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Haushaltshilfe nach einem Arbeitsunfall: Anspruch & Antrag bei der BG.

Wann zahlt die Berufsgenossenschaft eine Haushaltshilfe nach einem Arbeitsunfall, wer hat Anspruch und wie beantragen Sie sie? Der Ratgeber mit FAQ.

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Haushaltshilfe nach einem Arbeitsunfall: Anspruch & Antrag bei der BG

Haushaltshilfe nach einem Arbeitsunfall: Anspruch & Antrag bei der BG

Ein Arbeitsunfall trifft nicht nur den Job, sondern den ganzen Alltag: Einkaufen, Kochen, Kinderbetreuung – plötzlich geht vieles nicht mehr. Damit der Haushalt nicht zusammenbricht, zahlt die Berufsgenossenschaft in solchen Fällen eine Haushaltshilfe. Dieser Ratgeber erklärt, wer Anspruch hat und wie Sie die Leistung bekommen.

Schnell-Antwort: Wenn Sie wegen der Unfallfolgen Ihren Haushalt nicht weiterführen können und niemand im Haushalt das übernehmen kann, stellt die BG eine Haushaltshilfe oder erstattet die Kosten – besonders relevant, wenn Kinder zu versorgen sind.

Was ist die Haushaltshilfe?

Die Haushaltshilfe ist eine ergänzende Leistung zur Reha (§ 42 SGB VII). Sie soll sicherstellen, dass der Haushalt während Ihrer unfallbedingten Ausfallzeit weiterläuft – etwa während eines Krankenhausaufenthalts oder einer Reha.

Wer hat Anspruch?

  • Versicherte, die den Haushalt wegen der Unfallfolgen nicht weiterführen können,
  • wenn keine andere im Haushalt lebende Person die Aufgaben übernehmen kann,
  • besonders, wenn ein Kind unter 12 Jahren (oder ein Kind mit Behinderung) im Haushalt lebt.

Auch Alleinlebende können Anspruch haben, wenn die Weiterführung des Haushalts nachweislich nicht möglich ist.

Welche Aufgaben deckt sie ab?

BereichBeispiele
VersorgungEinkaufen, Kochen, Wäsche, Reinigung
KinderbetreuungBeaufsichtigung, Bringen/Holen zu Kita/Schule
Organisationalltägliche Haushaltsführung

Wer darf die Haushaltshilfe leisten?

Zwei Wege sind üblich:

  • Professionelle Kraft: Die BG stellt oder finanziert eine Hilfe über einen Dienstleister.
  • Verwandte/Bekannte: Übernimmt eine nahestehende Person die Aufgaben, können deren Verdienstausfall und Fahrtkosten in angemessenem Umfang erstattet werden (in der Regel nicht für im selben Haushalt lebende Angehörige).

So beantragen Sie die Haushaltshilfe

  • 1. Bedarf möglichst früh der BG melden – idealerweise schon im Krankenhaus über den Sozialdienst.
  • 2. Situation schildern: Wer lebt im Haushalt? Sind Kinder zu versorgen? Warum kann niemand sonst übernehmen?
  • 3. Die BG prüft und organisiert die Hilfe oder genehmigt die Kostenübernahme.

Haushaltshilfe in der Landwirtschaft (SVLFG)

In der Land- und Forstwirtschaft gibt es zusätzlich die Betriebs- und Haushaltshilfe der SVLFG: Fällt der Betriebsleiter aus, wird eine Ersatzkraft gestellt, damit Hof und Haushalt weiterlaufen. Lesen Sie dazu auch unseren SVLFG-Ratgeber.

Häufige Fragen

Bekomme ich Haushaltshilfe auch ohne Kinder?

Möglich ja, wenn Sie nachweisen, dass der Haushalt sonst nicht weitergeführt werden kann. Mit Kindern unter 12 ist der Anspruch jedoch deutlich klarer.

Kann meine Mutter die Hilfe übernehmen und Geld bekommen?

Wenn sie nicht im selben Haushalt lebt, können Verdienstausfall und Fahrtkosten in angemessenem Rahmen erstattet werden.

Wie lange wird sie gezahlt?

So lange der unfallbedingte Bedarf besteht – z. B. für die Dauer des Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalts und der anschließenden Genesung.

Fazit

Die Haushaltshilfe ist eine oft übersehene, aber wertvolle Leistung der Berufsgenossenschaft. Melden Sie den Bedarf frühzeitig – am besten direkt über den Sozialdienst der Klinik –, damit der Alltag trotz Unfall weiterläuft.

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