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Ratgeber

Transportschein: Voraussetzungen, Genehmigung und Zuzahlung.

Wann stellt der Arzt einen Transportschein aus, welche Fahrten zahlt die Krankenkasse ohne Genehmigung und was kostet die Zuzahlung?

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Transportschein: Voraussetzungen, Genehmigung und Zuzahlung

Der Transportschein – offiziell „Verordnung einer Krankenbeförderung“ (Muster 4) – ist die Grundlage dafür, dass die Krankenkasse eine Fahrt zum Arzt, ins Krankenhaus oder nach Hause bezahlt. Ob Sie einen bekommen, hängt nicht vom Wunsch ab, sondern davon, warum Sie fahren und ob Sie aus medizinischen Gründen auf das Fahrzeug angewiesen sind.

Kurz gesagt: Ohne Genehmigung zahlt die Kasse Fahrten zu einer stationären Behandlung und zurück, Rettungsfahrten und Fahrten mit medizinischer Betreuung. Fahrten zur ambulanten Behandlung mit Taxi oder Mietwagen muss die Krankenkasse in der Regel vorher genehmigen. Sie zahlen 10 % der Kosten zu, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Fahrt.

Welche Fahrten die Krankenkasse übernimmt

AnlassGenehmigung nötig?
Fahrt zur Aufnahme ins Krankenhaus und Entlassung nach Hausenein
Vor- und nachstationäre Behandlung, wenn sie einen Klinikaufenthalt verkürzt oder vermeidetnein
Rettungsfahrt (Notfall, Rettungswagen)nein
Krankentransport im KTW mit fachlicher Betreuungin der Regel nein
Fahrten zur ambulanten Behandlung mit Taxi/Mietwagenja, nur in Ausnahmefällen
Fahrten zu Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapieja, wird aber regelmäßig bewilligt

Wie lange ein ausgestellter Schein gilt – etwa über das Quartalsende hinaus –, erklärt der Ratgeber Wie lange ist ein Transportschein gültig?

Ambulante Fahrten: die Ausnahmefälle

Für Fahrten zum Arzt oder zur Therapie ohne Klinikaufenthalt ist die Krankenkasse streng. Sie übernimmt sie mit Taxi oder Mietwagen nur, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Hochfrequente Behandlung nach einem vorgegebenen Therapieschema, das Sie über längere Zeit stark belastet – typisch sind Dialyse sowie onkologische Chemo- und Strahlentherapie.
  • Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), Bl (blind) oder H (hilflos).
  • Pflegegrad 4 oder 5, bei Pflegegrad 3 zusätzlich mit dauerhaft eingeschränkter Mobilität.
  • Eine vergleichbare Beeinträchtigung der Mobilität, die über längere Zeit besteht und ärztlich begründet ist.

Bei Merkzeichen und Pflegegraden gilt die Genehmigung seit einigen Jahren als erteilt, der Transportschein genügt. In allen anderen Fällen: erst den Schein holen, ihn bei der Krankenkasse einreichen, dann fahren. Wer ohne Genehmigung fährt, bleibt im Zweifel auf den Kosten sitzen.

Taxi, Mietwagen oder Krankentransportwagen?

Welches Fahrzeug verordnet wird, entscheidet der Arzt nach Ihrem Zustand – nicht nach Bequemlichkeit.

  • Öffentliche Verkehrsmittel oder eigenes Auto: Vorrang, wenn Sie sie nutzen können. Fürs eigene Auto erstattet die Kasse eine Kilometerpauschale.
  • Taxi oder Mietwagen: wenn Sie sitzend fahren können, aber Bus, Bahn und eigenes Auto nicht in Frage kommen.
  • Krankentransportwagen (KTW): wenn Sie unterwegs fachlich betreut werden müssen, liegend transportiert werden oder eine Infektion besteht.
  • Rettungswagen: im Notfall. Einen Transportschein brauchen Sie vorher nicht, er wird nachträglich ausgestellt.

Was die Fahrt kostet: die Zuzahlung

Für jede Fahrt zahlen Sie 10 % der Fahrtkosten selbst, mindestens 5 € und höchstens 10 €, aber nie mehr als die Fahrt tatsächlich kostet. Hin- und Rückfahrt sind zwei Fahrten. Die Zuzahlung kassiert meist das Taxi- oder Transportunternehmen direkt.

Übersteigen Ihre Zuzahlungen im Jahr 2 % des Bruttoeinkommens – bei chronisch Kranken 1 % –, können Sie sich für den Rest des Jahres befreien lassen. Quittungen sammeln lohnt sich.

Nach einem Arbeitsunfall: die BG zahlt

Ist die Fahrt Folge eines Arbeits- oder Wegeunfalls, ist nicht die Krankenkasse zuständig, sondern die Berufsgenossenschaft. Dann gilt:

  • keine Zuzahlung,
  • die Verordnung stellt in der Regel der Durchgangsarzt aus,
  • Taxifahrten zu Behandlung, Physiotherapie oder Reha werden übernommen, wenn sie medizinisch nötig sind,
  • Fahrten mit dem eigenen Auto erstattet die BG über ein eigenes Formular.

Details dazu in den Ratgebern Fahrtkosten nach Arbeitsunfall und Fahrtkostenerstattung der Berufsgenossenschaft.

So kommen Sie an den Transportschein

  1. Beim Arzt ansprechen: Schildern Sie, warum Sie nicht selbst fahren oder Bus und Bahn nehmen können. Bei Entlassung aus der Klinik stellt der Krankenhausarzt den Schein im Rahmen des Entlassmanagements aus.
  2. Prüfen, ob eine Genehmigung nötig ist: Bei ambulanten Fahrten reichen Sie die Verordnung vor der ersten Fahrt bei der Krankenkasse ein. Viele Kassen nehmen sie per App oder Upload entgegen.
  3. Fahrtunternehmen buchen: Nehmen Sie ein Unternehmen, das mit Ihrer Kasse abrechnet. Die Kasse nennt Vertragspartner.
  4. Serienfahrten bündeln: Bei wiederkehrenden Terminen kann der Arzt mehrere Fahrten auf einem Schein verordnen.

Häufige Fragen

Zahlt die Krankenkasse ein Taxi vom Krankenhaus nach Hause?

Ja, wenn der Krankenhausarzt die Fahrt medizinisch begründet verordnet. Die Entlassfahrt gehört zur stationären Behandlung und braucht keine Genehmigung. Mehr dazu im Ratgeber Taxi vom Krankenhaus nach Hause.

Kann der Transportschein nachträglich ausgestellt werden?

Bei Notfällen ja. Bei geplanten ambulanten Fahrten in der Regel nicht, weil die Genehmigung vor der Fahrt vorliegen muss.

Gilt ein Transportschein für Hin- und Rückfahrt?

Ja, wenn der Arzt beides ankreuzt. Die Zuzahlung fällt trotzdem für jede Richtung einzeln an.

Was, wenn die Krankenkasse die Genehmigung ablehnt?

Sie erhalten einen Bescheid, gegen den Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen können. Eine kurze ärztliche Stellungnahme zur eingeschränkten Mobilität hilft meist mehr als lange Begründungen.

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