Arbeitsunfall: Wer zahlt in den ersten 28 Tagen

Lohnfortzahlung bei einem Arbeitsunfall: Das müssen Sie beachten!

Arbeitgeber und Arbeitnehmer wollen keine Arbeitsunfälle. Daher sollten die Sicherheitsregeln des Unternehmens sicherstellen, dass sicheres Arbeiten möglich ist. Aber absolute Sicherheit gibt es nicht. Die Lohnfortzahlung bei einem Arbeitsunfall ist ein wichtiges Thema.

Es stellt sich also die Frage: Wer zahlt bei einem Arbeitsunfall die Leistungen bei Arbeitsunfällen? Was ist der Unterschied beim Krankengeld? Welche Voraussetzungen müssen bei einem Arbeitsunfall erfüllt sein, damit der Lohn weitergezahlt wird? Dieser Ratgeber gibt umfassende Antworten auf diese Fragen. Hier erfahren Sie genau, worauf Sie bei der Weiterzahlung bei einem Arbeitsunfall achten sollten.

Kompaktes Wissen:
Weiterzahlung nach einem Arbeitsunfall

Was ist ein Arbeitsunfall?

Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, den ein Arbeitnehmer während oder während seiner beruflichen Tätigkeit erleidet.

Bekommen Beschäftigte nach einem Arbeitsunfall trotz Arbeitsunfähigkeit Lohn weiter?

Ja. Erleidet ein Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, erhält er Lohnfortzahlung, wenn er infolge des Unfalls arbeitsunfähig ist und das Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen besteht. Allerdings muss er eine Arbeitsunfähigkeit nachweisen.

Wer springt bei einem Arbeitsunfall nach Lohnfortzahlung ein?

Wie gerade gesagt, werden die Arbeitgeber die Verunglückten vorerst weiter bezahlen, aber nur für sechs Wochen. Die Krankenkasse zahlt dann Verletztengeld aus. Dafür sind die Branchenverbände zuständig.



Arbeitsunfälle nicht anerkannt, keine Lohnfortzahlung

Die für die Branche zuständige Berufsgenossenschaft (BG), der der Betrieb angehört, muss zur Lohnfortzahlung nach einem Arbeitsunfall gemeldet werden. Das ist die Aufgabe des Arbeitgebers. Diese zahlt bei einem Arbeitsunfall zunächst den Lohn weiter, ist aber auf die ersten sechs Wochen begrenzt. Danach zahlt die zuständige Berufsgenossenschaft die Berufsgenossenschaft, aber nur, wenn der Unfall als Arbeitsunfall anerkannt ist.

Anders verhält es sich, wenn Arbeitnehmer an Berufskrankheiten leiden. Dann springen ab der siebten Woche die Krankenkassen ein und zahlen Krankengeld. Wie bei der Berufsunfallversicherung der BG entspricht der Krankenkassenausgleich nicht mehr dem vollen Lohn bzw. Arbeitsentgelt. Üblich sind hier 70 % bis 80 % des Durchschnittsgehalts.