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Unfallrente (Verletztenrente) der BG: Höhe, Berechnung & MdE.

Wann zahlt die Berufsgenossenschaft eine Unfallrente, wie wird sie über die MdE berechnet und wie hoch fällt sie aus? Ratgeber mit Beispiel und FAQ.

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Unfallrente (Verletztenrente) der BG: Höhe, Berechnung & MdE

Unfallrente (Verletztenrente) der BG: Höhe, Berechnung & MdE

Bleiben nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit dauerhafte gesundheitliche Folgen zurück, kann die Berufsgenossenschaft eine Verletztenrente zahlen – im Alltag oft "Unfallrente" genannt. Sie gleicht aus, dass Ihre Erwerbsfähigkeit gemindert ist. Dieser Ratgeber erklärt verständlich, wann es die Rente gibt, wie sie über die MdE berechnet wird und wie hoch sie ausfällt.

Schnell-Antwort: Eine Verletztenrente gibt es, wenn die Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 % gemindert ist – über die 26. Woche nach dem Unfall hinaus. Die Vollrente beträgt zwei Drittel des Jahresarbeitsverdienstes; bei Teil-MdE entsprechend anteilig.

Was ist die Verletztenrente?

Die Verletztenrente ist eine Dauerleistung der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 56 SGB VII). Sie soll den Nachteil ausgleichen, dass Sie wegen der Unfallfolgen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger leistungsfähig sind. Anders als das Verletztengeld ist sie nicht auf 78 Wochen begrenzt, sondern kann – je nach Schwere – dauerhaft gezahlt werden.

Was bedeutet MdE?

Zentral ist die MdE – die Minderung der Erwerbsfähigkeit. Sie wird in Prozent angegeben und von ärztlichen Gutachtern geschätzt. Beispiele (Richtwerte):

Unfallfolge (Beispiel)MdE (Richtwert)
Verlust eines Daumensca. 20 %
Verlust eines Zeigefingersca. 10 %
Versteifung eines Kniegelenksca. 30 %
Verlust des Sehvermögens eines Augesca. 25 %

Erst ab einer MdE von 20 % entsteht ein Rentenanspruch. Mehrere kleinere Unfallfolgen können unter Umständen zusammengerechnet werden ("Stützrente").

Wie wird die Unfallrente berechnet?

Grundlage ist Ihr Jahresarbeitsverdienst (JAV) – das ist in der Regel Ihr Bruttoverdienst in den zwölf Monaten vor dem Unfall. Die Formel:

  • Vollrente (bei MdE 100 %) = 2/3 des JAV pro Jahr.
  • Teilrente = Vollrente × MdE in Prozent.

Rechenbeispiel

PositionWert
Jahresarbeitsverdienst (JAV)36.000 €
Vollrente (2/3 des JAV)24.000 € / Jahr
MdE30 %
Teilrente (24.000 € × 30 %)7.200 € / Jahr
Monatliche Unfallrente= 600 €

Die Rente wird steuerfrei und zusätzlich zu einem etwaigen Arbeitseinkommen gezahlt – sie wird also nicht mit dem Lohn verrechnet.

Wie lange wird gezahlt?

Die Rente beginnt, sobald Anspruch auf Verletztengeld endet (in der Regel ab der 27. Woche). Sie kann befristet (vorläufige Rente) oder auf Dauer bewilligt werden. Bessert oder verschlechtert sich der Gesundheitszustand wesentlich, kann die BG die Rente anpassen.

Häufige Fragen zur Unfallrente

Ist die Verletztenrente steuerpflichtig?

Nein, sie ist steuerfrei und unterliegt – anders als das Verletztengeld – auch nicht dem Progressionsvorbehalt.

Bekomme ich die Rente zusätzlich zum Gehalt?

Ja. Die Verletztenrente gleicht die abstrakte Erwerbsminderung aus und wird unabhängig davon gezahlt, ob und wie viel Sie verdienen.

Was ist eine Stützrente?

Liegt Ihre MdE allein unter 20 %, kann zusammen mit den Folgen eines weiteren Versicherungsfalls dennoch ein Anspruch entstehen, wenn beide zusammen 20 % erreichen.

Kann ich gegen die Höhe Widerspruch einlegen?

Ja. Gegen den Rentenbescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen – etwa wenn Sie die MdE-Einschätzung für zu niedrig halten.

Fazit

Die Unfallrente sichert Sie ab, wenn ein Arbeitsunfall bleibende Folgen hinterlässt. Entscheidend sind die MdE und Ihr Jahresarbeitsverdienst. Lassen Sie die ärztliche Einschätzung sorgfältig erstellen – sie bestimmt die Rentenhöhe für lange Zeit.

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