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Fahrtkosten zur Reha: Wer zahlt was?

Fahrtkosten zur Reha zahlt der Reha-Träger – Rentenversicherung, Krankenkasse oder BG. Was erstattet wird, was fürs eigene Auto gilt und wie Sie die Kosten …

berufsgenossenschaften.info3 Min. Lesezeit
Fahrtkosten zur Reha: Wer zahlt was?

Die Reha ist bewilligt, die Klinik liegt drei Autostunden entfernt – und die Frage kommt fast immer: Wer bezahlt die An- und Abreise? Die gute Nachricht: Fahrtkosten gehören zur Reha dazu und werden erstattet. Wie viel, hängt davon ab, wer die Reha bezahlt und wie Sie anreisen.

Kurz gesagt: Die Fahrtkosten übernimmt der Träger, der auch die Reha bezahlt – meist die Deutsche Rentenversicherung, bei Rentnern und Kuren die Krankenkasse, nach einem Arbeitsunfall die Berufsgenossenschaft. Erstattet werden Bahn oder Bus (2. Klasse) oder eine Kilometerpauschale fürs eigene Auto. Taxi nur, wenn es medizinisch nötig ist.

Welcher Träger zahlt?

Anlass der RehaKostenträgerZuzahlung zu den Fahrtkosten
Erwerbsfähigkeit erhalten (Berufstätige)Deutsche Rentenversicherungnein
Anschlussheilbehandlung nach Klinikaufenthalt (Berufstätige)meist Rentenversicherungnein
Reha für Rentner, Mutter-/Vater-Kind-KurKrankenkasseja, 10 % der Fahrtkosten, 5–10 € pro Fahrt
nach Arbeitsunfall, Wegeunfall oder BerufskrankheitBerufsgenossenschaft bzw. Unfallkassenein

Welcher Träger zuständig ist, steht im Bewilligungsbescheid. Dort finden Sie meist auch Hinweise zur Anreise und das Formular für die Fahrtkostenerstattung.

Was erstattet wird

Das Gesetz spricht von Reisekosten (§ 73 SGB IX). Dazu gehören:

  • Fahrtkosten für An- und Abreise zur stationären Reha bzw. für die täglichen Fahrten bei ambulanter Reha,
  • Gepäcktransport, wenn Sie das Gepäck nicht selbst mitnehmen können,
  • Kosten einer Begleitperson, wenn sie medizinisch notwendig ist, zum Beispiel bei Kindern oder bei starker Einschränkung,
  • bei langen Reha-Maßnahmen unter Umständen Familienheimfahrten,
  • in Ausnahmefällen Verpflegung und Übernachtung bei sehr langer Anreise.

Bahn, Auto oder Taxi?

Öffentliche Verkehrsmittel

Standard ist die Fahrt mit Bahn oder Bus in der 2. Klasse. Manche Träger und Kliniken stellen die Fahrkarten selbst aus. Ansonsten kaufen Sie das Ticket und heben es für die Erstattung auf. Die 1. Klasse wird nur erstattet, wenn Ihre gesundheitliche Einschränkung das erfordert und das vorher abgesprochen ist.

Eigenes Auto

Fahren Sie mit dem eigenen Wagen, gibt es eine Kilometerpauschale. Bei der Rentenversicherung sind das derzeit 20 Cent je gefahrenem Kilometer, mit einer Obergrenze pro Reise. Oft ist die Erstattung auf das begrenzt, was die Bahnfahrt gekostet hätte. Parkgebühren an der Klinik werden meist nicht übernommen.

Taxi oder Krankentransport

Nur, wenn Sie aus medizinischen Gründen weder öffentliche Verkehrsmittel noch ein eigenes Auto nutzen können. Das muss ärztlich bescheinigt und vor der Fahrt mit dem Träger geklärt sein. Ohne Zusage bleiben Sie auf den Kosten sitzen. Wann ein Transportschein ausgestellt wird, erklärt der Ratgeber Transportschein: Voraussetzungen.

Viele Reha-Kliniken bieten außerdem einen Abholservice vom nächsten Bahnhof an. Fragen Sie vorher nach.

Ambulante Reha: tägliche Fahrten

Bei einer ambulanten Reha fahren Sie jeden Behandlungstag zur Einrichtung und zurück. Auch diese Fahrten werden erstattet – mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder per Kilometerpauschale. Teilweise organisieren die Reha-Zentren einen Fahrdienst, dann entfällt die Erstattung. Sammeln Sie die Tickets oder notieren Sie Datum und Kilometer für jeden Tag.

Nach einem Arbeitsunfall: die BG zahlt großzügiger

Ist die Reha Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, trägt die Berufsgenossenschaft die Kosten – ohne Zuzahlung. Taxifahrten übernimmt sie, wenn sie medizinisch nötig sind, und sie zahlt auch die Fahrten zu Physiotherapie und ambulanten Behandlungen. Details stehen in den Ratgebern Fahrtkostenerstattung der Berufsgenossenschaft und Fahrtkosten nach Arbeitsunfall. Den Weg zurück in den Beruf beschreibt der Ratgeber Rehabilitation und Wiedereingliederung.

So bekommen Sie das Geld zurück

  1. Bewilligungsbescheid lesen: Dort steht, welcher Träger zahlt und wie die Anreise geregelt ist.
  2. Belege sammeln: Tickets, Quittungen, bei Autofahrten Datum, Start, Ziel und Kilometer.
  3. Antrag stellen: Das Formular gibt es beim Träger oder in der Reha-Klinik. Oft wird es am Ende der Reha in der Klinik ausgefüllt und weitergeleitet.
  4. Bankverbindung angeben. Die Erstattung kommt meist einige Wochen nach der Reha.

Häufige Fragen

Wer übernimmt die Fahrtkosten zur Reha?

Der Träger, der die Reha bezahlt: bei Berufstätigen meist die Rentenversicherung, bei Rentnern die Krankenkasse, nach einem Arbeitsunfall die Berufsgenossenschaft.

Wie viel bekomme ich für die Fahrt mit dem eigenen Auto?

Bei der Rentenversicherung derzeit 20 Cent pro Kilometer, mit einer Obergrenze. Andere Träger zahlen ähnlich. Der genaue Betrag steht im Bescheid oder im Antragsformular.

Zahlt die Reha ein Taxi?

Nur bei medizinischer Notwendigkeit und nach vorheriger Zusage des Trägers. Nach einem Arbeitsunfall sind die Berufsgenossenschaften dabei meist großzügiger.

Werden Besuchsfahrten von Angehörigen bezahlt?

In der Regel nicht. Möglich sind aber Familienheimfahrten bei längeren Reha-Maßnahmen und die Kosten einer medizinisch notwendigen Begleitperson.

Muss ich bei einer Kur Fahrtkosten zuzahlen?

Bei einer Maßnahme der Krankenkasse ja: 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 und höchstens 10 € pro Fahrt. Bei Rentenversicherung und Berufsgenossenschaft fällt keine Zuzahlung für die Fahrt an.

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