, zeigen die Liste der Berufsgenossenschaften und der Ratgeber zuständige BG ermitteln. Ihr gemeinsamer Spitzenverband ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).
Häufige Fragen
Was ist eine Berufsgenossenschaft einfach erklärt?
Die Unfallversicherung des Arbeitgebers für seine Beschäftigten. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben, wird allein vom Arbeitgeber bezahlt und kommt für Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten auf.
Ist die Berufsgenossenschaft eine Versicherung?
Ja, eine gesetzliche Pflichtversicherung. Anders als eine private Unfallversicherung kann man sie nicht wählen oder kündigen.
Muss jeder Arbeitgeber in die Berufsgenossenschaft?
Ja. Jedes Unternehmen muss sich innerhalb einer Woche nach Aufnahme der Tätigkeit bei der zuständigen BG anmelden – siehe Unternehmen bei der BG anmelden.
Was ist der Unterschied zwischen Berufsgenossenschaft und Unfallkasse?
Beide sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Berufsgenossenschaften sind für die Privatwirtschaft zuständig, Unfallkassen für den öffentlichen Dienst, Schulen, Kitas und ehrenamtlich Tätige. Die Leistungen sind gleich.
Wofür steht BG?
Im Arbeitsleben für Berufsgenossenschaft. Beim Jobcenter bedeutet BG dagegen Bedarfsgemeinschaft – mehr dazu unter Was bedeutet BG?