Verbandbuch: Pflicht, Inhalt und Aufbewahrung nach BG-Vorgabe
Ein kleiner Schnitt, eine Prellung, ein verstauchter Knöchel – im Betrieb passieren ständig kleine Verletzungen. Damit aus einer Bagatelle später kein Problem mit der Berufsgenossenschaft wird, gibt es das Verbandbuch. Dieser Ratgeber erklärt, warum es Pflicht ist, was hineingehört und wie lange Sie es aufbewahren müssen.
Schnell-Antwort: Jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb muss dokumentiert werden – im Verbandbuch (oder Meldeblock). Die Aufzeichnungen sind 5 Jahre aufzubewahren und dienen als Nachweis, falls aus einer kleinen Verletzung später ein Versicherungsfall wird.Warum ist das Verbandbuch so wichtig?
Manche Folgen einer kleinen Verletzung zeigen sich erst Wochen später – etwa eine Infektion nach einem Kratzer. Damit die BG den Zusammenhang mit der Arbeit anerkennt, brauchen Sie einen Nachweis, dass sich der Vorfall tatsächlich im Betrieb ereignet hat. Genau das leistet das Verbandbuch. Grundlage ist die DGUV Vorschrift 1.
Was muss ins Verbandbuch eingetragen werden?
| Angabe | Beispiel |
|---|---|
| Name der verletzten Person | Max Mustermann |
| Datum & Uhrzeit | 14.06.2026, 10:30 Uhr |
| Ort & Hergang | Lager, beim Auspacken an Karton geschnitten |
| Art und Umfang der Verletzung | Schnittwunde linker Zeigefinger |
| Erste-Hilfe-Maßnahme | Wunde gereinigt, Pflasterverband |
| Name des Ersthelfers / Zeugen | Erika Beispiel |
Die Eintragung sollte zeitnah erfolgen – am besten direkt nach der Versorgung.
Datenschutz beachten
Die Einträge enthalten Gesundheitsdaten. Deshalb gilt: Das Verbandbuch nicht offen zugänglich auslegen. Praktisch sind Meldeblöcke mit Einzelblättern, die nach dem Ausfüllen herausgetrennt und verschlossen aufbewahrt werden – so sieht nicht jeder die Einträge der Kollegen. Auch digitale Lösungen sind zulässig, wenn der Datenschutz gewahrt ist.
Wie lange aufbewahren?
Die Dokumentation ist 5 Jahre aufzubewahren (gerechnet ab dem Eintrag). So lässt sich auch nach längerer Zeit nachweisen, dass eine später auftretende Gesundheitsstörung auf einen betrieblichen Vorfall zurückgeht.
Verbandbuch vs. Unfallanzeige
- Verbandbuch: für alle – auch kleinste – Erste-Hilfe-Leistungen, intern.
- Unfallanzeige an die BG: erst nötig, wenn jemand durch einen Arbeitsunfall mehr als 3 Tage arbeitsunfähig ist (oder bei tödlichen Unfällen).
Ein gut geführtes Verbandbuch erleichtert eine spätere Unfallanzeige erheblich.
Häufige Fragen
Ist das Verbandbuch wirklich Pflicht?
Ja. Die Aufzeichnung von Erste-Hilfe-Leistungen ist nach der DGUV Vorschrift 1 vorgeschrieben.
Reicht auch eine digitale Variante?
Ja, sofern Manipulationssicherheit und Datenschutz gewährleistet sind. Viele BGen bieten passende Vordrucke und Hinweise.
Wer darf Einträge vornehmen?
In der Regel der Ersthelfer oder die verletzte Person selbst. Wichtig ist die vollständige und korrekte Angabe.
Fazit
Das Verbandbuch ist schnell ausgefüllt und im Ernstfall Gold wert: Es sichert den Versicherungsschutz Ihrer Beschäftigten. Nutzen Sie datenschutzfreundliche Meldeblöcke und bewahren Sie die Aufzeichnungen fünf Jahre auf.
