Berufsgenossenschaft Leistungskatalog: Arbeitsunfall
Welche Kosten übernimmt die Berufgenossenschaft?
Krankheiten durch Belastungen am Arbeitsplatz, Unfälle bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin sollten vermieden werden, können aber immer wieder vorkommen. Im Fall der Fälle stellt sich die Frage der Haftung und vor allem der Kostenübernahme bei notwendigen medizinischen Behandlungen oder gar Invalidität. Wer bezahlt was und unter welchen Bedingungen? In Deutschland sind dafür die Berufsgenossenschaften zuständig.
Die Berufsgenossenschaften in Deutschland
Die Berufsgenossenschaften (BG) sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und als solche zuständig für die Versorgung von Arbeitnehmern, die auf Grund eines Arbeits- oder Wegeunfalls bzw. einer Berufskrankheit gesundheitliche Beeinträchtigungen erfahren haben. Für jede Branche gibt es eine zuständige BG. So betreut die BGHW Unternehmen im Bereich des Handels und der Warenlogistik und die BG Bau Unternehmen aus der Baubranche.
Die Leistungen der Berufsgenossenschaften sind sehr ähnlich und umfassen im Wesentlichen:
- Heilbehandlung inklusive der Erstversorgung. Dazu gehört die ärztliche Behandlung ebenso wie Leistungen der Krankenpflege oder Rehabilitationsleistungen.
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder an der Gemeinschaft. Hierzu zählen unter anderem Umschulungen, Fortbildungen, Wohnungshilfe, medizinische Hilfsmittel oder psychosoziale Betreuung.
- Geldleistungen wie Pflegegeld oder Rente
- Hinterbliebenenleistungen wie Sterbegeld oder Hinterbliebenenrente