Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Steuervergünstigung bei der Kfz-Steuer. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Vorteile es gibt, wie Sie diese beantragen und worauf Sie achten müssen.
Das Kraftfahrzeugsteuergesetz sieht für schwerbehinderte Menschen zwei Arten von Vergünstigungen vor:
Eine Steuerermäßigung kommt in Betracht, wenn im Schwerbehindertenausweis einer der folgenden Merkzeichen eingetragen ist:
Zusätzlich gilt: Sie dürfen keine Wertmarke für die unentgeltliche Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs besitzen (Verzicht erforderlich).
Eine vollständige Steuerbefreiung erhalten Sie, wenn eines der folgenden Merkzeichen im Ausweis eingetragen ist:
Die Vergünstigung wird nicht automatisch gewährt. Sie müssen sie beim zuständigen Hauptzollamt beantragen. Es stehen zwei Wege zur Verfügung:
Zweckfremde Nutzung führt zur Aufhebung der Steuervergünstigung – mindestens für einen Monat!
Ein GdB von 50 kann sich finanziell lohnen – zumindest bei der Kfz-Steuer. Ob Befreiung oder Ermäßigung: Wer seine Rechte kennt und die Voraussetzungen erfüllt, kann bis zu 100 % sparen. Wichtig ist die korrekte Antragstellung und die zweckgemäße Nutzung des Fahrzeugs.