hallo@berufsgenossenschaften.info
Zurück zu allen Ratgebern
Ratgeber

Berufsgenossenschaft anmelden: Pflichten für neue Unternehmen.

Muss ich mein Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft anmelden, welche Frist gilt und wie geht das? Der Ratgeber für Gründer mit Checkliste und FAQ.

berufsgenossenschaften.info3 Min. Lesezeit
Berufsgenossenschaft anmelden: Pflichten für neue Unternehmen

Berufsgenossenschaft anmelden: Pflichten für neue Unternehmen

Wer ein Unternehmen gründet oder den ersten Mitarbeiter einstellt, muss sich bei der Berufsgenossenschaft anmelden – und zwar schnell. Dieser Ratgeber erklärt, welche Frist gilt, wie die Anmeldung funktioniert und worauf Gründer achten sollten.

Schnell-Antwort: Ein neues Unternehmen muss sich innerhalb einer Woche nach Gründung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft melden (§ 192 SGB VII). Die Mitgliedschaft entsteht automatisch – die Meldung ist aber Ihre Pflicht.

Wer muss sich anmelden?

  • Jedes Unternehmen mit Beschäftigten – auch bei nur einem Minijobber.
  • In bestimmten Branchen (z. B. Bau, Landwirtschaft) auch Unternehmer ohne Beschäftigte.

Die Pflicht entsteht mit der Aufnahme der Tätigkeit bzw. der Einstellung des ersten Mitarbeiters.

Welche Frist gilt?

Sie müssen Ihr Unternehmen binnen einer Woche nach der Gründung melden. Wer das versäumt, riskiert Nachforderungen und im schlimmsten Fall ein Bußgeld. Die Beiträge können auch rückwirkend erhoben werden.

So melden Sie Ihr Unternehmen an – Checkliste

  • 1. Zuständige BG ermitteln (nach Branche; im Zweifel DGUV-Auskunft).
  • 2. Anmeldung vornehmen – online über das Portal der BG oder per Formular.
  • 3. Angaben bereithalten: Unternehmensgegenstand, Gründungsdatum, voraussichtliche Beschäftigte und Lohnsumme, Rechtsform, Ansprechpartner.
  • 4. Unternehmensnummer erhalten: Die BG vergibt Ihre Unternehmensnummer für alle weiteren Vorgänge.
  • 5. Pflichten umsetzen: Gefährdungsbeurteilung, Ersthelfer, Unterweisungen.

Was passiert nach der Anmeldung?

Sie werden in den Gefahrtarif eingestuft (Gefahrklasse) und erhalten Ihre Unternehmensnummer. Den ersten Beitragsbescheid bekommen Sie nach Ablauf des ersten Umlagejahres, basierend auf Ihrem Lohnnachweis.

Brauche ich die Anmeldung auch ohne Mitarbeiter?

Wenn Sie allein arbeiten und keine Pflichtversicherung in Ihrer Branche besteht, ist eine Anmeldung für Beschäftigte nicht nötig. Prüfen Sie aber, ob eine freiwillige Versicherung für Sie sinnvoll ist – und ob Ihre Branche (z. B. Bau) eine Unternehmer-Pflichtversicherung vorsieht.

Häufige Fragen

Werde ich nicht automatisch angemeldet?

Die Mitgliedschaft entsteht kraft Gesetzes, aber die Meldung ist Ihre Pflicht. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass die BG sich von selbst meldet.

Reicht die Gewerbeanmeldung?

Manche Daten werden weitergeleitet, dennoch sollten Sie aktiv bei der BG melden, um die Frist sicher einzuhalten.

Was kostet die Anmeldung?

Die Anmeldung selbst ist kostenfrei. Es entstehen nur die laufenden Beiträge (siehe unseren Beitrags-Ratgeber).

Welche BG ist für mich zuständig?

Das richtet sich nach Ihrer Branche – nutzen Sie unsere Anleitung „Zuständige Berufsgenossenschaft finden".

Welche Unterlagen brauche ich für die Anmeldung?

Halten Sie für eine zügige Anmeldung folgende Angaben bereit:

  • genaue Tätigkeitsbeschreibung (Gewerbezweig),
  • Gründungs-/Aufnahmedatum der Tätigkeit,
  • Rechtsform (Einzelunternehmen, GbR, GmbH …),
  • voraussichtliche Zahl der Beschäftigten und die erwartete Lohnsumme,
  • Angaben zu mitarbeitenden Familienangehörigen,
  • Kontaktdaten und ggf. Steuernummer.

Was passiert bei verspäteter Anmeldung?

Die Beitragspflicht beginnt mit der Aufnahme der Tätigkeit – unabhängig davon, wann Sie sich melden. Wer die Wochenfrist versäumt, riskiert rückwirkende Beitragsforderungen, Säumniszuschläge und im Extremfall ein Bußgeld. Besonders ärgerlich: Kommt es vor der Anmeldung zu einem Arbeitsunfall, sind Ihre Beschäftigten zwar dennoch versichert, doch es drohen Nachforderungen und Rückfragen. Melden Sie sich daher lieber zu früh als zu spät.

Brauchen auch Vereine und Privathaushalte eine Anmeldung?

  • Vereine mit Beschäftigten: ja, beim zuständigen Träger.
  • Privathaushalte mit Haushaltshilfe: ja – hier ist die Anmeldung über das vereinfachte Haushaltsscheckverfahren der Minijob-Zentrale möglich, das auch die Unfallversicherung abdeckt.
  • Ehrenamtliche Strukturen: häufig über eine Unfallkasse versichert.

Nach der Anmeldung: diese Pflichten folgen

  • Gefährdungsbeurteilung erstellen,
  • genügend Ersthelfer ausbilden lassen (Kosten trägt die BG),
  • Beschäftigte regelmäßig unterweisen,
  • betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen (ggf. im Unternehmermodell),
  • jährlich den Lohnnachweis übermitteln.

Fazit

Die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft gehört zu den ersten Pflichten jeder Gründung. Erledigen Sie sie innerhalb der Wochenfrist, halten Sie Ihre Unternehmensdaten bereit und setzen Sie anschließend die Arbeitsschutz-Pflichten um – dann sind Sie und Ihr Team von Tag eins an abgesichert. Welche BG für Sie zuständig ist, klärt unser Ratgeber „Zuständige Berufsgenossenschaft finden".

Was kostet mich die verspätete Meldung konkret?

Das hängt vom Einzelfall ab – neben rückwirkenden Beiträgen können Säumniszuschläge und ein Bußgeld hinzukommen. Eine fristgerechte Meldung ist daher immer günstiger.

Frage zum Thema?

Noch Fragen?

Sie finden hier nicht die passende Antwort zu Ihrer Berufsgenossenschaft oder zu einem Arbeitsunfall? Schreiben Sie uns.