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Verletztengeld: Höhe, Berechnung und Dauer einfach erklärt.

Wie hoch ist das Verletztengeld der Berufsgenossenschaft, wie wird es berechnet und wie lange wird es gezahlt? Der verständliche Ratgeber mit Beispiel und FAQ.

berufsgenossenschaften.info3 Min. Lesezeit
Verletztengeld: Höhe, Berechnung und Dauer einfach erklärt

Verletztengeld: Höhe, Berechnung und Dauer einfach erklärt

Nach einem Arbeitsunfall oder bei einer anerkannten Berufskrankheit zahlt nicht die Krankenkasse, sondern die Berufsgenossenschaft (BG) – und zwar das sogenannte Verletztengeld. Es springt ein, sobald die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers endet, und sorgt dafür, dass Sie während der Heilbehandlung finanziell abgesichert sind. In diesem Ratgeber erklären wir verständlich, wie hoch das Verletztengeld ist, wie es berechnet wird und wie lange Sie es bekommen.

Schnell-Antwort: Das Verletztengeld beträgt in der Regel 80 % des Regelentgelts, höchstens jedoch das tatsächliche Netto­arbeitsentgelt. Es wird ab dem Ende der Entgeltfortzahlung (meist nach 6 Wochen) gezahlt – bis zur Arbeitsfähigkeit, längstens 78 Wochen.

Was ist Verletztengeld überhaupt?

Verletztengeld ist eine Lohnersatzleistung der gesetzlichen Unfallversicherung. Es entspricht funktional dem Krankengeld der Krankenkasse – allerdings nur für die Folgen eines Arbeitsunfalls, eines Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit. Geregelt ist es in den §§ 45 ff. SGB VII.

Der entscheidende Unterschied: Während die Krankenkasse bei "normaler" Krankheit zahlt, ist die Berufsgenossenschaft zuständig, sobald die Arbeitsunfähigkeit auf einer versicherten Tätigkeit beruht. Und das Verletztengeld fällt meist höher aus als das Krankengeld.

Wie hoch ist das Verletztengeld?

Die Berechnung erfolgt in zwei Schritten:

  • 80 % des Regelentgelts (das ist im Wesentlichen Ihr Bruttoverdienst vor dem Unfall, umgerechnet auf einen Kalendertag),
  • aber höchstens das Nettoarbeitsentgelt. Das Verletztengeld darf also nie höher sein als Ihr früheres Netto.

Vom errechneten Betrag werden noch die Arbeitnehmer-Anteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Im Ergebnis liegt das Verletztengeld damit meist bei rund 80 % netto – und somit spürbar über dem Krankengeld (das bei ca. 70 % brutto / max. 90 % netto liegt).

Rechenbeispiel

PositionBetrag
Brutto-Monatslohn3.000 €
Regelentgelt pro Kalendertag (3.000 € ÷ 30)100 €
80 % davon80 €/Tag
abzgl. Sozialversicherungsanteile (ca. 12 %)≈ 70 €/Tag
Verletztengeld im Monat (× 30)≈ 2.100 €

Das ist nur ein vereinfachtes Beispiel – die genaue Höhe hängt von Steuerklasse, Beitragssätzen und Einmalzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld) ab, die anteilig berücksichtigt werden.

Ab wann wird Verletztengeld gezahlt?

In den ersten sechs Wochen nach dem Arbeitsunfall zahlt Ihr Arbeitgeber die volle Entgeltfortzahlung (100 % des Lohns). Erst danach beginnt das Verletztengeld der BG. Sie haben also in der Regel keine Lücke: Erst Lohnfortzahlung, dann nahtlos Verletztengeld.

Wichtig: Bei Selbstständigen, die freiwillig versichert sind, kann das Verletztengeld bereits ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt werden – je nach Satzung der zuständigen BG.

Wie lange gibt es Verletztengeld?

Das Verletztengeld wird gezahlt, solange Sie arbeitsunfähig sind oder an einer Reha-Maßnahme teilnehmen – längstens jedoch 78 Wochen (gerechnet ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit, einschließlich der sechs Wochen Entgeltfortzahlung).

Endet die Arbeitsunfähigkeit vorher, endet auch das Verletztengeld. Bleiben dauerhafte Gesundheitsschäden zurück, prüft die BG anschließend Leistungen wie das Übergangsgeld (während beruflicher Reha) oder eine Verletztenrente.

Verletztengeld beantragen – so geht's

  • Schritt 1: Arbeitsunfall dem Arbeitgeber melden und zum Durchgangsarzt (D-Arzt) gehen.
  • Schritt 2: Der Arbeitgeber meldet den Unfall der Berufsgenossenschaft (ab mehr als 3 Tagen Arbeitsunfähigkeit verpflichtend).
  • Schritt 3: Sie müssen selbst keinen gesonderten Antrag stellen – die BG leitet das Verletztengeld nach Ende der Entgeltfortzahlung automatisch ein. Die Auszahlung übernimmt häufig die Krankenkasse im Auftrag der BG.

Häufige Fragen zum Verletztengeld

Ist Verletztengeld steuerfrei?

Ja, Verletztengeld ist steuerfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: In der Steuererklärung kann es den persönlichen Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen erhöhen.

Verletztengeld oder Krankengeld – was ist besser?

Verletztengeld ist in der Regel höher (rund 80 % netto statt ca. 70 % brutto beim Krankengeld). Welche Leistung Sie erhalten, können Sie aber nicht frei wählen – es kommt darauf an, ob die Arbeitsunfähigkeit Folge eines Arbeitsunfalls/einer Berufskrankheit ist.

Bekomme ich als Minijobber Verletztengeld?

Auch geringfügig Beschäftigte sind über die BG unfallversichert. Verletztengeld setzt jedoch ein Arbeitsentgelt voraus, das durch die Arbeitsunfähigkeit wegfällt – bei sehr geringem Verdienst fällt es entsprechend niedrig aus.

Wird Verletztengeld auch bei einem Wegeunfall gezahlt?

Ja. Auch Unfälle auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit sind versichert und lösen Verletztengeld aus.

Das Wichtigste in Kürze

  • Verletztengeld = Lohnersatz der Berufsgenossenschaft nach Arbeitsunfall oder Berufskrankheit.
  • Höhe: 80 % des Regelentgelts, maximal das Nettoentgelt – meist höher als Krankengeld.
  • Beginn: nach Ende der 6-wöchigen Entgeltfortzahlung.
  • Dauer: bis zur Arbeitsfähigkeit, längstens 78 Wochen.
  • Steuerfrei, aber mit Progressionsvorbehalt.

Sie sind unsicher, ob Ihr Fall als Arbeitsunfall anerkannt wird? Dann lesen Sie unseren Ratgeber „Was tun nach einem Arbeitsunfall?" – dort erklären wir den kompletten Ablauf Schritt für Schritt.

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