Aufgaben einer Berufsgenossenschaft

Unfallnachsorge


Die bekannteste, wenn auch nicht die wichtigste Aufgabe der BG ist die Unfallnachsorge der betroffenen Angestellten. Tritt der Versicherungsfall ein und ein Arbeitnehmer wird auf seiner Arbeitsstelle oder auf den Wegen hin oder zurück verletzt, greift die Berufgenossenschaft als Unfallversicherung. Sie übernimmt die Gesundheits- und Pflegekosten. Darüber hinaus finanziert sie die erforderlichen Reha-Maßnahmen und trägt aktiv zur Wiedereingliederung des Beschäftigten in das Erwerbsleben bei. Das gilt auch dann, wenn er bleibende Schäden durch den Unfall erleidet und nicht wieder in seinen ursprünglichen Beruf zurückkehren kann. Doch die BGs werden nicht nur bei Unfällen aktiv. Auch bei berufsbedingten Krankheiten kann sie die Versicherten aktiv oder durch Beratungsdienstleistungen unterstützen.

Unfall- und Krankheitsanalyse

Trotz der vielen Jahren Erfahrung im Umgang mit Arbeitsunfällen entstehen ständig neue Gefahren, die noch nicht in den Unfallverhütungsvorschriften aufgenommen wurden. Deshalb leisten die Berufsgenossenschaften auch viel Forschungsarbeit und nehmen jeden relevanten Unfall genau ins Visier. Dies müssen nicht immer besonders schwere Verletzungen sein. Auch scheinbar harmlose Unfälle können durch eine statistische Häufung ins Visier der Berufsgenossenschaften geraten. Ein typisches Beispiel dazu sind die Schlüssel von Bürocontainern. Erst nachdem sich zahlreiche Angestellte die Knie an den starren Schlüsseln verletzt hatten, wurde das Problem erkannt. Aus diesem Grund sind diese Schlüssel bei neuen Bürocontainern heute grundsätzlich klappbar und mit einer Gummiumhüllung versehen. Im Kollisionsfall mit dem Knie klappt der Schlüssel zur Seite weg und verursacht nicht mehr die schmerzhaften Verletzungen. Dennoch gilt nach wie vor die Empfehlung der BG, die Schlüssel grundsätzlich abzuziehen und an einem sicheren Ort zu verstauen.