Rechtsformen

Eine Selbstständigkeit ist mit vielen Schritten im Gründungsprozess verbunden. Eine dieser Schritte ist die Auswahl der Rechtsform für das zukünftige Unternehmen. Man kann zwischen einer Vielzahl an Rechtsformen auswählen, diese sind je nach Rechtsform mit Vor- und Nachteilen verbunden. Konkret gibt es folgende Rechtsformen zwischen denen man wählen kann:

  • Einzelfirma
  • GbR - Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
  • GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • UG - Unternehmergesellschaft
  • OHG - Offene Handelsgesellschaft
  • e.K. - eingetragener Kaufmann
  • AG - Aktiengesellschaft

Und das ist nur eine kleine Auswahl der häufigen Rechtsformen. So sind in Deutschland beispielsweise auch ausländische Rechtsformen, wie die englische Limited (Ltd) erlaubt und dürfen geführt werden.

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Die Einzelfirma und die GbR

Die klassische und einfachste Variante bei den Rechtsformen, ist die Einzelfirma. Diese Rechtsform braucht keinen Vertrag und es sind damit auch keine Verpflichtungen verbunden, wie die Veröffentlichung von einem Geschäftsabschluss im Handelsregister. Auch ist mit dieser Rechtsform kein Gründungskapital verbunden. Nachteil ist die Haftung bei dieser Rechtsform. So haftet man für alle Verbindlichkeiten aus seiner Selbstständigkeit nicht nur mit dem Geschäftsvermögen, sondern auch mit seinem Privatvermögen. Ist man nicht alleiniger Eigentümer und Geschäftsführer, dann bietet sich die Rechtsform der GbR, der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts an. Wie bei der Einzelfirma, kann man auch eine GbR. ohne Verpflichtungen gründen. So kann man diese mündlich gründen oder mittels einem Vertrag. Wie bei der Einzelfirma, haftet man auch bei der GbR. voll mit seinem Privatvermögen.

GmbH und AG als Kapitalgesellschaften

Unter die Bezeichnung Kapitalgesellschaften fallen Rechtsformen wie die GmbH, die UG und auch die AG. Bei der GmbH handelt es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, bei der UG um die Unternehmergesellschaft und bei der AG, um die Aktiengesellschaft. Die Gründung aller dieser Rechtsformen ist nur mit einem Notar und einem ordentlichen Gründungsvertrag möglich. Sowohl die Gründung, aber auch die jährlichen Geschäftsabschlüsse müssen beim zuständigen Handelsgericht veröffentlicht werden. Je nach Rechtsform ist damit ein Gründungskapital verbunden. Bei der GmbH muss man beispielsweise 25.000 Euro einzahlen, um diese gründen zu können. Alternativ gibt es dazu die Unternehmergesellschaft. Diese kann man schon ab einem Euro gründen. Man muss aber jährlich einen Anteil vom Gewinn ansparen, bis 25.000 Euro als Kapital erreicht wurde. Der große Vorteil bei diesen Rechtsformen ist die Beschränkung der Haftung. So ist diese ausschließlich auf das Geschäftsvermögen begrenzt. Wesentlich höher ist das Gründungskapital bei der Aktiengesellschaft. Dieses liegt bei 50.000 Euro. Vom Gründungsablauf ist diese mit der GmbH vergleichbar.

Die OHG und e.K.

Die OHG ist eine Offene Handelsgesellschaft die jederzeit gegründet werden kann, wenn es zwei Geschäftsführer bzw. Gesellschafter gibt. Zur Gründung ist ein Vertrag und die Beurkundung von einem Notar notwendig. Die Eintragung muss beim zuständigen Handelsgericht erfolgen, das gilt auch hinsichtlich den Geschäftsabschlüssen. Ein festes Gründungskapital ist bei der OHG nicht festgeschrieben, vielmehr kann dieses frei vereinbart werden. Einen Punkt gibt es bei der Haftung, diese ist nämlich bei der OHG nicht beschränkt. So kann man hier auch mit dem Privatvermögen haften für die Verbindlichkeiten aus der Selbstständigkeit. Ähnlich ist es auch beim eingetragenen Kaufmann. Auch hier gibt es keine Begrenzung der Haftung und die Gründung erfordert die Eintragung beim Handelsgericht durch einen Notar. Nicht viel anders sieht es aus, beim Gründungskapital. Auch hier gibt es keine festen Vorgaben beim Gründungskapital. Man kann die Höhe selbst wählen.

Unterschiedliche Gesetze gelten

Wenn es um die Rechtsformen geht, so sind damit unterschiedliche Verpflichtungen verbunden. Hier kommt es auch darauf an, welches Recht Anwendung findet. Bei der Einzelfirma und bei der GbR. ist das beispielsweise das Bürgerliche Gesetzbuch. Ganz anders sieht es bei den Kapitalgesellschaften wie GmbH, aber auch OHG und e.K. aus, hier findet ausschließlich das Handelsgesetzbuch seine Anwendung.

Auswirkungen bei den Rechtsformen

Die Auswahl der Rechtsform darf man nicht nur an Punkten wie Haftung und Gründungskapital festmachen. Vielmehr muss man bei den Rechtsformen immer auch die steuerliche Seite sehen. Wählt man zum Beispiel als Anwalt oder als Künstler als Rechtsform eine GmbH, so unterliegt man hier steuerrechtlich automatisch der Gewerbesteuer. Obwohl beide Berufe kein Gewerbe darstellen, sondern vielmehr eine freiberufliche Tätigkeit. Doch die Rechtsform sorgt dafür, dass die Umsätze der Gewerbesteuer und damit einer höheren Steuerbelastung unterliegen. Würde man sich stattdessen für eine Einzelfirma oder für eine GbR entscheiden, dann würde man in einem solchen Fall nicht der Gewerbesteuer unterliegen. Gerade aus diesen Gründen sollte man sich bei der Auswahl der passenden Rechtsform, immer auch steuerrechtlich beraten lassen. Um erkennen zu können, was für Auswirkungen damit verbunden sind.