In jüngster Zeit sind vermehrt Fälle bekannt geworden, bei denen Betrüger sich als Berufsgenossenschaft BGN ausgeben und unter dem Vorwand eines angeblichen „DGVU-Präventionsmoduls 2025“ versuchen, Geld von Unternehmen einzutreiben. Doch was hat es mit diesem Modul auf sich und wie können sich Unternehmen davor schützen?
Das DGVU-Präventionsmodul 2025 gibt es in Wirklichkeit gar nicht. Es handelt sich hierbei um einen von Betrügern erfundenen Begriff, der dazu dienen soll, Unternehmen zur Zahlung von Geld zu bewegen. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN), deren Name von den Betrügern missbraucht wird, hat bereits darauf hingewiesen, dass sie mit diesen Schreiben nichts zu tun hat.
In den gefälschten Schreiben wird behauptet, das angebliche DGVU-Präventionsmodul 2025 diene der Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Die BGN ist tatsächlich in diesen Bereichen tätig und bietet Unternehmen verschiedene Dienstleistungen an, um die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu fördern. Es handelt sich hierbei jedoch um legitime Angebote, die nichts mit den betrügerischen Forderungen zu tun haben.
Wenn Sie ein Schreiben erhalten, in dem Sie zur Zahlung für das DGVU-Präventionsmodul 2025 aufgefordert werden, sollten Sie stutzig werden. Nehmen Sie in diesem Fall unbedingt Kontakt mit der BGN auf und melden Sie den Vorfall. Zahlen Sie auf keinen Fall Geld an die Betrüger. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Seite von anwalt.de.