Es kann schnell passieren, dass man über mehrere Wochen im Berufsalltag ausfällt. Ein Unfall mit dem Fahrrad, eine Erkrankung, die man nicht schnell ausheilen kann oder sogar eine chronische Erkrankung können dafür sorgen, dass man erst mal nicht mehr arbeiten gehen kann. Wenn man krank ist und nicht zur Arbeit antreten kann, ist der Arbeitgeber von Gesetzeswegen aus verpflichtet, für sechs Wochen das volle Gehalt an seinen Angestellten zu zahlen.
Es gibt also einige Faktoren, die dafür sorgen können, dass man über einen längeren Zeitraum krank ist. Auch wenn sechs Wochen krank nach einer langen Zeit klingen, ist das Risiko hoch, dass ein Arbeitgeber tatsächlich über einen solch langen Zeitraum ausfällt. Sollte dieser Fall eintreten, muss man sich als Arbeitnehmer zunächst keine Sorgen machen, denn die finanzielle Versorgung ist für die ersten sechs Wochen durch den Arbeitgeber gesichert. Doch was ist, wenn man auch über die sechs Wochen hinaus noch krank ist und somit nicht zur Arbeit gehen kann?
Auch wenn man im Beruf länger als sechs Wochen ausfällt, ist die finanzielle Absicherung gewährleistet. Doch ab nun kommt nicht mehr der Arbeitgeber für das Auskommen des Erkrankten auf, sondern dessen Krankenkasse. Doch hierbei gibt es zu wissen, dass das sogenannte Krankengeld meist nur etwa 90% des bisher gezahlten Lohnes beträgt. Ein finanzieller Ausfall ist also durch eine längere Erkrankung zu erwarten. Um die Lohnfortzahlung durch die Krankenkasse erhalten zu können, gibt es einige Dinge, die man als Arbeitnehmer beachten muss.
Laut Sozialgesetzbuch sind die Krankenkassen verpflichtet, einem länger erkrankten Arbeitnehmer eine finanzielle Zusicherung durch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle zu gewährleisten. Ist ein Mitarbeiter wegen einer andauernden Krankheit nicht fähig, seine berufliche Tätigkeit auszuüben, so stehen ihm ab dem 43. Krankheitstag Lohnfortzahlungen durch die Krankenkasse zu.
Damit ein Arbeitnehmer Krankengeld erhalten kann, müssen einige Bedingungen erfüllt werden.
Gerade bei Unfällen oder chronischen Erkrankungen können schnell sechs Wochen und noch mehr vergehen, in denen man nicht arbeiten kann. Viele Arbeitnehmer fragen sich dann, wie sie in solchen Fällen finanziell abgesichert sind.
Krankengeld wird innerhalb von drei Jahren über einen Zeitraum von 78 Wochen gezahlt, wobei die sechs Wochen, in denen der Arbeitgeber weiterhin Gehalt an den erkrankten Mitarbeiter zahlt, von den 78 Wochen abgezogen werden. Die restlichen 72 Wochen müssen dabei natürlich nicht am Stück erfolgen. Sind die drei Jahre rum, stehen dem Arbeitnehmer wieder 78 Lohnfortzahlung zu.
Die Krankmeldung muss ohne Unterbrechung und Aufgrund einer Diagnose erfolgen. Wenn eine Krankmeldung endet, man aber weiterhin nicht zur Arbeit gehen kann, muss direkt eine folgende Krankmeldung eingereicht werden, da sonst eine Lücke entsteht und die Krankenversicherung nicht greifen kann. Eine rückwirkende Krankschreibung durch den Arzt ist somit nicht möglich.
Ist ein Arbeitnehmer erkrankt, muss er, ob kurzfristig oder langfristig erkrankt, die Krankmeldung an den Arbeitgeber und seine Krankenversicherung übermitteln. Dies muss spätestens eine Woche nach der Krankschreibung erfolgen. Ist der Arbeitnehmer länger als sechs Wochen erkrankt, so nimmt die Krankenkasse in der Regel automatisch Kontakt zu ihrem Mitglied auf. Der Arbeitnehmer muss das Krankengeld nicht durch ein Formular oder ähnliches beantragen.
Der Arbeitgeber wird aufgefordert, eine Verdienstbescheinigung an die Krankenkasse zu senden, damit das Krankengeld entsprechend berechnet werden kann. Hat die Krankenkasse auch vom Arzt des Arbeitnehmers eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten, wird der jeweilige Fall durch die Krankenkasse geprüft. In der Regel erfolgt die Auszahlung des Krankengeld im andauernden Krankheitsfall jedoch schnell, sodass kein finanzieller Nachteil entsteht.