Wenn Sie durch einen privaten Unfall arbeitsunfähig werden, stehen Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen Rechte auf Lohnfortzahlung zu. In Deutschland regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntGFG) die Fortzahlung des Arbeitsentgelts für die ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit. Dies gilt auch für Unfälle, die nicht am Arbeitsplatz oder auf dem Arbeitsweg geschehen, wie beispielsweise bei sportlichen Aktivitäten.
Entscheidend ist, dass die Arbeitsunfähigkeit nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln des Arbeitnehmers verursacht wurde. Wenn der Unfall während einer als gefährlich geltenden Sportart oder durch Missachtung allgemeiner Sicherheitsvorkehrungen erfolgte, könnte dies jedoch ein Grund für den Arbeitgeber sein, die Lohnfortzahlung zu verweigern. Es liegt dann in der Verantwortung des Arbeitnehmers, nachzuweisen, dass kein Verschulden vorliegt.
Zudem ist es wichtig, die Arbeitsunfähigkeit durch eine offizielle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von einem Arzt nachzuweisen und diese unverzüglich Ihrem Arbeitgeber vorzulegen. Bei Unsicherheiten oder Streitigkeiten bezüglich der Lohnfortzahlung nach einem privaten Unfall kann es hilfreich sein, rechtlichen Beistand einzuholen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.