Wenn Sie eine Schwerbehinderung feststellen lassen möchten, können Sie in Niedersachsen verschiedene Wege nutzen. Grundlage ist das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX). Zuständig ist das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
Die notwendigen Vordrucke stehen als PDF-Dokumente zur Verfügung oder sind über die NAVO-Plattform digital ausfüllbar.
Für den Online-Antrag benötigen Sie ein Konto im NAVO-System. Die Anmeldung erfolgt über die Bund-ID. Folgende Möglichkeiten zur Registrierung stehen zur Verfügung:
Nach erfolgreicher Anmeldung können Sie das gewünschte Antragsformular online ausfüllen und einreichen.
Für alle Antragstypen stehen Merkblätter zur Verfügung. Zudem informiert das Landesamt über die Informationspflichten gemäß DSGVO (Art. 13 ff.).
Hilfreiche Ratgeber stellt die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter (BIH) bereit:
Auch Anträge wie die Rundfunkgebührenermäßigung können im Anschluss gestellt werden.
In Niedersachsen können Sie Ihren Antrag auf Schwerbehinderung einfach und sicher online oder per Post stellen. Nutzen Sie dafür die Plattform NAVO oder fordern Sie die Formulare direkt bei Ihrer zuständigen Stelle an. Informieren Sie sich genau über die Voraussetzungen und reichen Sie alle notwendigen Unterlagen ein.