Bau, Paketdienste, öffentliche Ausschreibungen: Wer als Auftragnehmer oder Subunternehmer arbeitet, wird früher oder später nach der Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft gefragt. Sie ist schnell beschafft – wenn man weiß, welche Variante gebraucht wird.
Kurz gesagt: Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt, dass ein Unternehmen bei seiner BG Mitglied ist und seine Beiträge gezahlt hat. Es gibt eine einfache Bescheinigung für allgemeine Nachweise und eine qualifizierte, die Auftraggeber am Bau und in der Paketbranche von der Haftung für fremde Beitragsschulden befreit. Beide sind kostenlos und meist online abrufbar.
Einfache oder qualifizierte Bescheinigung?
| Einfache Bescheinigung | Qualifizierte Bescheinigung | |
|---|---|---|
| Bestätigt | Mitgliedschaft, keine Beitragsrückstände | zusätzlich: gemeldete Arbeitsentgelte, veranlagte Gewerbezweige, Zahlungsverhalten |
| Typischer Zweck | Ausschreibungen, Rahmenverträge, Kundenanfrage | Befreiung des Auftraggebers von der Nachunternehmerhaftung |
| Wer sie verlangt | öffentliche und private Auftraggeber | Generalunternehmer am Bau, Paketdienstleister |
| Wo | Online-Portal der BG, oft sofort als PDF | Online-Portal oder Antrag bei der BG, teils mit Angaben zum Auftraggeber |
Warum Auftraggeber sie verlangen: die Nachunternehmerhaftung
Am Bau und in der Kurier-, Express- und Paketbranche haftet ein Unternehmen, das Aufträge an Subunternehmer weitergibt, wie ein Bürge für deren Beiträge zur Unfallversicherung (§ 150 Abs. 3 SGB VII). Für die Paketbranche gilt das seit dem Paketboten-Schutz-Gesetz von 2019. Zahlt der Subunternehmer nicht, kann die Berufsgenossenschaft den Auftraggeber in Anspruch nehmen.
Von dieser Haftung befreit ist der Auftraggeber, wenn er nachweist, dass er ohne eigenes Verschulden von der Zahlung ausgehen durfte. Genau dafür dient die qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung. Am Bau gilt Gleiches, wenn der Subunternehmer präqualifiziert ist, also im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen steht. Deshalb verlangen Generalunternehmer die Bescheinigung meist vor Auftragsbeginn und dann in regelmäßigen Abständen neu.
So fordern Sie die Bescheinigung an
- Zuständige BG klären: Die Bescheinigung stellt immer die BG aus, bei der Ihr Unternehmen Mitglied ist. Welche das ist, steht im Ratgeber zuständige Berufsgenossenschaft ermitteln.
- Online-Portal nutzen: Die meisten Berufsgenossenschaften bieten die Bescheinigung im Mitglieder- oder Serviceportal an. Die einfache Variante gibt es oft sofort als PDF zum Download.
- Unternehmensnummer bereithalten: Sie steht auf jedem Schreiben der BG, etwa dem Beitragsbescheid.
- Für die qualifizierte Variante gegebenenfalls Angaben zum Auftraggeber oder Auftrag machen.
- Ohne Portalzugang: formlos per E-Mail oder Brief bei der BG anfordern, mit Firmenname, Anschrift und Unternehmensnummer.
Kosten entstehen nicht. Voraussetzung ist, dass der letzte Lohnnachweis abgegeben und fällige Beiträge bezahlt sind. Sonst stellt die BG keine Bescheinigung aus.
Wie lange ist sie gültig?
Eine gesetzlich festgelegte Gültigkeitsdauer gibt es nicht. Die Bescheinigung bestätigt den Stand an einem Stichtag, und viele BGen geben einen Gültigkeitszeitraum an – bei qualifizierten Bescheinigungen häufig einige Monate. Auftraggeber legen außerdem selbst fest, wie aktuell der Nachweis sein muss. Für laufende Subunternehmerverträge ist ein regelmäßiger Neuabruf üblich, etwa quartalsweise.
Branchen, in denen sie besonders oft verlangt wird
- Bau: Die BG BAU stellt sehr viele Bescheinigungen aus. Generalunternehmer verlangen sie von jedem Nachunternehmer. Siehe BG BAU.
- Transport und Paketdienste: Subunternehmer großer Paketdienste brauchen die qualifizierte Bescheinigung der BG Verkehr regelmäßig. Sie müssen Arbeitsentgelte dabei auftragsbezogen nachweisen können.
- Gebäudereinigung und Sicherheitsdienste: häufig bei Ausschreibungen und Rahmenverträgen.
- Öffentliche Aufträge: als Eignungsnachweis im Vergabeverfahren, oft zusammen mit Nachweisen von Finanzamt und Krankenkassen.
Wenn die BG die Bescheinigung verweigert
Häufigster Grund sind Beitragsrückstände oder ein fehlender Lohnnachweis. Dann hilft nur, den Rückstand auszugleichen oder mit der BG eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Mit einer gültigen Stundungs- oder Ratenvereinbarung stellen viele BGen die Bescheinigung wieder aus. Ein weiterer Grund: Das Unternehmen ist noch gar nicht angemeldet, etwa weil bisher keine Mitarbeiter beschäftigt waren. Wie die Anmeldung geht, steht unter Unternehmen bei der BG anmelden.
Häufige Fragen
Was kostet die Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Nichts. Die Berufsgenossenschaften stellen sie kostenlos aus.
Wie schnell bekomme ich sie?
Über das Online-Portal meist sofort. Per Antrag dauert es in der Regel wenige Tage.
Bekomme ich eine Bescheinigung ohne Mitarbeiter?
Wenn Ihr Unternehmen bei der BG gemeldet ist, ja. Die Bescheinigung bestätigt dann, dass keine Beiträge offen sind.
Ersetzt die Bescheinigung der BG die der Krankenkasse?
Nein. Sie betrifft nur die Unfallversicherung. Für die Sozialversicherungsbeiträge stellen die Krankenkassen eigene Bescheinigungen aus, fürs Finanzamt gibt es die Bescheinigung in Steuersachen.
Was ist der Unterschied zur Präqualifikation?
Die Präqualifikation ist ein Eintrag in ein amtliches Verzeichnis, der mehrere Eignungsnachweise auf einmal abdeckt. Am Bau befreit sie den Auftraggeber ebenfalls von der Nachunternehmerhaftung. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung muss dann nicht einzeln vorgelegt werden.
