Die Berufsgenossenschaften

Verwaltungsberufs-
genossenschaft (VBG)


Die VBG ist die größte Berufsgenossenschaft Deutschlands. Als gewerbliche Unfallversicherung umfasst sie als 100 Branchen aufeinander, mit mehr als 1,2 Millionen Unternehmen. Sie sichert rund zehn Millionen Arbeitnehmer als gesetzliche Unfallversicherung ab. Zu den Mitgliedern der VBG gehören in einem breiten Spektrum Banken, Ingenieure und Architekten, Zeitarbeitsfirmen, Rechtsanwaltskanzleien, Unternehmen keramischer und Glas-Industrie sowie Eisenbahnen, U- und Straßenbahnen, Sportvereine und Kirchen. Aus den verschiedenen Gewerbebereichen wird deutlich, dass die VBG nicht nur für die Berufszweige innerhalb der Verwaltung zuständig ist, sondern auch einer Reihe weiterer Gewerbezweige, die sich in anderen Genossenschaften nicht zuordnen ließen. Gesetzlich wird hier von der sogenannten Auffangzuständigkeit der Verwaltungsberufsgenossenschaft gesprochen, die in der gesetzlichen Unfallversicherung aufgefangen werden. Aus diesem Grund finden hier auch Freiberufler, gemeinnützige Organisationen, Ehrenamtsträger und Gewerkschaften den richtigen Ansprechpartner.