Unfallversicherungsträger: Wer ist für Sie zuständig?
Jeder Betrieb in Deutschland gehört automatisch einem Unfallversicherungsträger an – ohne dass man sich aussuchen kann, welchem. Doch was genau ist ein Unfallversicherungsträger, welche gibt es, und wie finden Sie heraus, welche Berufsgenossenschaft für Ihr Unternehmen zuständig ist? Dieser Ratgeber gibt Antworten.
Schnell-Antwort: Unfallversicherungsträger sind die Organisationen, die die gesetzliche Unfallversicherung durchführen – vor allem die 9 gewerblichen Berufsgenossenschaften, die Unfallkassen der öffentlichen Hand und die landwirtschaftliche SVLFG. Die Zuordnung richtet sich nach Ihrer Branche, nicht nach Ihrem Wohnort.Was ist ein Unfallversicherungsträger?
Ein Unfallversicherungsträger ist der "Versicherer" der gesetzlichen Unfallversicherung. Er trägt die Kosten, wenn Beschäftigte einen Arbeits- oder Wegeunfall erleiden oder an einer Berufskrankheit erkranken. Finanziert wird er allein durch die Beiträge der Unternehmen – für Beschäftigte ist der Schutz beitragsfrei.
Zu den Aufgaben gehören: Prävention (Unfälle verhindern), Rehabilitation (Heilbehandlung mit allen geeigneten Mitteln) und Entschädigung (Geldleistungen wie Verletztengeld oder Rente).
Welche Unfallversicherungsträger gibt es?
Man unterscheidet drei große Gruppen:
| Gruppe | Zuständig für |
|---|---|
| Gewerbliche Berufsgenossenschaften (9) | Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, nach Branchen gegliedert |
| Unfallkassen / Gemeindeunfallversicherungsverbände | Öffentlicher Dienst, Schulen, Kitas, ehrenamtlich Tätige |
| SVLFG | Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau |
Hinzu kommen Sonderträger wie die Unfallversicherung Bund und Bahn und vier Feuerwehr-Unfallkassen.
Die 9 gewerblichen Berufsgenossenschaften
Für die meisten Unternehmen ist eine der gewerblichen Berufsgenossenschaften zuständig:
- BG RCI – Rohstoffe & chemische Industrie
- BGHM – Holz & Metall
- BG ETEM – Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse
- BGN – Nahrungsmittel & Gastgewerbe
- BG BAU – Bauwirtschaft
- BGHW – Handel & Warenlogistik
- VBG – Verwaltung, Dienstleistung, Zeitarbeit
- BGW – Gesundheitsdienst & Wohlfahrtspflege
- BG Verkehr – Verkehrswirtschaft, Post-Logistik, Telekommunikation
Wie finde ich meinen zuständigen Unfallversicherungsträger?
Die Zuordnung erfolgt nach dem Gewerbezweig – also danach, was Ihr Unternehmen tatsächlich tut. So gehen Sie vor:
- 1. Branche bestimmen: Was ist der Hauptzweck Ihres Betriebs (z. B. Pflege, Metallbau, Einzelhandel)?
- 2. Passende BG ableiten: Nutzen Sie die Liste oben oder unsere Branchen-Übersicht.
- 3. Im Zweifel nachfragen: Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) bietet eine Zuständigkeits-Auskunft. Auch jede BG hilft bei der Klärung.
Übrigens: Sie müssen sich nicht aktiv anmelden lassen. Sobald Sie ein Gewerbe anmelden oder Mitarbeiter beschäftigen, sind Sie kraft Gesetzes Mitglied. Die zuständige BG meldet sich in der Regel von selbst – Sie sind aber verpflichtet, ein neues Unternehmen innerhalb einer Woche zu melden.
Brauche ich als Selbstständiger einen Unfallversicherungsträger?
Für Ihre Beschäftigten sind Sie immer Pflichtmitglied. Für sich selbst sind Sie als Unternehmer meist nicht automatisch versichert – in einigen Branchen (z. B. BG BAU) besteht jedoch eine Pflichtversicherung. Ansonsten können Sie sich freiwillig versichern, was häufig sinnvoll ist.
Häufige Fragen
Ist der Unfallversicherungsträger dasselbe wie die Berufsgenossenschaft?
Die Berufsgenossenschaft ist ein Unfallversicherungsträger – aber nicht jeder Träger ist eine BG. Unfallkassen und die SVLFG gehören ebenfalls dazu.
Was kostet die Mitgliedschaft?
Die Beiträge zahlt der Arbeitgeber. Ihre Höhe richtet sich nach der Lohnsumme und der Gefahrklasse der Branche.
Wo finde ich meine Unternehmensnummer?
Die Unternehmensnummer (früher Mitgliedsnummer) steht auf jedem Schreiben Ihrer BG, etwa auf dem Beitragsbescheid.
Fazit
Der Unfallversicherungsträger ist Ihr gesetzlicher Partner für Arbeitsschutz und Absicherung. Welcher für Sie zuständig ist, entscheidet die Branche. Im Zweifel klären DGUV oder die jeweilige Berufsgenossenschaft die Zuständigkeit schnell und unkompliziert.
