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Übergangsgeld der Berufsgenossenschaft: Höhe, Dauer & Anspruch.

Was ist das Übergangsgeld der BG, wann wird es während einer Reha gezahlt und wie hoch ist es? Der verständliche Ratgeber mit Beispiel und FAQ.

berufsgenossenschaften.info2 Min. Lesezeit
Übergangsgeld der Berufsgenossenschaft: Höhe, Dauer & Anspruch

Übergangsgeld der Berufsgenossenschaft: Höhe, Dauer & Anspruch

Wenn nach einem Arbeitsunfall eine berufliche Reha (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) nötig wird, zahlt die Berufsgenossenschaft häufig Übergangsgeld. Es sichert Ihren Lebensunterhalt, während Sie umgeschult oder neu qualifiziert werden. Dieser Ratgeber erklärt, wer Anspruch hat, wie hoch das Übergangsgeld ist und wie lange es gezahlt wird.

Schnell-Antwort: Übergangsgeld gibt es während Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. Umschulung). Es beträgt – je nach Familiensituation – 68 % oder 75 % des Regelentgelts und schließt nahtlos an das Verletztengeld an.

Was ist Übergangsgeld?

Übergangsgeld ist eine Lohnersatzleistung der gesetzlichen Unfallversicherung. Während das Verletztengeld die Zeit der medizinischen Heilbehandlung abdeckt, springt das Übergangsgeld bei der beruflichen Wiedereingliederung ein – etwa bei einer Umschulung, einer Weiterbildung oder einem Arbeitstraining.

Wer hat Anspruch?

  • Versicherte, die wegen der Unfallfolgen nicht in ihren alten Beruf zurückkehren können,
  • und deshalb an einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen (Umschulung, Qualifizierung, Eignungsabklärung).

Die BG folgt dem Grundsatz „Reha vor Rente": Bevor eine Dauerrente gezahlt wird, soll alles versucht werden, Sie wieder ins Arbeitsleben zu bringen.

Wie hoch ist das Übergangsgeld?

Berechnungsgrundlage ist – wie beim Verletztengeld – das Regelentgelt vor dem Unfall. Die Höhe richtet sich nach Ihrer persönlichen Situation:

SituationHöhe
mit Kind oder pflegebedürftigem Angehörigen (bzw. Ehegatte mit Pflegebedarf)75 % des Regelentgelts
ohne solche Voraussetzung68 % des Regelentgelts

Maßgeblich ist – wie beim Verletztengeld – die Begrenzung auf das Nettoarbeitsentgelt. Während der Reha sind außerdem zusätzliche Leistungen möglich (z. B. Lehrgangs-, Lern- und Fahrtkosten).

Beispiel

PositionWert
Regelentgelt pro Monat (Basis)2.800 €
Übergangsgeld mit Kind (75 %)2.100 €
Übergangsgeld ohne Kind (68 %)1.904 €

Wie lange wird Übergangsgeld gezahlt?

Übergangsgeld wird für die gesamte Dauer der Reha-Maßnahme gezahlt – eine Umschulung kann bis zu zwei Jahre dauern. Es endet mit dem Abschluss der Maßnahme. Schließt sich nahtlos eine Beschäftigung an, entfällt es entsprechend.

Übergangsgeld beantragen

  • 1. Reha-Bedarf wird im Heilverfahren festgestellt (Reha-Manager der BG).
  • 2. Die BG plant gemeinsam mit Ihnen die Teilhabeleistung.
  • 3. Mit Bewilligung der Maßnahme wird das Übergangsgeld eingerichtet – ein separater Antrag ist meist nicht nötig.

Häufige Fragen

Worin unterscheiden sich Verletztengeld und Übergangsgeld?

Verletztengeld = während der medizinischen Behandlung (Arbeitsunfähigkeit). Übergangsgeld = während der beruflichen Reha (Umschulung/Qualifizierung).

Ist Übergangsgeld steuerfrei?

Ja, es ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.

Bekomme ich auch Fahrtkosten erstattet?

Ja, im Rahmen der Reha können Reise-, Lehrgangs- und weitere Kosten übernommen werden.

Fazit

Das Übergangsgeld macht berufliche Neuorientierung nach einem Arbeitsunfall finanziell tragbar. Wer umgeschult wird, sollte gemeinsam mit dem Reha-Manager der BG früh alle Leistungen klären – so gelingt der Wiedereinstieg ins Arbeitsleben planbar.

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