Die Bestimmung der zuständigen Berufsgenossenschaft ist für jedes Unternehmen in Deutschland eine wichtige Aufgabe, um den richtigen Unfallversicherungsschutz für seine Mitarbeiter sicherzustellen. Die Zuordnung zu einer Berufsgenossenschaft basiert auf der Branche und dem Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit des Unternehmens. Hier finden Sie eine Übersicht, wie Sie herausfinden können, welche Berufsgenossenschaft für Ihr Unternehmen zuständig ist.
Die gewerblichen Berufsgenossenschaften decken die breite Palette der gewerblichen Wirtschaft ab und sind jeweils für spezifische Branchen zuständig, wie Metall, Bau, Handel, Transport und Gesundheitswesen. Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgenossenschaft ist gesetzlich geregelt und lässt kein Wahlrecht zu. Bei Unternehmen, die Aktivitäten in verschiedenen Branchen aufweisen, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Unternehmensschwerpunkt.
Für die Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau ist bundesweit die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Unfallversicherungsträger zuständig. Dies umfasst alle landwirtschaftlichen Betriebe und damit verbundenen Tätigkeiten.
Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst und andere spezielle Gruppen wie Kinder in Tageseinrichtungen, Schüler, Studenten, oder ehrenamtlich Tätige sind die Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände zuständig. Diese Institutionen sind ebenfalls bundes- oder landesweit organisiert, je nach spezifischer Regulierung.
Falls Ihr Unternehmen Bestandteile aus mehreren der genannten Bereiche aufweist, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Schwerpunkt der unternehmerischen Tätigkeit. In Ausnahmefällen, wie bei bestimmten Tätigkeiten in der Seefahrt oder bei kommunalen Einrichtungen, können besondere Regelungen gelten.
Wenn Unklarheiten bezüglich der Zuständigkeit bestehen, bietet die Gesetzliche Unfallversicherung eine kostenlose Infoline unter der Telefonnummer 0800 60 50 40 4 an. Hier erhalten Sie direkte Auskunft und bei Bedarf eine Weiterleitung an den entsprechenden Unfallversicherungsträger.
Die korrekte Ermittlung der zuständigen Berufsgenossenschaft ist entscheidend für den adäquaten Unfallversicherungsschutz Ihrer Mitarbeiter. Durch die richtige Zuordnung stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und Ihre Mitarbeiter im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit bestmöglich abgesichert sind.