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Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)

Die BGN ist die gesetzliche Unfallversicherung für alle, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder Gäste bewirten. Das reicht vom Imbiss über das Sternerestaurant und die Hotelkette bis zur Großbäckerei und zur Brauerei. Sitz der Hauptverwaltung ist Mannheim.

Kurz gesagt: Zur BGN gehören Gastronomie, Hotellerie, Bäckereien, Konditoreien, Fleischereien, Brauereien, Getränke- und Nahrungsmittelindustrie sowie Schausteller. Beschäftigte sind ab dem ersten Tag automatisch versichert – auch Aushilfen und Minijobber.

Wer gehört zur BGN?

BrancheBeispiele
GastgewerbeRestaurants, Cafés, Bars, Imbisse, Kantinen, Caterer, Hotels, Pensionen
NahrungsmittelhandwerkBäckereien, Konditoreien, Fleischereien und Metzgereien
NahrungsmittelindustrieMolkereien, Süßwaren, Fleischverarbeitung, Tiefkühlkost
GetränkeBrauereien, Mineralbrunnen, Getränkehersteller
SonstigeSchausteller und Freizeitparks

Die frühere Fleischerei-Berufsgenossenschaft ist 2010 in der BGN aufgegangen – wer nach der „Fleischerei BG“ sucht, landet also heute bei der BGN. Seitdem steht das „G“ im Namen für Gastgewerbe statt, wie früher, für Gaststätten.

Schwerpunkte der Prävention

Küchen, Backstuben und Schlachtbetriebe haben besondere Unfallschwerpunkte: Rutschen auf nassen und fettigen Böden, Schnitte an Messern und Maschinen, Verbrennungen an Fritteusen und Öfen, Hautschäden durch Feuchtarbeit, Mehlstaub in Bäckereien (Auslöser des Bäckerasthmas) und CO2 aus Schankanlagen und Gärkellern. Wie Betriebe damit umgehen, zeigt der Ratgeber Arbeitsschutz in der Gastronomie.

Die BGN stellt branchenspezifische Checklisten, Unterweisungshilfen und ein Onlinetool für die Gefährdungsbeurteilung bereit. Für kleine Betriebe gibt es das Unternehmermodell: Die Inhaberin oder der Inhaber wird geschult und übernimmt die Grundbetreuung selbst.

Leistungen nach einem Arbeitsunfall

  • Heilbehandlung durch Durchgangsärzte und Kliniken, ohne Zuzahlung,
  • Reha und Hilfsmittel bis zur Rückkehr in den Beruf,
  • Verletztengeld nach dem Ende der Lohnfortzahlung, bei Unfällen in den ersten vier Wochen sofort,
  • Umschulung, wenn der bisherige Beruf nicht mehr möglich ist,
  • Verletztenrente bei dauerhaften Unfallfolgen.

Beitrag und Anmeldung

Der Beitrag hängt von der Lohnsumme und der Gefahrklasse ab. Gastronomie und Fleischverarbeitung liegen wegen der Unfallhäufigkeit höher als etwa ein Café mit wenig Küchenbetrieb. Neue Betriebe melden sich innerhalb einer Woche an – auch wenn zunächst nur Aushilfen beschäftigt sind. Inhaber sind nicht automatisch versichert, können sich aber freiwillig versichern.

Häufige Fragen

Wofür steht BGN?

Für Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe.

Welche BG ist für eine Fleischerei zuständig?

Die BGN. Die eigenständige Fleischerei-Berufsgenossenschaft gibt es seit 2010 nicht mehr.

Sind Aushilfen in der Gastronomie versichert?

Ja, vom ersten Arbeitstag an, unabhängig von Stundenzahl und Verdienst. Ihr Lohn gehört in den jährlichen Lohnnachweis an die BGN.

Ist ein Hotel bei der BGN oder bei der VBG?

Hotels und Pensionen gehören zur BGN. Die VBG ist für Büro- und Dienstleistungsbetriebe zuständig.