Die VBG Unfallversicherung stellt eine gesetzliche Pflichtversicherung für Arbeitnehmer dar, die bei Arbeits- oder Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten Schutz bietet. Diese Versicherung deckt alle Personen ab, die durch Arbeits- oder Dienstverträge beschäftigt sind, unabhängig von Einkommen, Alter oder Nationalität.
Für Arbeitgeber ist es verpflichtend, ihre Mitarbeiter bei der VBG zu versichern, was nicht nur eine rechtliche Anforderung erfüllt, sondern auch ein entscheidendes Element zur Förderung der Sicherheit am Arbeitsplatz darstellt. Die Versicherung umfasst voll- und teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, Auszubildende, Minijobber und Praktikanten.
Selbstständige und Unternehmer können sich freiwillig bei der VBG versichern lassen, um ebenfalls Schutz bei Arbeitsunfällen zu erhalten. Dies verdeutlicht die umfassende Rolle der VBG in der Sicherstellung des Unfallversicherungsschutzes über verschiedene Arbeitsmodelle hinweg.