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Ratgeber

Sicherheitsbeauftragter: Aufgaben, Pflicht und Bestellung nach BG.

Ab wann braucht ein Betrieb einen Sicherheitsbeauftragten, welche Aufgaben hat er und wie wird er bestellt? Der Ratgeber zur DGUV-Vorgabe mit FAQ.

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Sicherheitsbeauftragter: Aufgaben, Pflicht und Bestellung nach BG

Sicherheitsbeauftragter: Aufgaben, Pflicht und Bestellung nach BG

Der Sicherheitsbeauftragte ist im Arbeitsschutz die wichtige Verbindung zwischen Belegschaft und Unternehmensleitung. Viele Betriebe sind verpflichtet, einen oder mehrere zu bestellen. Dieser Ratgeber erklärt, ab wann die Pflicht gilt, welche Aufgaben anfallen und wie die Bestellung abläuft.

Schnell-Antwort: Betriebe mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten müssen Sicherheitsbeauftragte bestellen (§ 22 SGB VII). Sie unterstützen ehrenamtlich, sind nicht weisungsbefugt und haften nicht persönlich. Die Ausbildung übernimmt die zuständige Berufsgenossenschaft – kostenfrei.

Was ist ein Sicherheitsbeauftragter?

Der Sicherheitsbeauftragte (SiB) ist ein Beschäftigter, der den Arbeitgeber bei der Unfallverhütung unterstützt – mitten aus dem Team heraus. Er kennt die täglichen Abläufe, erkennt Gefahren früh und spricht Kolleginnen und Kollegen direkt an. Geregelt ist die Funktion in § 22 SGB VII und der DGUV Vorschrift 1.

Ab wann ist ein Sicherheitsbeauftragter Pflicht?

  • Pflicht ab regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten im Unternehmen.
  • Teilzeitkräfte zählen anteilig mit.
  • Die Anzahl richtet sich nach Betriebsgröße, Gefährdungen und räumlicher Verteilung – die BG gibt hierzu Orientierung.

Auch kleinere Betriebe profitieren von einem SiB, selbst wenn keine Pflicht besteht.

Welche Aufgaben hat der Sicherheitsbeauftragte?

AufgabeWas das konkret heißt
BeobachtenAuf sicheres Verhalten und funktionierende Schutzeinrichtungen achten
HinweisenAuf Gefahren und Mängel aufmerksam machen
UnterstützenVorgesetzte und Sifa bei der Unfallverhütung begleiten
Vorbild seinSchutzausrüstung tragen, Regeln vorleben

Wichtig: Der SiB ist kein Kontrolleur und trägt keine zusätzliche rechtliche Verantwortung. Er motiviert und berät – durchsetzen muss Maßnahmen die Führungskraft.

Wer kann Sicherheitsbeauftragter werden?

  • Ein Beschäftigter, der die Arbeitsabläufe gut kennt und akzeptiert ist,
  • idealerweise kommunikativ und mit Bezug zum jeweiligen Arbeitsbereich,
  • die Tätigkeit ist ehrenamtlich und erfolgt zusätzlich zur normalen Arbeit.

Bestellung und Ausbildung

  • 1. Auswahl: Der Arbeitgeber wählt geeignete Personen aus (Mitbestimmung des Betriebsrats beachten).
  • 2. Schriftliche Bestellung: Die Benennung wird dokumentiert.
  • 3. Qualifizierung: Die Berufsgenossenschaft bietet die Ausbildung an – als Seminar (Präsenz oder online), kostenfrei für Mitgliedsbetriebe.
  • 4. Freistellung: Für Aufgaben und Fortbildung ist der SiB im erforderlichen Umfang freizustellen.

Praktisch jede BG (z. B. BGHM, BG ETEM, BGHW, BGN, BGW, VBG) hat ein eigenes Seminarangebot für Sicherheitsbeauftragte.

Häufige Fragen

Haftet der Sicherheitsbeauftragte bei einem Unfall?

Nein. Die Verantwortung für den Arbeitsschutz bleibt beim Arbeitgeber bzw. den Führungskräften. Der SiB hat eine unterstützende, beratende Rolle.

Bekommt der SiB mehr Gehalt?

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Zulage. Die Aufgabe ist ehrenamtlich – manche Betriebe honorieren sie dennoch freiwillig.

Wie viele Sicherheitsbeauftragte braucht mein Betrieb?

Das hängt von Größe, Gefährdung und Standorten ab. Ihre BG nennt Ihnen Richtwerte für Ihre Branche.

Fazit

Sicherheitsbeauftragte machen Arbeitsschutz im Alltag lebendig. Sie sind ehrenamtliche Helfer ohne Haftungsrisiko, aber mit großer Wirkung. Nutzen Sie die kostenlosen Ausbildungen Ihrer Berufsgenossenschaft, um Ihre SiB gut vorzubereiten.

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