8 Schritte nach einem Arbeitsunfall

Was tun nach einem Arbeitsunfall?


Arbeitsunfälle unterliegen einer besonderen Absicherung: Für abhängig angemeldete Beschäftigte, gleichgültig in welchem Umfang, ist eine der Berufsgenossenschaften der Versicherungsträger. Ein Beschäftigter ist grundsätzlich über seinen Arbeitgeber versichert, ohne dass er dazu eigene Beiträge leisten muss oder sie ihm vom Lohn abgezogen werden dürfen. Obwohl die Berufsgenossenschaften sehr viel für die Verhinderung von Arbeitsunfällen leisten, sind diese leider bis heute unvermeidlich. Dann heißt es wissen, was zu tun ist, um keine Nachteile bei der Versicherungsleistung zu bekommen.

Was ist ein Arbeitsunfall?

Ein Arbeitsunfall ist keineswegs nur ein Unfall, der einem abhängig Beschäftigten auf seiner Arbeitsstelle geschieht. Was viele nicht wissen: Auch der Weg zur Arbeit und der Heimweg sind über die Berufsgenossenschaften abgesichert. Allerdings gilt hier nur der direkte Weg als Arbeitsweg. Längere Shopping-Touren, die weit weg vom eigentlichen Heimweg liegen, sind nicht mehr versichert. Es gibt jedoch Ausnahmen: Ein kurzer Besuch beim Supermarkt auf dem Heimweg ist gestattet, ebenso wie das Abholen und Heimbringen von Arbeitskollegen in Form einer Fahrgemeinschaft.

Der Begriff "Arbeitsunfall" ist weit gefasst. Es muss nicht immer die lebensbedrohliche Situation sein, die als "Unfall" angesehen wird. Auch vermeintlich kleine Verletzungen wie geklemmte oder geschnittene Finger gelten als Arbeitsunfall und müssen entsprechend behandelt werden.

Der § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII definiert einen Arbeitsunfall folgendermaßen: Wenn eine versicherte Person im Rahmen einer versicherten Tätigkeit (§ 2 SGB VII, § 3 SGB VII, § 6 SGB VII) eine zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper wirkendes Ereignis erleidet, welches einen Gesundheitsschaden oder Tod zur Folge hat, spricht man von einem Arbeitsunfall.

Professionelles Reagieren für maximale Rechtssicherheit

Natürlich gilt es bei jedem Unfall, das Ereignis abzuwägen. Wichtig ist jedoch, dass ein Arbeitsunfall immer sofort dokumentiert wird. Auch aus einem kleinen Kratzer kann eine Infektion entstehen, die weitreichende Komplikationen zur Folge hat. Deshalb ist es wichtig, jede noch so kleine Verletzung im so genannten "Verbandsbuch" einzutragen.

  • 1. Ersthelfer konsultieren

    Der beste Weg für den Umgang mit Arbeitsunfällen ist es daher, sich sofort an den betrieblich beauftragten Ersthelfer zu wenden. Dieser Mitarbeiter verfügt nicht nur über einen anerkannten Erste-Hilfe-Kurs. Er ist auch darüber geschult, wie berufsrechtlich ein Arbeitsunfall zu erfassen ist.
  • 2. Berufsgenossenschaft informieren

    Dazu gehört, dass ein Arbeitsunfall der Berufsgenossenschaft gemeldet wird. Rein rechtlich ist dies erst nach dem dritten Fehltag infolge eines Arbeitsunfalls erforderlich. Wenn aber konsequent jeder Unfall gemeldet wird, ist man stets auf der sicheren Seite.
  • 3. Unfall dokumentieren

    Wie erwähnt, ist das Erfassen jedes Unfalls im Verbandsbuch obligatorisch. Wird dies versäumt, können dem Versicherten große Nachteile bei späteren Komplikationen entstehen.
  • 4. Korrekte Unfallanzeige schalten

    Zu einem meldepflichtigen Unfall, also einem Schadensereignis, welches länger als drei Tage Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat, gehört die korrekte Unfallanzeige. Die zuständige Berufsgenossenschaft hat entsprechende Formulare zum Download auf ihren Webseiten. Diese lädt man herunter und füllt sie korrekt aus. Zwei Exemplare bekommt die zuständige Berufsgenossenschaft. Ein drittes verbleibt zu Dokumentationszwecken im Betrieb. Dem verunfallten Mitarbeiter wird ebenfalls auf Wunsch ein Exemplar der Unfallanzeige ausgehändigt.
  • 5. Durchgangsarzt konsultieren

    Es ist aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht möglich, den nächstbesten Arzt mit der Behandlung eines Arbeitsunfalls zu beauftragen. Natürlich ist in der Not jede ärztliche Hilfe willkommen und gestattet. Bei allem, was über die Erstversorgung und Stabilisierung des Verunfallten hinaus geht, ist jedoch der Durchgangsarzt zu konsultieren. Dieser entscheidet über die weitere Behandlung wie beispielsweise die Überweisung in ein Krankenhaus.
  • 6. An psychische Folgen denken

    Schwere Unfälle haben meist auch psychische Traumata zur Folge. Diese betreffen nicht nur die Verunfallten selbst, sondern auch die Umstehenden und Beteiligten, beispielsweise Kollegen die in der Nähe standen oder Sofortmaßnahmen eingeleitet haben. Die Berufsgenossenschaften haben dazu wertvolle Hilfestellungen anzubieten, welche die betroffenen Betriebe unbedingt nutzen sollten.
  • 7. Rehabilitation

    Eine Rehabilitation wird ebenfalls von dem Durchgangsarzt empfohlen bzw. verschrieben. Sie dient dazu, den Verunfallten umfassend wieder herzustellen und zurück ins Berufsleben zu bringen. Einen Reha-Antrag muss der Betroffene zwar nicht selbst stellen. Es wird aber seitens der Berufsgenossenschaft eine volle Kooperation erwartet.
  • 8. Unfälle und Beinahe-Unfälle auf zukünftige Vermeidbarkeit prüfen

    Jeder Unfall ist auch eine Chance zum Lernen. Es ist daher angezeigt, den Unfallhergang genau zu analysieren, um eine Wiederholung in Zukunft auszuschließen. Auch hier kann die Berufsgenossenschaft wertvolle Hilfen anbieten. Bei schweren Unfällen wird sie von sich aus auf eine genaue Analyse des Unfallhergangs bestehen. Hier wird seitens des Betriebs eine volle Kooperation erwartet. Andernfalls kann die Berufsgenossenschaft empfindliche Strafen verhängen.