Ob jemand als schwerbehindert gilt, entscheidet eine Zahl: der Grad der Behinderung (GdB). Er bestimmt, welche Nachteilsausgleiche Sie im Beruf, bei der Steuer und im Alltag nutzen können. Manche Vorteile gibt es schon weit unterhalb der Schwerbehinderung.
Kurz gesagt: Als schwerbehindert gilt, wer einen GdB von mindestens 50 hat. Bei einem GdB von 30 oder 40 ist eine Gleichstellung über die Agentur für Arbeit möglich. Einen Steuerfreibetrag gibt es schon ab GdB 20. Den GdB stellt auf Antrag das Versorgungsamt fest.
Was ist der Grad der Behinderung?
Der GdB beschreibt, wie stark sich eine gesundheitliche Beeinträchtigung auf die Teilhabe am Leben auswirkt. Er wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgestellt – nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen, die für jede Erkrankung Bewertungsspannen vorgeben. Mehrere Beeinträchtigungen werden dabei nicht einfach addiert, sondern in ihrer Gesamtwirkung bewertet. Zwei Einschränkungen mit GdB 30 ergeben also nicht automatisch 60.
Eine Behinderung im Sinne des Gesetzes liegt vor, wenn die Beeinträchtigung voraussichtlich länger als sechs Monate besteht (§ 2 SGB IX).
Welche Vorteile gibt es ab welchem GdB?
| GdB | Status | Wichtigste Vorteile |
|---|---|---|
| 20 | behindert | Behinderten-Pauschbetrag bei der Steuer |
| 30 / 40 | behindert, Gleichstellung möglich | höherer Pauschbetrag; mit Gleichstellung: Kündigungsschutz und Hilfen am Arbeitsplatz |
| ab 50 | schwerbehindert | Schwerbehindertenausweis, besonderer Kündigungsschutz, 5 Tage Zusatzurlaub, vorgezogene Altersrente, höherer Pauschbetrag |
| mit Merkzeichen | je nach Merkzeichen | Freifahrt, Parkerleichterungen, Kfz-Steuer, Rundfunkbeitrag |
Steuer: der Behinderten-Pauschbetrag
Seit 2021 gelten diese Pauschbeträge pro Jahr (§ 33b EStG):
| GdB | Pauschbetrag | GdB | Pauschbetrag |
|---|---|---|---|
| 20 | 384 € | 70 | 1.780 € |
| 30 | 620 € | 80 | 2.120 € |
| 40 | 860 € | 90 | 2.460 € |
| 50 | 1.140 € | 100 | 2.840 € |
| 60 | 1.440 € | Merkzeichen H oder Bl | 7.400 € |
Den Pauschbetrag tragen Sie in der Steuererklärung ein; alternativ lassen sich tatsächliche Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung ansetzen. Wo Medikamente und Krankheitskosten hingehören, erklärt der Ratgeber Medikamente in der Steuererklärung.
Im Beruf: Rechte ab GdB 50
- Besonderer Kündigungsschutz: Nach sechs Monaten im Betrieb braucht eine Kündigung die vorherige Zustimmung des Integrationsamts.
- Zusatzurlaub: fünf Arbeitstage pro Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche.
- Mehrarbeit: Sie können sich auf Verlangen von Mehrarbeit freistellen lassen.
- Hilfen am Arbeitsplatz: Zuschüsse für behinderungsgerechte Ausstattung, Arbeitsassistenz, Begleitung durch das Integrationsamt.
- Schwerbehindertenvertretung im Betrieb als Ansprechpartner.
Sie müssen den Arbeitgeber nicht über die Schwerbehinderung informieren. Die Schutzrechte greifen aber nur, wenn er davon weiß. Den Kündigungsschutz können Sie in der Regel noch innerhalb von drei Wochen nach Zugang einer Kündigung geltend machen.
Gleichstellung bei GdB 30 oder 40
Wer einen GdB von 30 oder 40 hat und ohne Hilfe seinen Arbeitsplatz nicht behalten oder keinen geeigneten finden kann, kann bei der Agentur für Arbeit die Gleichstellung beantragen. Gleichgestellte haben den besonderen Kündigungsschutz und Anspruch auf Hilfen am Arbeitsplatz, aber keinen Zusatzurlaub und keinen Schwerbehindertenausweis.
Rente
Schwerbehinderte Menschen können die Altersrente für schwerbehinderte Menschen nutzen. Für ab 1964 Geborene gibt es sie abschlagsfrei ab 65 Jahren, mit Abschlägen bereits ab 62. Voraussetzung sind 35 Versicherungsjahre und ein GdB von mindestens 50 bei Rentenbeginn.
Merkzeichen
| Merkzeichen | Bedeutung | Beispiele für Nachteilsausgleiche |
|---|---|---|
| G | erheblich gehbehindert | Freifahrt im Nahverkehr mit Wertmarke oder 50 % Kfz-Steuer |
| aG | außergewöhnlich gehbehindert | Behindertenparkplätze, Kfz-Steuerbefreiung |
| B | Begleitperson berechtigt | Begleitperson fährt kostenlos mit |
| H | hilflos | erhöhter Pauschbetrag, Kfz-Steuerbefreiung, Freifahrt |
| Bl | blind | erhöhter Pauschbetrag, Kfz-Steuerbefreiung, Freifahrt |
| Gl | gehörlos | Freifahrt oder 50 % Kfz-Steuer |
| RF | Rundfunkbeitrag | Ermäßigung des Rundfunkbeitrags |
| TBl | taubblind | zusätzliche Hilfen |
Was die Merkzeichen bei der Kfz-Steuer bringen, steht im Ratgeber Schwerbehinderung und Kfz-Steuer.
So stellen Sie den Antrag
- Antrag beim Versorgungsamt (je nach Bundesland auch Landesamt oder Kreisverwaltung) stellen – meist online oder per Formular.
- Alle Erkrankungen angeben und die behandelnden Ärzte nennen. Das Amt fordert die Befunde selbst an. Eigene aktuelle Befunde beizulegen beschleunigt das Verfahren.
- Bescheid prüfen: Ist der GdB zu niedrig, legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein.
- Ausweis erhalten Sie ab GdB 50, meist befristet auf bis zu fünf Jahre.
Für Niedersachsen gibt es einen eigenen Ratgeber: Antrag auf Schwerbehinderung in Niedersachsen. Bleiben nach einem Arbeitsunfall Schäden zurück, ist das Versorgungsamt für den GdB zuständig, die BG für die Unfallrente. GdB und die MdE der Unfallversicherung sind zwei verschiedene Maßstäbe.
Häufige Fragen
Ab wann gilt man als schwerbehindert?
Ab einem Grad der Behinderung von 50, festgestellt vom Versorgungsamt.
Welche Vorteile habe ich mit GdB 50?
Besonderen Kündigungsschutz, fünf Tage Zusatzurlaub, einen Steuerpauschbetrag von 1.140 € im Jahr, die Möglichkeit einer früheren Altersrente und den Schwerbehindertenausweis. Weitere Vorteile hängen von den Merkzeichen ab.
Bringt ein GdB von 30 etwas?
Ja: einen Steuerpauschbetrag von 620 € und die Möglichkeit, sich über die Agentur für Arbeit gleichstellen zu lassen – mit Kündigungsschutz.
Ist GdB dasselbe wie MdE?
Nein. Der GdB beschreibt die Auswirkungen auf das gesamte Leben und kommt vom Versorgungsamt. Die MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) misst die Folgen eines Arbeitsunfalls für das Erwerbsleben und bestimmt die Unfallrente der BG.
