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Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG): Zuständigkeit und Leistungen

Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) ist eine der neun gewerblichen Berufsgenossenschaften in Deutschland und eine der größten. Ihr Name führt etwas in die Irre: Zur VBG gehören längst nicht nur Verwaltungen, sondern auch Zeitarbeitsfirmen, der Profisport und Verkehrsunternehmen auf der Schiene. Hauptsitz ist Hamburg.

Kurz gesagt: Die VBG ist die gesetzliche Unfallversicherung vor allem für Büro- und Dienstleistungsbetriebe: Banken, Versicherungen, freie Berufe, IT, Zeitarbeit, Sicherheitsdienste, Sportvereine sowie – seit 2015 – Bahnen und ÖPNV. Für Beschäftigte ist die Versicherung beitragsfrei, den Beitrag zahlt der Arbeitgeber.

Welche Unternehmen gehören zur VBG?

BereichBeispiele
Finanzen und VersicherungenBanken, Sparkassen, Versicherer, Makler
Freie Berufe und BeratungRechtsanwälte, Steuerberater, Unternehmensberatungen, Architektur- und Ingenieurbüros
IT und MedienSoftwarefirmen, Agenturen, Rechenzentren
ZeitarbeitPersonaldienstleister und Arbeitnehmerüberlassung – unabhängig davon, wo die Leiharbeitskräfte eingesetzt werden
DienstleistungenSicherheits- und Bewachungsunternehmen, Hausverwaltungen, Interessenverbände
SportSportvereine und Profisport – einschließlich bezahlter Sportler
Bahnen und ÖPNVEisenbahn- und Nahverkehrsunternehmen (früher BG Bahnen)

Maßgeblich ist, womit das Unternehmen überwiegend sein Geld verdient – nicht die einzelne Tätigkeit. Eine Hausverwaltung mit eigenem Hausmeister bleibt bei der VBG, obwohl der Hausmeister handwerklich arbeitet. Ob Ihr Betrieb richtig zugeordnet ist, klärt der Ratgeber zuständige Berufsgenossenschaft ermitteln.

Wer ist versichert?

  • Alle Beschäftigten – Vollzeit, Teilzeit, Minijob, Aushilfe, Auszubildende – automatisch ab dem ersten Arbeitstag.
  • Unternehmerinnen und Unternehmer sind bei der VBG nicht automatisch versichert, können sich aber freiwillig versichern. Für Selbstständige ohne Angestellte ist das oft der einzige Unfallschutz bei der Arbeit.
  • Ehrenamtlich Tätige in bestimmten Organisationen, etwa in Vereinen, können über die VBG abgesichert sein oder sich versichern lassen.

Die Pflichtversicherung umfasst Arbeitsunfälle, Wegeunfälle zwischen Wohnung und Arbeit und Berufskrankheiten. Seit der Reform 2021 gilt der Schutz ausdrücklich auch für Unfälle im Homeoffice, wenn sie mit der Arbeit zusammenhängen – gerade für VBG-Branchen mit viel Bildschirmarbeit wichtig.

Leistungen der VBG

  • Heilbehandlung und Reha: ärztliche Versorgung über Durchgangsärzte, Klinik, Physiotherapie, Hilfsmittel – ohne Zuzahlung.
  • Geldleistungen: Verletztengeld nach dem Ende der Lohnfortzahlung, Übergangsgeld während beruflicher Reha, Verletztenrente bei dauerhaften Folgen.
  • Fahrtkosten zu Behandlung und Reha – die VBG erstattet sie auf Antrag, Details im Ratgeber Fahrtkostenerstattung.
  • Prävention: Seminare, Beratung, Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung für Büro- und Bildschirmarbeit, psychische Belastung und Zeitarbeit.

Beitrag

Der Beitrag richtet sich nach der Lohnsumme und der Gefahrklasse der jeweiligen Branche. Bürobetriebe liegen in niedrigen Gefahrklassen und zahlen entsprechend wenig; Zeitarbeit und Sicherheitsdienste sind höher eingestuft. Gemeldet werden die Löhne einmal jährlich über den digitalen Lohnnachweis. Wie sich der Beitrag zusammensetzt, erklärt der Ratgeber Beitrag zur Berufsgenossenschaft.

Ist die VBG Pflicht?

Ja. Jedes Unternehmen, das in den Zuständigkeitsbereich der VBG fällt, ist dort Pflichtmitglied, sobald es Personal beschäftigt – eine Wahl zwischen Berufsgenossenschaften gibt es nicht. Neue Betriebe müssen sich innerhalb einer Woche nach Aufnahme der Tätigkeit anmelden; mehr dazu unter Unternehmen bei der BG anmelden. Private Unfallversicherungen ersetzen die gesetzliche nicht.

Standorte

Neben der Hauptverwaltung in Hamburg unterhält die VBG regionale Bezirksverwaltungen, unter anderem in Berlin, Dresden, Ludwigsburg, Mainz und München. Welche Bezirksverwaltung zuständig ist, hängt vom Sitz des Unternehmens ab und steht auf den Schreiben der VBG. Unfallmeldungen und Anfragen können Sie aber immer an die Hauptverwaltung richten – sie werden weitergeleitet.

Häufige Fragen

Wofür steht VBG?

Für Verwaltungs-Berufsgenossenschaft. Weitere Kürzel rund um die Unfallversicherung erklärt der Ratgeber Was bedeutet BG?

Bin ich als Selbstständiger bei der VBG pflichtversichert?

Nein. Unternehmer sind bei der VBG nicht automatisch versichert, können aber eine freiwillige Versicherung abschließen. Die Beschäftigten Ihres Betriebs sind dagegen immer pflichtversichert.

Ist ein Unfall im Homeoffice über die VBG versichert?

Ja, wenn er mit der Arbeit zusammenhängt. Seit 2021 gilt der Schutz im Homeoffice im gleichen Umfang wie im Betrieb: Versichert ist also auch der Weg in die Küche, um etwas zu essen, oder zur Toilette, genauso wie der Weg zur Kantine im Büro. Nicht versichert sind rein private Tätigkeiten, etwa Hausarbeit zwischendurch.

Warum sind Zeitarbeitskräfte bei der VBG versichert?

Weil ihr Arbeitgeber das Zeitarbeitsunternehmen ist, und diese Branche gehört zur VBG. Das gilt auch dann, wenn die Leiharbeitskraft auf dem Bau oder in einer Fabrik eingesetzt wird.