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Berufsgenossenschaft: Beitrag und Kosten verständlich erklärt.

Wie berechnet sich der Beitrag zur Berufsgenossenschaft, was kostet sie pro Mitarbeiter und wer zahlt? Der Ratgeber zu Gefahrklasse, Umlage & Beispiel mit FAQ.

berufsgenossenschaften.info3 Min. Lesezeit
Berufsgenossenschaft: Beitrag und Kosten verständlich erklärt

Berufsgenossenschaft: Beitrag und Kosten verständlich erklärt

Was kostet eigentlich die Berufsgenossenschaft? Und wie kommt der Beitrag zustande? Dieser Ratgeber erklärt die Berechnung verständlich – mit den drei entscheidenden Faktoren, einem Beispiel und Antworten auf die häufigsten Fragen.

Schnell-Antwort: Den Beitrag zahlt allein der Arbeitgeber – für Beschäftigte ist der Schutz kostenlos. Die Höhe ergibt sich aus Lohnsumme × Gefahrklasse × Beitragsfuß. Risikoreiche Branchen zahlen mehr als z. B. Büros.

Wer zahlt den Beitrag?

Anders als bei Kranken- oder Rentenversicherung trägt die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung allein der Arbeitgeber. Beschäftigten wird nichts vom Lohn abgezogen – der Unfallversicherungsschutz ist für sie beitragsfrei.

Das Umlageverfahren

Die Berufsgenossenschaften finanzieren sich im Umlageverfahren: Am Jahresende werden die tatsächlich angefallenen Ausgaben (Reha, Renten, Prävention) auf die Mitgliedsbetriebe umgelegt. Sie zahlen also nachträglich für das abgelaufene Jahr.

Die drei Faktoren der Beitragsberechnung

FaktorBedeutung
Lohnsumme (Entgelt)Summe der Arbeitsentgelte aller Beschäftigten
GefahrklasseRisiko der Branche/Tätigkeit – je höher, desto teurer
Beitragsfußjährlich von der BG festgelegter Rechenwert

Vereinfachte Formel: Beitrag = (Entgelt × Gefahrklasse ÷ 1.000) × Beitragsfuß. Die Gefahrklasse steht im Gefahrtarif Ihrer BG.

Vereinfachtes Beispiel

  • Lohnsumme: 200.000 €
  • Gefahrklasse: 5,0
  • Beitragsfuß: 3,0
  • Berechnung: (200.000 × 5,0 ÷ 1.000) × 3,0 = 3.000 € Jahresbeitrag

Die echten Werte unterscheiden sich je nach BG und Jahr – das Beispiel zeigt nur das Prinzip.

Mindestbeitrag und Kleinbetriebe

Auch sehr kleine Betriebe zahlen mindestens einen Mindestbeitrag. Für freiwillig versicherte Unternehmer richtet sich der Beitrag nach der gewählten Versicherungssumme und der Gefahrklasse.

Kann ich den Beitrag senken?

  • Prävention: Weniger Unfälle führen langfristig zu stabileren Beiträgen; manche BGen haben Beitragsnachlässe oder Prämien für Sicherheitsmaßnahmen.
  • Korrekte Veranlagung: Prüfen Sie, ob Ihre Tätigkeit richtig in den Gefahrtarif eingestuft ist.
  • Korrekte Lohnmeldung: Melden Sie Entgelte über den digitalen Lohnnachweis korrekt.

Häufige Fragen

Was kostet die BG pro Mitarbeiter?

Das lässt sich nicht pauschal sagen – es hängt vom Entgelt und der Gefahrklasse ab. In Bürobranchen ist es ein kleiner Prozentsatz der Lohnsumme, in risikoreichen Branchen deutlich mehr.

Ist der Beitrag steuerlich absetzbar?

Ja, die Beiträge sind Betriebsausgaben.

Wann kommt der Beitragsbescheid?

In der Regel im Folgejahr nach Ende des Umlagejahres, auf Basis Ihres Lohnnachweises.

Gibt es einen Beitragsrechner?

Viele BGen bieten Rechner oder Auskünfte an – fragen Sie bei Ihrer zuständigen BG nach.

Was ist die Gefahrklasse genau?

Die Gefahrklasse ist das Maß für das Unfallrisiko einer Tätigkeit. Jede BG legt in ihrem Gefahrtarif fest, welche Gewerbezweige welcher Gefahrklasse zugeordnet sind. Eine Büroarbeit hat eine niedrige, ein Dachdeckerbetrieb eine hohe Gefahrklasse. Der Gefahrtarif wird in der Regel alle paar Jahre überprüft und neu festgesetzt. Prüfen Sie bei jedem Bescheid, ob Ihre Einstufung noch zu Ihrer tatsächlichen Tätigkeit passt – eine falsche Veranlagung kann teuer werden.

Der digitale Lohnnachweis

Grundlage für die Beitragsberechnung ist Ihr Lohnnachweis, den Sie jährlich elektronisch (über das Entgeltabrechnungsprogramm bzw. das Ausfüllhilfe-Portal) übermitteln. Darin melden Sie die Bruttoentgelte und Arbeitsstunden Ihrer Beschäftigten je Gefahrtarifstelle. Eine korrekte Meldung ist wichtig: Zu hohe Angaben kosten unnötig Beitrag, zu niedrige können Nachforderungen auslösen.

Mindestbeitrag und freiwillige Versicherung

Auch Kleinst- und Nebenerwerbsbetriebe zahlen einen Mindestbeitrag, selbst wenn die Lohnsumme sehr gering ist. Für freiwillig versicherte Unternehmer richtet sich der Beitrag nach der frei gewählten Versicherungssumme (Jahresarbeitsverdienst) und der Gefahrklasse – je höher die Absicherung, desto höher der Beitrag, aber auch die spätere Leistung.

So können Sie Beiträge beeinflussen

  • Prävention zahlt sich aus: Weniger Unfälle stabilisieren langfristig den Beitragsfuß; einige BGen gewähren Nachlässe oder Prämien (Bonus-Malus- bzw. Prämienverfahren).
  • Richtige Veranlagung prüfen: Ist Ihre Tätigkeit korrekt im Gefahrtarif eingestuft?
  • Korrekte Lohnmeldung: Nur tatsächlich gezahlte Entgelte melden, richtige Gefahrtarifstellen zuordnen.
  • Fristen einhalten: Säumniszuschläge vermeiden.

Fazit

Der BG-Beitrag ist nachvollziehbar: Lohnsumme, Gefahrklasse und Beitragsfuß ergeben die Höhe – gezahlt allein vom Arbeitgeber. Wer in Sicherheit investiert, korrekt meldet und seine Veranlagung im Blick behält, hält die Kosten langfristig im Griff. Die Beiträge sind zudem als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar.

Bekomme ich den Beitrag im Voraus mitgeteilt?

Da die BG im Umlageverfahren nachträglich abrechnet, steht der endgültige Beitrag erst nach Jahresende fest. Viele BGen erheben aber unterjährig Vorschüsse, damit die Belastung planbar bleibt.

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