BGHM: Berufsgenossenschaft Holz und Metall – der Ratgeber
Die BGHM – Berufsgenossenschaft Holz und Metall ist einer der größten Unfallversicherungsträger Deutschlands. Sie betreut Betriebe vom kleinen Schreiner über den Maschinenbau bis zur großen Metallindustrie. Wer in der Holz- oder Metallverarbeitung tätig ist, hat hier seinen gesetzlichen Partner für Unfallversicherung und Arbeitsschutz. Dieser Ratgeber gibt einen umfassenden Überblick.
Schnell-Antwort: Die BGHM ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Branchen Holz und Metall – mit rund 5 Millionen Versicherten und über 200.000 Unternehmen. Sie entstand 2011 aus dem Zusammenschluss der Holz- und der Metall-Berufsgenossenschaften.Was ist die BGHM?
Die BGHM gehört zu den neun gewerblichen Berufsgenossenschaften und ist Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung für die Holz- und Metallwirtschaft. Ihre Größe erklärt sich aus dem Zusammenschluss mehrerer Genossenschaften – darunter Metall-, Maschinenbau-, Hütten- und Walzwerks- sowie Holz-Berufsgenossenschaften. Finanziert wird sie allein durch die Mitgliedsbetriebe; für Beschäftigte ist der Schutz beitragsfrei.
Wer ist bei der BGHM versichert?
- Holzgewerbe: Tischlereien, Schreinereien, Möbelhersteller, Holzbau,
- Metallverarbeitung: Schlossereien, Metallbau, Maschinenbau, Fahrzeugbau,
- Industrie: Eisen- und Metallerzeugung, Walzwerke, Werften,
- angegliederte Bereiche wie Kunststoff- und Edelsteinverarbeitung.
Die Beschäftigten dieser Betriebe sind automatisch unfallversichert. Selbstständige können sich häufig freiwillig versichern.
Typische Gefährdungen in Holz und Metall
| Gefährdung | Beispiel |
|---|---|
| Maschinen | Sägen, Fräsen, Pressen, Drehmaschinen |
| Späne & Staub | Holzstaub (gesundheitsschädlich), Metallspäne |
| Lärm | laute Maschinen, Gehörschäden |
| Heben & Tragen | schwere Werkstücke, Rückenbelastung |
| Schweißen | Rauche, Funken, UV-Strahlung |
Welche Leistungen bietet die BGHM?
- Prävention: Beratung, Seminare an mehreren Bildungsstätten, Medien, Gefährdungsbeurteilungs-Hilfen,
- Heilbehandlung: ärztliche Versorgung, BG-Kliniken, Reha nach Unfällen oder Berufskrankheiten,
- Geldleistungen: Verletztengeld, Übergangsgeld, Verletztenrente,
- Wiedereingliederung: Umschulung und Hilfen zur Rückkehr in den Beruf.
Die BGHM unterhält eigene Bildungsstätten und ein großes Seminarangebot – etwa für Sicherheitsbeauftragte, Brandschutzhelfer oder zu Maschinensicherheit. Auch ein Fahrsicherheitstraining gehört zum Angebot.
Beiträge und Mitgliedschaft
Der Beitrag richtet sich nach Lohnsumme, Gefahrklasse und Beitragsfuß. Metall- und Holzbearbeitung sind mit erhöhten Gefahrklassen eingestuft, da das Verletzungsrisiko an Maschinen hoch ist. Neue Betriebe melden sich innerhalb einer Woche an und erhalten ihre Unternehmensnummer für alle weiteren Vorgänge (z. B. den digitalen Lohnnachweis).
Wichtige Pflichten für Mitgliedsbetriebe
- Gefährdungsbeurteilung für Maschinen, Stäube, Lärm und Ergonomie,
- Maschinensicherheit: Schutzeinrichtungen, sichere Bedienung,
- Unterweisung und Betriebsanweisungen für gefährliche Tätigkeiten,
- Ersthelfer und Brandschutzhelfer ausbilden,
- Absaugung und PSA gegen Holzstaub (anerkannte Krebsgefahr).
Häufige Fragen zur BGHM
Wofür steht BGHM?
Für Berufsgenossenschaft Holz und Metall.
Ist meine Schreinerei oder Schlosserei bei der BGHM?
In der Regel ja – sowohl Holz- als auch Metallbetriebe gehören zur BGHM.
Wo finde ich Seminare der BGHM?
Über das Seminarangebot bzw. die Bildungsstätten der BGHM. Viele Schulungen sind für Mitgliedsbetriebe kostenfrei.
Ist Holzstaub wirklich gefährlich?
Ja. Bestimmte Holzstäube gelten als krebserzeugend. Absaugung, geeignete Maschinen und Schutzmasken sind deshalb Pflichtthemen.
Kann ich mich als selbstständiger Handwerker freiwillig versichern?
Meist ja. Das ist gerade bei der Arbeit an Maschinen sinnvoll – die Höhe richtet sich nach der Versicherungssumme.
Maschinensicherheit: das Kernthema der BGHM
Die meisten schweren Unfälle in Holz- und Metallbetrieben passieren an Maschinen. Deshalb steht die Maschinensicherheit im Mittelpunkt der Prävention. Wichtig sind funktionierende Schutzeinrichtungen (z. B. Spaltkeil und Schutzhaube an der Kreissäge), die niemals manipuliert werden dürfen, regelmäßige Wartung, klare Betriebsanweisungen und die Unterweisung jedes Beschäftigten vor dem ersten Einsatz an einer Maschine. Auch das Tragen eng anliegender Kleidung und der Verzicht auf Handschuhe an rotierenden Maschinen gehören zu den Grundregeln.
Praxisbeispiel: Schnittverletzung an der Kreissäge
Ein klassischer Fall: Ein Tischler verletzt sich an der Hand an der Kreissäge. Richtig ist: Wunde versorgen, sofort den Durchgangsarzt aufsuchen und den Vorfall im Verbandbuch dokumentieren. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit erfolgt die Unfallanzeige an die BGHM, die Heilbehandlung, Reha und Verletztengeld übernimmt. Vorbeugen lässt sich der Unfall durch Schiebestock, Schutzhaube und konzentriertes Arbeiten ohne Zeitdruck – Hektik ist einer der größten Risikofaktoren an Maschinen.
Berufskrankheiten in Holz und Metall
Neben akuten Unfällen spielen Berufskrankheiten eine große Rolle: Lärmschwerhörigkeit durch laute Maschinen, Atemwegserkrankungen durch Holzstaub (bestimmte Hartholzstäube gelten als krebserzeugend), Hauterkrankungen durch Kühlschmierstoffe in der Metallbearbeitung sowie Belastungen des Stütz- und Bewegungsapparats. Konsequente Absaugung, geeignete Schutzausrüstung und arbeitsmedizinische Vorsorge senken diese Risiken deutlich.
Das Wichtigste in Kürze
- BGHM = Berufsgenossenschaft Holz und Metall, einer der größten UV-Träger.
- Versichert: Tischler, Schlosser, Maschinenbau, Metallindustrie u. v. m.
- Kernthema: Maschinensicherheit, Staub- und Lärmschutz.
- Eigene Bildungsstätten mit großem Seminarangebot.
- Leistungen: Prävention, Heilbehandlung, Reha, Geldleistungen.
Fazit
Die BGHM ist der starke Partner für Holz- und Metallbetriebe – mit umfassender Prävention, eigenen Bildungsstätten und voller Absicherung im Schadensfall. Wer Maschinensicherheit, Staub- und Lärmschutz ernst nimmt und die Seminare nutzt, schützt sein Team wirksam. Tiefer ins Thema Pflichten geht unser Ratgeber „Gefährdungsbeurteilung".
