Aufgaben einer Berufsgenossenschaft

Was geschieht in Fällen, in denen die Berufsgenossenschaft nicht zahlt?


Arbeitnehmern, bei denen die Berufsgenossenschaft die Kosten der Behandlung nicht übernimmt, müssen natürlich nicht verzagen. In solchen Fällen übernimmt automatisch die Krankenkasse. Kosten und Ersatzzahlungen fallen in Deutschland immer entweder in den Aufgabenbereich der Berufsgenossenschaft oder den der Krankenkasse. Um die Kostenübernahme der zuständigen BG so leicht wie möglich zu gestalten, sollten Arbeitnehmer umgehend den Durchgangsarzt aufzusuchen. Diese Fachärzte haben eine Zulassung durch die zuständigen Berufsgenossenschaften und kümmern sich auch um die Versorgung. Entsprechende Listen hängen in den Betrieben aus. Unternehmen müssen einen Unfall dokumentieren und bei Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen der BG melden, dafür sind Arbeitnehmer in der Meldepflicht dem Unternehmen gegenüber.

Sollte eine Berufsgenossenschaft die Leistungsübernahme ablehnen, können Arbeitnehmer binnen eines Monats Einspruch einlegen. Hierfür sollte ein Anwalt für Sozial- und Berufsgenossenschaftsrecht aufgesucht werden. Neben Arbeitnehmern und Auszubildenden sind auch Kindergartenkinder, Studierende und Schüler über die Berufsgenossenschaft versichert, ebenso wie Unfallhelfer, Entwicklungshelfer und pflegenden Angehörige. Auch Selbständige können bei der BG eine freiwillige Unfallversicherung abschließen.