Gefährdungsbeurteilung: Pflicht, Ablauf und Vorlage einfach erklärt
Die Gefährdungsbeurteilung ist das Herzstück des betrieblichen Arbeitsschutzes – und für jeden Arbeitgeber gesetzlich vorgeschrieben. Viele empfinden sie als bürokratische Hürde, dabei ist sie mit dem richtigen Vorgehen schnell und sinnvoll erledigt. Dieser Ratgeber erklärt, wer sie braucht, wie sie abläuft und worauf die Berufsgenossenschaft achtet.
Schnell-Antwort: Jeder Arbeitgeber – unabhängig von der Betriebsgröße – muss die Gefährdungen am Arbeitsplatz beurteilen, Maßnahmen ableiten und das dokumentieren (§ 5 ArbSchG). Schon ab dem ersten Beschäftigten ist sie Pflicht. Die zuständige BG bietet dafür branchenspezifische Vorlagen.Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine systematische Untersuchung: Welche Gefährdungen gibt es an den Arbeitsplätzen, wie groß ist das Risiko und welche Schutzmaßnahmen sind nötig? Sie ist in § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) verankert und wird durch Vorschriften der Berufsgenossenschaften (DGUV) konkretisiert.
Wer muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellen?
- Jeder Arbeitgeber mit mindestens einem Beschäftigten – auch Minijobber zählen.
- Verantwortlich ist die Unternehmensleitung; die Durchführung kann delegiert werden (z. B. an Führungskräfte, mit Unterstützung von Sifa und Betriebsarzt).
- Auch für Homeoffice/Telearbeit ist eine (vereinfachte) Beurteilung erforderlich.
Die 7 Schritte der Gefährdungsbeurteilung
- 1. Arbeitsbereiche festlegen: Tätigkeiten und Arbeitsplätze erfassen.
- 2. Gefährdungen ermitteln: z. B. mechanisch, elektrisch, Gefahrstoffe, Lärm, Ergonomie, psychische Belastung.
- 3. Risiko bewerten: Wie wahrscheinlich und wie schwer ist ein möglicher Schaden?
- 4. Maßnahmen festlegen: nach dem STOP-Prinzip (Substitution, Technik, Organisation, Persönliche Schutzausrüstung).
- 5. Maßnahmen umsetzen: Verantwortliche und Fristen benennen.
- 6. Wirksamkeit prüfen: Haben die Maßnahmen gewirkt?
- 7. Dokumentieren & fortschreiben: Ergebnisse festhalten und regelmäßig aktualisieren.
Welche Gefährdungen muss ich berücksichtigen?
| Kategorie | Beispiele |
|---|---|
| Mechanisch | scharfe Kanten, bewegte Maschinenteile, Absturz |
| Elektrisch | Stromschlag, defekte Betriebsmittel |
| Gefahrstoffe | Reinigungsmittel, Stäube, Dämpfe |
| Physikalisch | Lärm, Hitze, Vibration |
| Ergonomie | schweres Heben, Bildschirmarbeit |
| Psychisch | Zeitdruck, Schichtarbeit, Konflikte |
Wichtig: Seit der Novelle des ArbSchG gehört auch die psychische Belastung ausdrücklich dazu.
Wann muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?
- bei neuen Maschinen, Stoffen oder Arbeitsverfahren,
- nach Unfällen oder Beinaheunfällen,
- bei geänderten Vorschriften,
- ansonsten in regelmäßigen Abständen als Routinecheck.
Vorlagen der Berufsgenossenschaft nutzen
Sie müssen das Rad nicht neu erfinden: Praktisch jede BG bietet branchenspezifische Muster und Online-Tools – etwa BGHM, BG ETEM, BGN, BGHW, BGW oder VBG. Diese Vorlagen führen Sie durch typische Gefährdungen Ihrer Branche und sparen viel Zeit. Fragen Sie im Medien- bzw. Downloadcenter Ihrer BG nach „Gefährdungsbeurteilung".
Häufige Fragen
Ab wie vielen Mitarbeitern ist sie Pflicht?
Schon ab dem ersten Beschäftigten. Erst ab mehr als 10 Beschäftigten besteht zusätzlich eine generelle Dokumentationspflicht – sinnvoll und empfehlenswert ist die Dokumentation aber immer.
Wer darf sie erstellen?
Die Verantwortung trägt der Arbeitgeber. Unterstützen können Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt und – im Unternehmermodell – der geschulte Unternehmer selbst.
Was passiert, wenn ich keine habe?
Fehlt die Gefährdungsbeurteilung, drohen Beanstandungen durch BG oder Aufsichtsbehörde und im Schadensfall haftungsrechtliche Konsequenzen.
Fazit
Die Gefährdungsbeurteilung schützt Ihre Beschäftigten und Sie selbst. Mit der 7-Schritte-Systematik und den kostenlosen Vorlagen Ihrer Berufsgenossenschaft ist sie gut machbar – und der beste erste Schritt zu einem sicheren Betrieb.
