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Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft anfordern.

Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der BG, wofür braucht man sie und wie fordert man sie an? Der Ratgeber für Bau & Auftragsvergabe mit FAQ.

berufsgenossenschaften.info3 Min. Lesezeit
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft anfordern

Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft anfordern

Gerade am Bau wird sie oft verlangt: die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft. Sie weist nach, dass ein Unternehmen seine Beiträge ordnungsgemäß zahlt. Dieser Ratgeber erklärt, wofür sie nötig ist und wie Sie sie anfordern.

Schnell-Antwort: Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt, dass ein Betrieb bei seiner BG gemeldet ist und keine Beitragsrückstände hat. Sie wird häufig bei der Auftragsvergabe (v. a. am Bau) verlangt und lässt sich meist über das Online-Portal der BG anfordern.

Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Es handelt sich um eine offizielle Bestätigung Ihrer Berufsgenossenschaft, dass Ihr Unternehmen

  • dort gemeldet/Mitglied ist und
  • seine Beiträge ordnungsgemäß entrichtet (keine Rückstände).

Sie ist damit ein Vertrauensnachweis gegenüber Auftraggebern.

Wofür braucht man sie?

  • bei der Vergabe von Bau- und Werkaufträgen (öffentliche und private Auftraggeber),
  • als Nachweis bei Subunternehmer-Verhältnissen,
  • teilweise bei Ausschreibungen und Präqualifikationen.

Auftraggeber wollen sich absichern, dass der beauftragte Betrieb seinen sozialversicherungsrechtlichen Pflichten nachkommt.

Wie fordere ich die Bescheinigung an?

  • 1. Online-Portal: Viele BGen (z. B. BG BAU, BG Verkehr) bieten die Anforderung direkt im Mitglieds-/Serviceportal an – oft sofort als PDF.
  • 2. Formlos: Alternativ per E-Mail oder Schreiben unter Angabe Ihrer Unternehmensnummer.
  • 3. Empfänger angeben: Soll die Bescheinigung direkt an einen Auftraggeber gehen, geben Sie dessen Daten an.

Die Ausstellung ist in der Regel kostenfrei und schnell erledigt.

Gültigkeit

Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind meist nur zeitlich begrenzt gültig (häufig wenige Monate), weil sich der Beitragsstatus ändern kann. Für neue Aufträge wird daher oft eine aktuelle Bescheinigung verlangt.

Was, wenn Beitragsrückstände bestehen?

Bei offenen Beiträgen stellt die BG in der Regel keine (uneingeschränkte) Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Begleichen Sie Rückstände oder treffen Sie eine Ratenvereinbarung – danach ist die Ausstellung wieder möglich.

Häufige Fragen

Ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung kostenpflichtig?

In der Regel nein. Die Ausstellung gehört zum Service Ihrer BG.

Wie schnell bekomme ich sie?

Über das Online-Portal oft sofort als PDF, ansonsten innerhalb weniger Tage.

Welche BG stellt sie aus?

Immer die für Ihren Betrieb zuständige Berufsgenossenschaft – am Bau die BG BAU, im Transport die BG Verkehr usw.

Was ist eine „qualifizierte" Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Manche Auftraggeber verlangen eine erweiterte Variante mit zusätzlichen Angaben (z. B. zur Lohnsumme). Fragen Sie Ihre BG nach der passenden Form.

Was steht in der Bescheinigung?

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung enthält in der Regel:

  • Name und Anschrift des Unternehmens sowie die Unternehmensnummer,
  • die Bestätigung der Mitgliedschaft bei der ausstellenden BG,
  • die Aussage, dass keine Beitragsrückstände bestehen (Stichtag),
  • das Ausstellungsdatum und einen Gültigkeitshinweis.

Manche Auftraggeber verlangen eine qualifizierte Variante mit zusätzlichen Angaben, etwa zur gemeldeten Lohnsumme oder zur Zahl der Beschäftigten.

Unbedenklichkeitsbescheinigung am Bau (BG BAU)

Besonders in der Baubranche ist die Bescheinigung Standard: Generalunternehmer fordern sie von ihren Nachunternehmern, um sich gegen Haftungsrisiken (z. B. bei nicht abgeführten Beiträgen) abzusichern. Über das Online-Portal der BG BAU lässt sie sich meist sofort erzeugen. Planen Sie als Subunternehmer genug Vorlauf ein – ohne gültige Bescheinigung verzögert sich oft der Auftragsstart.

Schritt-für-Schritt: Bescheinigung anfordern

  • 1. Im Mitglieds-/Serviceportal Ihrer BG anmelden.
  • 2. Menüpunkt „Unbedenklichkeitsbescheinigung" wählen.
  • 3. Empfänger angeben (eigener Gebrauch oder direkt an den Auftraggeber).
  • 4. Dokument als PDF herunterladen oder zusenden lassen.

Ohne Portalzugang genügt eine formlose Anfrage per E-Mail mit Ihrer Unternehmensnummer.

Häufige Stolperfallen

  • Abgelaufene Bescheinigung: Auftraggeber akzeptieren meist nur aktuelle Dokumente (oft max. 3 Monate alt).
  • Beitragsrückstände: Begleichen Sie offene Beiträge oder vereinbaren Sie Raten – sonst keine Ausstellung.
  • Falsche BG: Nur die für Sie zuständige BG kann die Bescheinigung ausstellen.

Fazit

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein einfacher, aber wichtiger Nachweis für die Auftragsvergabe. Fordern Sie sie bequem über das Portal Ihrer Berufsgenossenschaft an – und achten Sie darauf, immer eine aktuelle Version griffbereit zu haben. So vermeiden Sie Verzögerungen bei neuen Aufträgen.

Wie lange ist sie gültig?

Häufig nur wenige Monate, da sich der Beitragsstatus ändern kann. Fordern Sie für neue Aufträge sicherheitshalber eine frische Bescheinigung an.

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