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Ratgeber

Brandschutzhelfer im Betrieb: Pflicht, Anzahl und Ausbildung.

Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb, was lernen sie und übernimmt die BG die Kosten? Der Ratgeber zur DGUV-Vorgabe mit FAQ.

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Brandschutzhelfer im Betrieb: Pflicht, Anzahl und Ausbildung

Brandschutzhelfer im Betrieb: Pflicht, Anzahl und Ausbildung

Brennt es im Betrieb, zählt jede Sekunde. Damit im Ernstfall jemand den Feuerlöscher richtig bedient und die Evakuierung unterstützt, müssen Arbeitgeber Brandschutzhelfer ausbilden. Dieser Ratgeber erklärt, wie viele Sie brauchen, was die Ausbildung umfasst und welche Rolle die Berufsgenossenschaft spielt.

Schnell-Antwort: In der Regel sind mindestens 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer auszubilden (ASR A2.2). Die Ausbildung umfasst Theorie und eine praktische Löschübung und sollte etwa alle 3–5 Jahre aufgefrischt werden.

Sind Brandschutzhelfer Pflicht?

Ja. Aus dem Arbeitsschutzgesetz und der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 ergibt sich die Pflicht, eine ausreichende Zahl von Beschäftigten zu Brandschutzhelfern zu bestellen und zu unterweisen. Die Gefährdungsbeurteilung legt den konkreten Bedarf fest.

Wie viele Brandschutzhelfer braucht mein Betrieb?

SituationEmpfehlung
normale Brandgefährdungmind. 5 % der Beschäftigten
erhöhte Brandgefährdungmehr als 5 % – je nach Gefährdungsbeurteilung
mehrere Schichten / Standortegenug Helfer pro Schicht und Gebäude

Die 5 % sind ein Richtwert: Entscheidend ist, dass immer genügend Helfer anwesend sind – auch in Urlaubs- und Krankheitszeiten.

Was lernen Brandschutzhelfer?

  • Theorie: Grundzüge des Brandschutzes, Brandklassen, Verhalten im Brandfall, betriebliche Brandschutzordnung.
  • Praxis: Umgang mit dem Feuerlöscher – eine echte Löschübung gehört dazu.
  • Organisation: Alarmierung, Evakuierung, Sammelplatz, Zusammenarbeit mit der Feuerwehr.

Die Ausbildung dauert üblicherweise einen halben Tag (Theorie + Praxis).

Übernimmt die BG die Kosten?

Brandschutz ist Teil des betrieblichen Arbeitsschutzes. Viele Berufsgenossenschaften (z. B. BGW, BGHW, BGHM, BGN, VBG) bieten Seminare und Hilfen zum Brandschutz an oder unterstützen die Qualifizierung. Klären Sie die konkrete Kostenübernahme mit Ihrer zuständigen BG – häufig gibt es passende Bildungsangebote im Seminarprogramm.

Wie oft auffrischen?

Eine Wiederholung wird etwa alle drei bis fünf Jahre empfohlen, bei erhöhter Brandgefährdung früher. Neue Brandschutzhelfer sollten zudem mit den örtlichen Gegebenheiten (Fluchtwege, Löschmittel-Standorte) vertraut gemacht werden.

Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer

Brandschutzhelfer kümmern sich vor allem um Entstehungsbrände und Löschversuche. In größeren Betrieben werden zusätzlich Evakuierungs- bzw. Räumungshelfer benannt, die die geordnete Räumung unterstützen. Beide Rollen ergänzen sich.

Häufige Fragen

Reicht eine reine Theorie-Schulung?

Nein. Die praktische Löschübung ist wesentlicher Bestandteil – nur so kann im Ernstfall sicher gelöscht werden.

Wer darf Brandschutzhelfer ausbilden?

Fachkundige Personen bzw. anerkannte Anbieter. Achten Sie auf eine Ausbildung gemäß ASR A2.2 / DGUV Information.

Gilt die 5 %-Regel immer?

Es ist ein Richtwert für normale Brandgefährdung. Bei höherem Risiko legt die Gefährdungsbeurteilung mehr fest.

Fazit

Brandschutzhelfer sind im Notfall entscheidend. Bilden Sie mindestens 5 % Ihrer Beschäftigten aus, achten Sie auf die praktische Löschübung und frischen Sie das Wissen regelmäßig auf. Ihre Berufsgenossenschaft unterstützt Sie mit passenden Seminaren.

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