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Ratgeber

Fahrtkostenerstattung der Berufsgenossenschaft: Anspruch, Antrag, Höhe.

Welche Fahrtkosten übernimmt die BG nach einem Arbeitsunfall oder zur Reha? Wie beantragen Sie die Erstattung und was gilt für Taxi & eigenes Auto? Ratgeber mit FAQ.

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Fahrtkostenerstattung der Berufsgenossenschaft: Anspruch, Antrag, Höhe

Fahrtkostenerstattung der Berufsgenossenschaft: Anspruch, Antrag, Höhe

Nach einem Arbeitsunfall fallen oft viele Fahrten an – zum Durchgangsarzt, zur Physiotherapie oder zur Reha-Klinik. Die gute Nachricht: Die Berufsgenossenschaft übernimmt diese Fahrtkosten in der Regel vollständig. Dieser Ratgeber erklärt, welche Fahrten erstattet werden, wie der Antrag funktioniert und was bei Taxi oder eigenem Auto gilt.

Schnell-Antwort: Die BG erstattet notwendige Fahrtkosten im Zusammenhang mit der Heilbehandlung und Reha – öffentliche Verkehrsmittel, Kilometerpauschale fürs eigene Auto und bei medizinischer Notwendigkeit auch Taxifahrten. Wichtig: Belege sammeln und das Erstattungsformular der BG nutzen.

Welche Fahrtkosten übernimmt die BG?

  • Fahrten zum Durchgangsarzt (D-Arzt) und zu weiterbehandelnden Ärzten,
  • Fahrten zur Physiotherapie, Ergotherapie und zu anderen verordneten Behandlungen,
  • Fahrten zur Reha bzw. zur Reha-Klinik,
  • Fahrten zu Begutachtungen, die die BG veranlasst.

Voraussetzung ist immer der Zusammenhang mit einem anerkannten Arbeitsunfall, Wegeunfall oder einer Berufskrankheit.

Welches Verkehrsmittel – und wie viel?

VerkehrsmittelErstattung
Bus & Bahn (ÖPNV)tatsächliche Kosten gegen Beleg
Eigenes AutoKilometerpauschale (Wegstreckenentschädigung nach BRKG)
Taxinur bei medizinischer Notwendigkeit / fehlender Alternative
Krankentransportbei entsprechender ärztlicher Verordnung

Grundsatz: Erstattet wird das notwendige und wirtschaftliche Verkehrsmittel. Können Sie öffentliche Verkehrsmittel nutzen, sollten Sie das tun; ein Taxi wird übernommen, wenn Ihr Gesundheitszustand nichts anderes zulässt.

Fahrtkosten zur Reha

Gerade bei einer stationären oder ambulanten Reha summieren sich die Fahrten. Die BG übernimmt die An- und Abreise sowie – bei ambulanter Reha – die täglichen Fahrten zwischen Wohnung und Einrichtung. Bei weiter Entfernung kann auch eine Unterbringung günstiger und damit erstattungsfähig sein.

So beantragen Sie die Erstattung

  • 1. Belege sammeln: Fahrkarten, Quittungen, Taxiquittungen; bei Pkw die gefahrenen Kilometer notieren (Datum, Ziel, Anlass).
  • 2. Formular nutzen: Die meisten BGen bieten ein eigenes Fahrtkostenerstattungs-Formular (oft online als PDF oder im Serviceportal).
  • 3. Einreichen: Formular mit Belegen an Ihre BG senden – unter Angabe von Aktenzeichen/Unternehmensnummer.
  • 4. Auszahlung: Die Erstattung erfolgt auf Ihr Konto.

Häufige Fragen zur Fahrtkostenerstattung

Werden Fahrten zur Physiotherapie bezahlt?

Ja, wenn die Behandlung wegen der Unfallfolgen verordnet wurde, gehören die Fahrten zur Heilbehandlung und werden erstattet.

Bekomme ich für mein eigenes Auto Geld?

Ja, in Form einer Kilometerpauschale. Notieren Sie jede Fahrt mit Datum, Ziel und Kilometern.

Übernimmt die BG ein Taxi vom Krankenhaus nach Hause?

Bei medizinischer Notwendigkeit (z. B. eingeschränkte Mobilität nach OP) ja – idealerweise mit ärztlicher Bestätigung.

Wer zahlt die Fahrtkosten zur Reha – BG oder Krankenkasse?

Liegt ein anerkannter Arbeitsunfall vor, ist die Berufsgenossenschaft zuständig, nicht die Krankenkasse.

Fazit

Lassen Sie keine Belege liegen: Die BG erstattet die notwendigen Fahrtkosten rund um Behandlung und Reha vollständig. Mit dem passenden Formular und gesammelten Quittungen ist die Erstattung schnell erledigt.

Frage zum Thema?

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