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Ratgeber

Zuständige Berufsgenossenschaft finden: So ermitteln Sie sie.

Wie finde ich heraus, welche Berufsgenossenschaft für mein Unternehmen zuständig ist? Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Branchen-Übersicht und FAQ.

berufsgenossenschaften.info3 Min. Lesezeit
Zuständige Berufsgenossenschaft finden: So ermitteln Sie sie

Zuständige Berufsgenossenschaft finden: So ermitteln Sie sie

"Welche Berufsgenossenschaft ist für mich zuständig?" – diese Frage stellt sich jeder Gründer und jede Unternehmerin früher oder später. Dieser Ratgeber zeigt Schritt für Schritt, wie Sie die richtige BG ermitteln.

Schnell-Antwort: Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrer Branche (Gewerbezweig), nicht nach dem Ort. Sie können sich nicht aussuchen, welche BG Sie betreut. Im Zweifel klärt die DGUV-Zuständigkeitsauskunft oder eine Nachfrage bei der vermuteten BG.

Schritt 1: Branche bestimmen

Überlegen Sie, was der Hauptzweck Ihres Betriebs ist. Nicht der Beruf einzelner Mitarbeiter zählt, sondern die Tätigkeit des Unternehmens insgesamt (z. B. "Metallbau", "Pflegedienst", "Einzelhandel").

Schritt 2: Passende BG zuordnen

BrancheZuständige BG
Rohstoffe & ChemieBG RCI
Holz & MetallBGHM
Energie, Textil, Elektro, MedienBG ETEM
Nahrungsmittel & GastgewerbeBGN
BauwirtschaftBG BAU
Handel & WarenlogistikBGHW
Verwaltung, Dienstleistung, ZeitarbeitVBG
Gesundheit & WohlfahrtspflegeBGW
Verkehr, Post-Logistik, TelekommunikationBG Verkehr
Land-/Forstwirtschaft, GartenbauSVLFG

Schritt 3: Im Zweifel offiziell prüfen

  • DGUV-Zuständigkeitsauskunft: Die Dachorganisation der Unfallversicherung hilft bei der Zuordnung.
  • Direkt nachfragen: Rufen Sie die vermutete BG an – sie prüft anhand Ihrer Tätigkeit.
  • Mischbetriebe: Üben Sie mehrere Tätigkeiten aus, entscheidet meist der Hauptzweck über die Zuständigkeit.

Müssen Sie sich aktiv anmelden?

Ja. Auch wenn die Mitgliedschaft kraft Gesetzes entsteht, müssen Sie ein neues Unternehmen der zuständigen BG innerhalb einer Woche melden. Versäumnisse können zu Nachforderungen führen.

Sonderfälle

  • Öffentlicher Dienst, Schulen, Kitas (kommunal): meist eine Unfallkasse, nicht eine gewerbliche BG.
  • Landwirtschaft: immer die SVLFG.
  • Existenzgründer: Klären Sie die Zuständigkeit am besten direkt bei der Gewerbeanmeldung.

Häufige Fragen

Kann ich mir die BG aussuchen?

Nein. Die Zuständigkeit ist gesetzlich nach Branche festgelegt.

Was, wenn ich mehrere Geschäftsfelder habe?

In der Regel ist die BG des Hauptzwecks zuständig; Nebenunternehmen können gesondert beurteilt werden.

Wie finde ich meine Berufsgenossenschaft am schnellsten?

Über die DGUV-Auskunft oder einen Anruf bei der vermuteten BG – mit Beschreibung Ihrer Tätigkeit.

Warum kann ich mir die BG nicht aussuchen?

Die gesetzliche Unfallversicherung ist nach dem Branchenprinzip organisiert: Jede Berufsgenossenschaft bündelt das Fachwissen ihrer Branche – von typischen Gefährdungen über passende Präventionsangebote bis zu spezialisierten Reha-Kliniken. Eine freie Wahl würde dieses Spezialwissen aushebeln. Deshalb ist die Zuordnung gesetzlich festgelegt und richtet sich nach dem tatsächlichen Gewerbezweig, nicht nach Wunsch oder Standort.

Beispiele zur Einordnung

TätigkeitZuständige BG
Schreinerei, Metallbau, KFZ-WerkstattBGHM
Bäckerei, Restaurant, HotelBGN
Supermarkt, Lager, OnlineshopBGHW
Pflegedienst, Arztpraxis, FriseurBGW
Bürodienstleistung, Beratung, ZeitarbeitVBG
Elektrobetrieb, EnergieversorgerBG ETEM
Spedition, Kurierdienst, TelekommunikationBG Verkehr

Sonderfall Mischbetrieb

Viele Betriebe machen mehr als eine Sache – etwa ein Hotel mit angeschlossenem Wellnessbereich oder ein Handwerksbetrieb mit Ladenverkauf. In solchen Fällen entscheidet in der Regel der Hauptzweck des Unternehmens über die Zuständigkeit. Lassen sich Teile klar abgrenzen, können sie ausnahmsweise gesondert beurteilt werden. Im Zweifel klärt die BG das im Rahmen der Veranlagung.

Was passiert, wenn ich die falsche BG kontaktiere?

Kein Problem: Die Berufsgenossenschaften sind untereinander vernetzt. Wenden Sie sich an eine nicht zuständige BG, wird Ihr Anliegen weitergeleitet oder Sie erhalten den richtigen Ansprechpartner genannt. Trotzdem sparen Sie Zeit, wenn Sie gleich die passende BG ansteuern.

Checkliste: zuständige BG ermitteln

  • Hauptzweck des Betriebs in einem Satz formulieren,
  • in der Branchen-Übersicht die passende BG suchen,
  • bei Unsicherheit DGUV-Zuständigkeitsauskunft nutzen,
  • Betrieb innerhalb einer Woche anmelden,
  • Unternehmensnummer notieren und sicher ablegen.

Fazit

Die richtige BG zu finden ist einfacher als gedacht: Branche bestimmen, in der Übersicht zuordnen, im Zweifel die DGUV fragen. Wichtig ist, sich rechtzeitig anzumelden – so sind Sie und Ihre Beschäftigten von Anfang an abgesichert. Unser Ratgeber „Berufsgenossenschaft anmelden" zeigt den nächsten Schritt.

Gilt das auch für Vereine und Ehrenamt?

Auch Vereine mit Beschäftigten haben einen zuständigen Träger; ehrenamtlich Tätige sind häufig über eine Unfallkasse versichert. Klären Sie die Zuständigkeit im Zweifel über die DGUV.

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