Ein Unfall mit dem Firmenwagen während der Arbeitszeit kann zahlreiche rechtliche Fragen aufwerfen. Grundsätzlich liegt die Haftung beim Arbeitgeber, der als Fahrzeughalter dafür verantwortlich ist, dass das Fahrzeug jederzeit betriebssicher ist und die Fahrer die notwendige Fahreignung besitzen. Dazu gehört auch, dass Arbeitgeber regelmäßig die Fahrerlaubnis der Mitarbeiter kontrollieren.
Wenn der Unfall durch den Arbeitnehmer selbst verschuldet wurde, hängt die Haftung vom Grad der Fahrlässigkeit ab:
Wird der Unfall während der Arbeitszeit oder auf einer Dienstfahrt durch einen Dritten verursacht, übernimmt dessen Haftpflichtversicherung die Verantwortung für die Schäden am Dienstwagen. In diesem Fall ist der Arbeitnehmer weitgehend von der Haftung befreit, solange er nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
Es ist entscheidend, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sich der Risiken und der entsprechenden Verantwortlichkeiten bewusst sind, die das Fahren eines Firmenwagens mit sich bringt. Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass alle Fahrzeuge regelmäßig gewartet werden und dass die Fahrer über die erforderlichen Qualifikationen verfügen. Arbeitnehmer müssen sich ihrerseits der möglichen rechtlichen Konsequenzen bewusst sein, die ein Unfall während der Nutzung eines Firmenwagens nach sich ziehen kann.