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Arbeitsunfall in den ersten 4 Wochen: Wer zahlt?

Neuer Job, und nach ein paar Tagen passiert es: ein Sturz im Lager, ein Schnitt in der Küche, ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit. Normalerweise zahlt bei Arbeitsunfähigkeit erst einmal der Arbeitgeber den Lohn weiter. In den ersten vier Wochen eines Arbeitsverhältnisses gilt das aber nicht – trotzdem stehen Sie nicht ohne Geld da.

Kurz gesagt: In den ersten 28 Tagen eines Arbeitsverhältnisses besteht noch kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Bei einem Arbeitsunfall zahlt deshalb von Anfang an die Berufsgenossenschaft Verletztengeld (80 % des Bruttos, höchstens das Netto). Ab dem 29. Tag übernimmt der Arbeitgeber für bis zu sechs Wochen, danach wieder die BG.

Warum der Arbeitgeber in den ersten 4 Wochen nicht zahlt

Das Entgeltfortzahlungsgesetz sieht eine Wartezeit vor: Der Anspruch auf Lohnfortzahlung entsteht erst nach vier Wochen ununterbrochenem Arbeitsverhältnis (§ 3 Abs. 3 EFZG). Die Regel gilt für Krankheit und Arbeitsunfall gleichermaßen. Eine Ausnahme für Arbeitsunfälle gibt es nicht.

Versichert sind Sie trotzdem vom ersten Moment an. Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung beginnt mit der ersten Arbeitsstunde, bei einem Wegeunfall schon auf dem Weg zum ersten Arbeitstag. Die Wartezeit betrifft nur die Frage, wer Ihr Einkommen ersetzt.

Wer in welcher Phase zahlt

ZeitraumArbeitsunfallKrankheit / privater Unfall
Tag 1 bis 28 des ArbeitsverhältnissesVerletztengeld der BGKrankengeld der Krankenkasse
ab Tag 29, bis zu 6 WochenEntgeltfortzahlung durch den ArbeitgeberEntgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber
danachwieder Verletztengeld der BGwieder Krankengeld

Wichtig: Die sechs Wochen des Arbeitgebers beginnen erst nach Ablauf der Wartezeit – nicht mit dem Unfalltag. Die Tage vor dem 29. Tag werden also nicht von den sechs Wochen abgezogen.

Beispiel

Ein Monteur beginnt am 1. März eine neue Stelle. Am 10. März stürzt er von einer Leiter und ist acht Wochen arbeitsunfähig.

  • 10. bis 28. März: Die Wartezeit läuft noch. Die BG zahlt Verletztengeld.
  • ab 29. März: Der Arbeitgeber zahlt den vollen Lohn weiter – bis zur Genesung, höchstens sechs Wochen.
  • Da er insgesamt acht Wochen ausfällt, endet die Arbeitsunfähigkeit noch während der Lohnfortzahlung. Weiteres Verletztengeld ist nicht nötig.

Wie viel Verletztengeld gibt es in dieser Zeit?

Verletztengeld beträgt 80 % des Regelentgelts, höchstens aber Ihr bisheriges Nettoentgelt. Davon gehen Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung ab. Weil in den ersten Wochen noch keine volle Lohnabrechnung vorliegt, legt die BG das vertraglich vereinbarte Entgelt zugrunde. Den Arbeitsvertrag sollten Sie deshalb griffbereit haben. Die Details zur Berechnung stehen im Ratgeber Verletztengeld: Höhe, Berechnung, Dauer.

Ausgezahlt wird das Geld meist über Ihre Krankenkasse, die im Auftrag der BG handelt. Einen eigenen Antrag brauchen Sie nicht. Entscheidend ist, dass der Unfall als Arbeitsunfall gemeldet ist.

Und bei Krankheit in den ersten 4 Wochen?

Werden Sie in der Wartezeit krank oder verletzen sich privat, zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Das sind 70 % des Bruttos, höchstens 90 % des Nettos. Ab dem 29. Tag übernimmt auch hier der Arbeitgeber. Minijobber sind über den Minijob nicht krankengeldberechtigt und erhalten in dieser Zeit in der Regel keinen Lohnersatz. Bei einem Arbeitsunfall dagegen zahlt die BG auch ihnen Verletztengeld.

Das sollten Sie jetzt tun

  1. Zum Durchgangsarzt gehen und sagen, dass es ein Arbeitsunfall war. Er stellt die Arbeitsunfähigkeit fest und informiert die BG.
  2. Arbeitgeber sofort informieren. Er muss den Unfall der BG melden, wenn Sie länger als drei Tage ausfallen. Passiert das nicht, hilft der Ratgeber Arbeitgeber meldet Arbeitsunfall nicht.
  3. Krankenkasse informieren und Arbeitsvertrag bereithalten. Die Kasse braucht Ihre Entgeltdaten für das Verletztengeld.
  4. Probezeit im Blick behalten: Eine Kündigung ist auch während der Arbeitsunfähigkeit möglich. Die Leistungen der BG laufen davon unabhängig weiter.

Häufige Fragen

Wer zahlt bei einem Arbeitsunfall in den ersten 4 Wochen?

Die Berufsgenossenschaft. Sie zahlt Verletztengeld, weil der Arbeitgeber in den ersten 28 Tagen des Arbeitsverhältnisses noch keinen Lohn fortzahlen muss.

Bin ich am ersten Arbeitstag schon unfallversichert?

Ja. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz beginnt mit Aufnahme der Tätigkeit – eine Wartezeit gibt es dafür nicht. Auch der Weg zum ersten Arbeitstag ist versichert.

Zählen die Tage mit Verletztengeld auf die sechs Wochen Lohnfortzahlung?

Nein. Die sechs Wochen Entgeltfortzahlung beginnen erst mit dem 29. Tag des Arbeitsverhältnisses und laufen dann vollständig.

Was passiert nach sechs Wochen Lohnfortzahlung?

Dann zahlt wieder die BG Verletztengeld, bis Sie arbeitsfähig sind, in der Regel längstens 78 Wochen. Mehr dazu unter Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfall.

Kann mir in der Probezeit wegen des Unfalls gekündigt werden?

In den ersten sechs Monaten gilt noch kein Kündigungsschutz, eine Kündigung ist also grundsätzlich möglich. Die Leistungen der Berufsgenossenschaft enden dadurch aber nicht, denn sie hängen am Unfall, nicht am Arbeitsverhältnis.