Aufgaben einer Berufsgenossenschaft

Prävention und Aufklärung


Die Berufsgenossenschaften sind die gesetzlichen Träger der betrieblichen Unfallversicherung. Jeder Unfall, der einem versicherten Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit, auf der Arbeit oder auf dem direkten Weg von der Arbeit nach Hause passiert, ist über die Berufsgenossenschaft abgesichert. Finanziert werden die BGs ausschließlich über Beiträge der Arbeitgeber. Anders als bei den Sozialversicherungen wie Rente-, Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung trägt der Arbeitnehmer finanziell nichts zu seiner Unfallversicherung während der Arbeitszeit bei.

Auch für geringfügig Beschäftigte

Die Arbeits-Unfallversicherung ist das wichtigste Argument dafür, auch geringfügige Arbeiten anzumelden. Die "schwarzarbeitende Putzfrau" mag im ersten Moment zwar billig sein - im Fall eines Unfalls wird es für den Auftraggeber aber sehr teuer. Als nicht versicherte Arbeitnehmer muss der Arbeitgeber die Gesundheitskosten für die verunfallte Reinigungskraft aus eigener Tasche zahlen. Hinzu kommen empfindliche Strafen wegen der Förderung der Schwarzarbeit. Darum: Auch wenn eine Putzfrau nur einmal für eine Stunde pro Woche kommen soll - sie muss zwingend angemeldet sein. Gleiches gilt natürlich für Handwerker und andere Dienstleister rund ums Haus. Der Gesetzgeber macht die Anmeldung von Handwerkern und Dienstleistern besonders einfach, indem er hierfür sehr interessante Steueranreize bietet. Die angemeldeten geringfügigen Beschäftigungen sind damit eine Situation, bei der alle Beteiligten nur profitieren können.