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Ratgeber

Berufsgenossenschaft für Friseure: Zuständigkeit, Hautschutz & Leistungen.

Welche Berufsgenossenschaft ist für Friseure zuständig und warum ist Hautschutz so wichtig? Die BGW für das Friseurhandwerk – mit Pflichten, Leistungen und FAQ.

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Berufsgenossenschaft für Friseure: Zuständigkeit, Hautschutz & Leistungen

Berufsgenossenschaft für Friseure: Zuständigkeit, Hautschutz & Leistungen

Im Friseurhandwerk sind die Hände das wichtigste Werkzeug – und genau sie sind täglich Wasser, Farben und Chemikalien ausgesetzt. Deshalb spielt die Berufsgenossenschaft hier eine besondere Rolle. Dieser Ratgeber erklärt, welche BG für Friseure zuständig ist und worauf es ankommt.

Schnell-Antwort: Für Friseurbetriebe ist die BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) zuständig. Schwerpunktthema ist der Hautschutz, denn Hauterkrankungen sind die häufigste Berufskrankheit im Friseurhandwerk.

Welche BG ist für Friseure zuständig?

Auch wenn der Name "Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege" zunächst nicht nach Friseur klingt: Das Friseurhandwerk gehört zum Zuständigkeitsbereich der BGW. Jeder Friseurbetrieb mit Beschäftigten ist dort Pflichtmitglied.

Warum ist Hautschutz so zentral?

Friseurinnen und Friseure haben besonders oft mit Hauterkrankungen an den Händen zu tun ("Friseurekzem"). Ursachen sind ständige Feuchtarbeit, Blondiermittel, Farben und Tenside. Die BGW legt deshalb einen klaren Fokus auf Prävention:

  • Hautschutzplan mit passenden Schutz-, Reinigungs- und Pflegemitteln,
  • konsequentes Tragen von Schutzhandschuhen bei Feuchtarbeiten,
  • Schulung neuer Mitarbeiter und Auszubildender.

Typische Gefährdungen im Friseursalon

GefährdungBeispiel
HautbelastungFeuchtarbeit, Chemikalien, Allergene
AtemwegeSprays, Stäube von Blondierungen
Ergonomielanges Stehen, Zwangshaltungen
SchnittverletzungenScheren, Rasiermesser

Welche Leistungen bietet die BGW Friseuren?

  • Prävention: Hautschutzberatung, Seminare, Vorlagen für Gefährdungsbeurteilung und Hautschutzplan.
  • Heilbehandlung: bei anerkannten Hauterkrankungen oder Unfällen – inkl. Hautarztverfahren.
  • Geldleistungen: Verletztengeld, ggf. Übergangsgeld bei Umschulung, Verletztenrente.

Besonders wichtig: das Hautarztverfahren. Zeigen sich erste Hautprobleme, sollte früh ein Hautarzt eingeschaltet werden – so lässt sich oft verhindern, dass aus einer Reizung eine anerkannte Berufskrankheit mit Berufsaufgabe wird.

Anmeldung und Beitrag

Wer einen Salon eröffnet und Personal (auch Azubis) beschäftigt, meldet den Betrieb bei der BGW an. Der Beitrag bemisst sich nach Lohnsumme und Gefahrklasse. Selbstständige Saloninhaber können sich freiwillig versichern.

Häufige Fragen

Sind Auszubildende mitversichert?

Ja, Auszubildende sind über die BGW unfallversichert – gerade bei ihnen ist der frühe Hautschutz entscheidend.

Was tun bei ersten Hautproblemen?

Frühzeitig zum Hautarzt (Hautarztverfahren der BGW) und den Arbeitgeber informieren. Je früher, desto besser die Heilungschancen.

Gilt das auch für Kosmetik- und Nagelstudios?

Auch hier ist meist die BGW zuständig. Im Zweifel über die DGUV-Auskunft prüfen.

Der Hautschutzplan im Salon – so sieht er aus

Ein Hautschutzplan ist im Friseurhandwerk Pflicht und sollte gut sichtbar aushängen. Er beantwortet drei Fragen: Schützen – Reinigen – Pflegen.

SchrittWannBeispiel
Schützenvor FeuchtarbeitSchutzhandschuhe, Hautschutzcreme
Reinigenbei Bedarfmildes, hautschonendes Waschmittel
Pflegennach der Arbeit / in Pausenrückfettende Pflegecreme

Wichtig: Einmalhandschuhe nur so lange wie nötig tragen, Hände vor dem Anziehen gut abtrocknen und auf gepuderte Latexhandschuhe verzichten (Allergierisiko).

Das Hautarztverfahren – früh handeln lohnt sich

Das von der BGW getragene Hautarztverfahren ist ein Frühwarnsystem: Schon bei beginnenden Hautproblemen überweist der Arzt zum Hautarzt, der einen Hautarztbericht an die BGW schickt. Die Kosten für spezielle Schutzmaßnahmen, Schulungen und Behandlungen übernimmt dann die BGW – oft, bevor überhaupt eine Berufskrankheit anerkannt werden muss. So bleiben Betroffene im Beruf.

Weitere Pflichten im Friseurbetrieb

  • Gefährdungsbeurteilung – inklusive Feuchtarbeit, Chemikalien und Ergonomie,
  • Unterweisung aller Mitarbeitenden und Azubis (mindestens jährlich),
  • Ersthelfer ausbilden (Kostenübernahme durch die BGW),
  • Betriebsanweisungen für Blondier- und Farbprodukte bereithalten,
  • Mutterschutz beachten: Schwangere dürfen bestimmte Tätigkeiten nicht ausführen.

Tipps für gesunde Hände – Checkliste

  • Bei allen Feuchtarbeiten (Haarewaschen, Färben) Handschuhe tragen.
  • Ringe und Armbänder während der Arbeit ablegen.
  • Hände gründlich, aber schonend trocknen – besonders zwischen den Fingern.
  • Regelmäßig rückfettende Creme verwenden.
  • Erste Rötungen oder Juckreiz ernst nehmen und ansprechen.

Fazit

Für Friseure ist die BGW zuständig – mit klarem Schwerpunkt Hautschutz. Wer Hautschutzplan, Handschuhe und das Hautarztverfahren ernst nimmt, schützt die wichtigste Ressource im Salon: gesunde Hände. Gerade bei Auszubildenden zahlt sich konsequenter Hautschutz von Beginn an ein Berufsleben lang aus.

Wie melde ich einen Unfall im Salon?

Kleine Schnittverletzungen ins Verbandbuch eintragen; bei mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit eine Unfallanzeige an die BGW senden. Bei Hautproblemen das Hautarztverfahren nutzen.

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