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Ratgeber

Berufsgenossenschaft für Elektriker: Die BG ETEM und DGUV V3.

Welche Berufsgenossenschaft ist für Elektriker zuständig und was bedeutet die DGUV Vorschrift 3? Die BG ETEM erklärt: Gefährdungen, Pflichten, Leistungen und FAQ.

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Berufsgenossenschaft für Elektriker: Die BG ETEM und DGUV V3

Berufsgenossenschaft für Elektriker: Die BG ETEM und DGUV V3

Strom ist unsichtbar – und gefährlich. Wer im Elektrohandwerk oder in der Elektrotechnik arbeitet, hat einen spezialisierten Unfallversicherungsträger: die BG ETEM. Dieser Ratgeber erklärt die Zuständigkeit, die wichtige DGUV Vorschrift 3 und die Leistungen.

Schnell-Antwort: Für Elektriker, Elektrotechnik, Energie, Textil und Medienerzeugnisse ist die BG ETEM zuständig. Ein zentrales Thema ist die DGUV Vorschrift 3 – die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel.

Welche BG ist für Elektriker zuständig?

Die BG ETEM (Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse) betreut unter anderem:

  • Elektroinstallations- und Elektrohandwerksbetriebe,
  • Hersteller elektrotechnischer Produkte,
  • Energieversorger,
  • Feinmechanik und Elektrotechnik.

Was ist die DGUV Vorschrift 3?

Die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) verpflichtet Arbeitgeber, elektrische Anlagen und ortsveränderliche Betriebsmittel regelmäßig prüfen zu lassen – durch eine Elektrofachkraft. So werden Defekte erkannt, bevor sie zu Stromunfällen oder Bränden führen. Die Prüffristen richten sich nach Gerät und Einsatzbedingungen.

Typische Gefährdungen in der Elektrobranche

GefährdungBeispiel
Elektrischer SchlagArbeiten unter Spannung, defekte Geräte
LichtbogenKurzschluss mit Verbrennungsgefahr
AbsturzMontage auf Leitern und Gerüsten
BrandgefahrÜberlastung, Schmorbrände

Grundlage sicherer Arbeit sind die 5 Sicherheitsregeln der Elektrotechnik (u. a. Freischalten, gegen Wiedereinschalten sichern, Spannungsfreiheit feststellen).

Was leistet die BG ETEM?

  • Prävention: Seminare, Medien, Vorlagen für Gefährdungsbeurteilung, Unterstützung bei DGUV-V3-Prüfungen.
  • Heilbehandlung: nach Stromunfällen, Verbrennungen oder Stürzen.
  • Geldleistungen: Verletztengeld, Übergangsgeld, Verletztenrente.

Pflichten für Elektrobetriebe

  • Gefährdungsbeurteilung inkl. elektrischer Gefährdungen,
  • regelmäßige Prüfungen nach DGUV V3,
  • Unterweisung der Beschäftigten (auch zu den 5 Sicherheitsregeln),
  • Bereitstellung geeigneter PSA und Messmittel.

Häufige Fragen

Wie oft muss nach DGUV V3 geprüft werden?

Das hängt von Gerät und Umgebung ab. Für ortsveränderliche Betriebsmittel sind je nach Beanspruchung kürzere Intervalle üblich; die genauen Fristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung.

Wer darf die Prüfung durchführen?

Eine Elektrofachkraft bzw. eine befähigte Person nach den Vorgaben der DGUV V3.

Ist ein Stromunfall ohne sichtbare Verletzung meldepflichtig?

Auch nach einem Stromdurchfluss ohne äußere Folgen sollte ärztlich abgeklärt werden – Herzrhythmusstörungen können verzögert auftreten. Dokumentieren Sie den Vorfall.

Die 5 Sicherheitsregeln der Elektrotechnik

Vor Arbeiten an elektrischen Anlagen gelten fünf Regeln – immer in dieser Reihenfolge:

  • 1. Freischalten – Anlage allpolig vom Netz trennen.
  • 2. Gegen Wiedereinschalten sichern – z. B. Sicherung entnehmen, Schild anbringen.
  • 3. Spannungsfreiheit feststellen – mit geeignetem Messgerät prüfen.
  • 4. Erden und kurzschließen – bei Hochspannung zwingend.
  • 5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken.

Diese Regeln gehören in jede Unterweisung und retten regelmäßig Leben.

Prüffristen nach DGUV Vorschrift 3 – Orientierung

BetriebsmittelRichtwert Prüfintervall
Ortsveränderliche Geräte (Büro)ca. alle 24 Monate
Ortsveränderliche Geräte (Baustelle/rauer Betrieb)ca. alle 3–12 Monate
Ortsfeste Anlagenca. alle 4 Jahre
Fehlerstrom-Schutzschalter (RCD), nicht stationärarbeitstäglich / monatlich testen

Die konkreten Fristen ergeben sich immer aus der Gefährdungsbeurteilung und den Einsatzbedingungen – die Tabelle dient nur als grobe Orientierung.

Pflichten für Elektrobetriebe im Überblick

  • Gefährdungsbeurteilung inklusive elektrischer Gefährdungen,
  • regelmäßige Prüfungen nach DGUV V3 durch eine Elektrofachkraft,
  • Unterweisung zu den 5 Sicherheitsregeln und zur PSA,
  • Bereitstellung geeigneter Mess- und Schutzausrüstung (z. B. isolierte Werkzeuge),
  • Dokumentation aller Prüfungen.

Was tun nach einem Stromunfall?

  • 1. Stromquelle abschalten, niemals ungesichert berühren.
  • 2. Notruf und Erste Hilfe; auf Herz-Kreislauf achten.
  • 3. Immer ärztlich abklären – auch ohne sichtbare Verletzung (verzögerte Herzrhythmusstörungen!).
  • 4. Vorfall dokumentieren und der BG ETEM melden.

Fazit

Für Elektriker ist die BG ETEM zuständig. Wer die DGUV Vorschrift 3 ernst nimmt, die 5 Sicherheitsregeln lebt und regelmäßig prüft, beugt den gefährlichsten Risiken der Branche wirksam vor. Nutzen Sie die Seminare und Medien der BG ETEM, um Ihr Team auf dem aktuellen Stand zu halten.

Wer darf DGUV-V3-Prüfungen durchführen?

Nur eine Elektrofachkraft bzw. eine entsprechend befähigte Person. Die Ergebnisse sind zu dokumentieren und aufzubewahren.

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