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Ratgeber

Berufsgenossenschaft für Gastronomie: Die BGN als zuständiger Träger.

Welche Berufsgenossenschaft ist für Restaurants, Hotels und Gastronomie zuständig? Die BGN erklärt: Gefährdungen, Pflichten, Leistungen und FAQ.

berufsgenossenschaften.info3 Min. Lesezeit
Berufsgenossenschaft für Gastronomie: Die BGN als zuständiger Träger

Berufsgenossenschaft für Gastronomie: Die BGN als zuständiger Träger

Heiße Fritteusen, scharfe Messer, nasse Böden und Zeitdruck im Service – die Gastronomie ist ein Arbeitsumfeld mit vielen Gefahren. Welche Berufsgenossenschaft hier zuständig ist und wie sie unterstützt, klärt dieser Ratgeber.

Schnell-Antwort: Für Restaurants, Hotels, Cafés, Kantinen und die Nahrungsmittelbranche ist die BGN – Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe zuständig. Sie bietet Prävention, Heilbehandlung und Geldleistungen für das gesamte Gastgewerbe.

Welche BG ist für die Gastronomie zuständig?

Die BGN betreut Betriebe der Nahrungsmittelherstellung und des Gastgewerbes – darunter:

  • Restaurants, Gaststätten, Cafés, Bars,
  • Hotels und Beherbergungsbetriebe,
  • Bäckereien, Konditoreien, Metzgereien,
  • Catering, Kantinen und Imbissbetriebe.

Typische Gefährdungen im Gastgewerbe

GefährdungBeispiel
Verbrennungen/VerbrühungenFritteuse, heißes Fett, Wasserdampf
SchnittverletzungenMesser, Schneidemaschinen
Sturz/Rutschennasse oder fettige Böden
BelastungHitze in der Küche, langes Stehen, Schichtdienst

Was leistet die BGN?

  • Prävention: Beratung, Seminare (BGN-Akademie), Brandschutz, Vorlagen für Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisungen.
  • Heilbehandlung: nach Arbeitsunfällen (z. B. Schnittwunde, Verbrühung) – mit allen geeigneten Mitteln.
  • Geldleistungen: Verletztengeld, Übergangsgeld, Verletztenrente.
  • Prämienverfahren: Die BGN belohnt Investitionen in Sicherheit teils mit Prämien.

Pflichten für gastronomische Betriebe

  • Gefährdungsbeurteilung für Küche, Service und Lager,
  • Ersthelfer ausbilden (Kostenübernahme durch die BG),
  • Brandschutzhelfer benennen,
  • regelmäßige Unterweisungen der Beschäftigten.

Anmeldung und Beitrag

Neue Betriebe melden sich bei der BGN an. Der Beitrag richtet sich nach Lohnsumme und Gefahrklasse. Wer als Inhaber selbst mitarbeitet, sollte die freiwillige Versicherung prüfen.

Häufige Fragen

Sind Aushilfen und Saisonkräfte versichert?

Ja, auch Minijobber und Saisonkräfte sind über die BGN unfallversichert.

Zählt ein Sturz auf nassem Küchenboden als Arbeitsunfall?

Ja. Dokumentieren Sie ihn (Verbandbuch) und melden Sie ihn der BGN, wenn mehr als drei Tage Arbeitsunfähigkeit folgen.

Gibt es Prämien für mehr Sicherheit?

Die BGN fördert über ihr Prämienverfahren ausgewählte Sicherheitsmaßnahmen – fragen Sie nach aktuellen Konditionen.

Unfälle in Küche und Service vermeiden

Die meisten Unfälle im Gastgewerbe sind vermeidbar. Mit einfachen Maßnahmen senken Sie das Risiko deutlich:

RisikoSchutzmaßnahme
Rutschen auf fettigem Bodenrutschhemmende Bodenbeläge, geeignetes Schuhwerk, sofortiges Aufwischen
Schnittverletzungenscharfe (statt stumpfe) Messer, Schnittschutzhandschuhe, Schneidehilfen
VerbrennungenAbstand zur Fritteuse, hitzefeste Handschuhe, kein Wasser in heißes Fett
Heben/TragenTransporthilfen, Lasten teilen, rückengerechtes Heben

Hygiene und Gesundheitsschutz

Neben der klassischen Arbeitssicherheit spielt im Gastgewerbe der Gesundheits- und Infektionsschutz eine Rolle. Dazu gehören Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz, Hautschutz bei Spül- und Reinigungsarbeiten sowie ausreichende Pausen bei Hitze in der Küche. Auch Lärm (z. B. in der Spülküche) und Zugluft sollten in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden.

Pflichten für Gastronomiebetriebe – Überblick

  • Gefährdungsbeurteilung getrennt für Küche, Service, Lager und Spülbereich,
  • Betriebsanweisungen für Maschinen (Aufschnittmaschine, Fritteuse) und Reinigungsmittel,
  • Unterweisungen – besonders für Aushilfen und Saisonkräfte zu Saisonbeginn,
  • Ersthelfer und Brandschutzhelfer ausbilden,
  • Jugendarbeitsschutz beachten, wenn Minderjährige beschäftigt werden.

Die BGN-Akademie und Prämien nutzen

Die BGN bietet über ihre Akademie zahlreiche Seminare – von Arbeitssicherheit über Hygiene bis zu Führungsthemen. Zusätzlich belohnt das Prämienverfahren Investitionen in Sicherheit (z. B. rutschhemmende Böden oder sichere Maschinen) finanziell. Es lohnt sich, das aktuelle Angebot Ihrer BGN regelmäßig zu prüfen und Mitarbeitende gezielt fortzubilden.

Fazit

Für die Gastronomie ist die BGN zuständig. Mit guter Gefährdungsbeurteilung, rutschfesten Böden, Schnitt- und Hitzeschutz sowie ausgebildeten Ersthelfern senken Sie das hohe Unfallrisiko spürbar – und nutzen die Präventionsangebote und Prämien der BGN. So bleibt Ihr Team gesund und Ihr Betrieb läuft auch in Stoßzeiten sicher.

Sind Saisonkräfte mitversichert?

Ja – jede beschäftigte Person, auch kurzfristig oder geringfügig, ist über die BGN unfallversichert. Unterweisen Sie neue Kräfte trotzdem gründlich, bevor sie an Fritteuse oder Maschine arbeiten.

Frage zum Thema?

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