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Ratgeber

Erste-Hilfe-Kurs im Betrieb: Kostenübernahme durch die BG.

Wie viele Ersthelfer braucht ein Betrieb, wer zahlt den Erste-Hilfe-Kurs und wie läuft die Abrechnung über die Berufsgenossenschaft? Ratgeber mit FAQ.

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Erste-Hilfe-Kurs im Betrieb: Kostenübernahme durch die BG

Erste-Hilfe-Kurs im Betrieb: Kostenübernahme durch die BG

Jeder Betrieb braucht ausgebildete Ersthelfer – und das Beste daran: Die Berufsgenossenschaft übernimmt die Kosten für die Ausbildung. Dieser Ratgeber erklärt, wie viele Ersthelfer Sie benötigen, wie die Kostenübernahme funktioniert und wie oft die Auffrischung fällig ist.

Schnell-Antwort: Die Ausbildung betrieblicher Ersthelfer ist für Mitgliedsbetriebe kostenfrei – die BG trägt die Lehrgangsgebühren über die ermächtigten Ausbildungsstellen (z. B. DRK, Johanniter, Malteser, ASB). Sie brauchen je nach Betrieb 5 % bis 10 % ausgebildete Ersthelfer.

Wie viele Ersthelfer braucht mein Betrieb?

BetriebsartAnteil Ersthelfer
Verwaltung & Handelmind. 5 % der anwesenden Beschäftigten
sonstige Betriebe (z. B. Produktion, Handwerk)mind. 10 % der anwesenden Beschäftigten
Kleinbetriebe bis 20 Beschäftigtemindestens 1 Ersthelfer

Maßgeblich sind die tatsächlich anwesenden Beschäftigten – denken Sie an Schichten, Urlaub und Krankheit, damit immer genug Ersthelfer vor Ort sind.

Wer zahlt den Erste-Hilfe-Kurs?

Die Kosten der Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer übernimmt die Berufsgenossenschaft. Voraussetzung: Der Kurs findet bei einer von der DGUV ermächtigten Ausbildungsstelle statt. Diese rechnet die Gebühren in der Regel direkt mit der BG ab – Sie müssen meist nicht in Vorleistung gehen.

So funktioniert die Abrechnung

  • 1. Anmeldung: Mitarbeiter bei einer ermächtigten Stelle zum „Betrieblichen Ersthelfer"-Kurs anmelden.
  • 2. Abrechnungsformular: Das Formular der BG (Teilnehmerdaten, Unternehmensnummer) ausfüllen.
  • 3. Direktabrechnung: Die Ausbildungsstelle rechnet die Gebühren mit der BG ab.
  • 4. Nachweis ablegen: Teilnahmebescheinigung für Ihre Unterlagen aufbewahren.

Wie oft muss aufgefrischt werden?

Die Erstausbildung umfasst neun Unterrichtseinheiten. Danach ist alle zwei Jahre ein Erste-Hilfe-Training (Auffrischung, ebenfalls neun Einheiten) erforderlich. Wird die Frist überschritten, ist erneut die volle Erstausbildung nötig.

Was kostet es, wenn ich es nicht über die BG mache?

Privat gezahlt kostet ein Erste-Hilfe-Kurs je nach Anbieter rund 50–70 €. Über die BG ist er für betriebliche Ersthelfer kostenfrei – nutzen Sie also unbedingt den BG-Weg.

Häufige Fragen

Gilt die Kostenübernahme auch für die Auffrischung?

Ja, sowohl Erstausbildung als auch das zweijährliche Training werden übernommen.

Muss ich in Vorleistung gehen?

In der Regel nicht – die ermächtigte Ausbildungsstelle rechnet direkt mit der BG ab. Klären Sie das bei der Anmeldung.

Zählt ein Führerschein-Erste-Hilfe-Kurs?

Nein. Für den Betrieb ist die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer bei einer ermächtigten Stelle erforderlich.

Wer organisiert das im Betrieb?

Meist der Arbeitgeber oder die beauftragte Person für Arbeitssicherheit. Wichtig ist, genügend Ersthelfer dauerhaft vorzuhalten.

Fazit

Ersthelfer retten im Notfall Leben – und ihre Ausbildung kostet Sie nichts. Sorgen Sie für genügend ausgebildete Kolleginnen und Kollegen, halten Sie die zweijährliche Auffrischung ein und nutzen Sie die unkomplizierte Direktabrechnung mit Ihrer Berufsgenossenschaft.

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