hallo@berufsgenossenschaften.info
Zurück zu allen Ratgebern
Ratgeber

Unfallanzeige ausfüllen: So melden Sie den Arbeitsunfall an die BG.

Die Unfallanzeige Feld für Feld: Frist, Pflichtangaben, Beispiele für den Unfallhergang und typische Fehler – für Arbeitgeber und Personalabteilungen.

berufsgenossenschaften.info4 Min. Lesezeit
Unfallanzeige ausfüllen: So melden Sie den Arbeitsunfall an die BG

Die Unfallanzeige ist das Formular, mit dem ein Betrieb der Berufsgenossenschaft einen Arbeits- oder Wegeunfall meldet. Sie ist bundesweit einheitlich vorgegeben und fragt Angaben zu Betrieb, verletzter Person, Unfallhergang und Verletzung ab. Wer sie sorgfältig ausfüllt, erspart sich Rückfragen – und der verletzten Person Verzögerungen bei den Leistungen.

Kurz gesagt: Die Unfallanzeige ist Pflicht, wenn jemand mehr als drei Kalendertage arbeitsunfähig ist oder stirbt. Sie muss der BG innerhalb von drei Tagen vorliegen, nachdem der Betrieb vom Unfall erfahren hat. Die meisten BGen nehmen sie online entgegen, und die verletzte Person hat Anspruch auf eine Kopie.

Wer ausfüllt, wer unterschreibt

Zuständig ist der Unternehmer, in der Praxis meist Personalabteilung, Vorgesetzte oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Anzeige wird

  • vom Betriebs- oder Personalrat mitunterzeichnet, sofern es einen gibt,
  • der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt zur Kenntnis gegeben,
  • der verletzten Person auf Wunsch in Kopie ausgehändigt.

Unter drei Tagen Ausfall ist keine Anzeige nötig. Der Unfall gehört dann ins Verbandbuch.

Die Angaben im Überblick

BlockWas hineingehört
UnternehmenName, Anschrift, Unternehmensnummer der BG (steht auf dem Beitragsbescheid)
Versicherte PersonName, Geburtsdatum, Anschrift, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Krankenkasse
Beschäftigungausgeübte Tätigkeit, seit wann im Betrieb, Auszubildende oder Leiharbeitnehmer
Entgeltfortzahlungfür wie viele Wochen Anspruch besteht
UnfallDatum, Uhrzeit, Unfallort (genaue Stelle), Beginn und Ende der Arbeitszeit
Hergangausführliche Schilderung, siehe unten
Verletzungverletzte Körperteile und Art der Verletzung
Weitere AngabenAugenzeugen, erstbehandelnder Arzt/Krankenhaus, ob und wann die Arbeit eingestellt bzw. wieder aufgenommen wurde

Bei Leiharbeitnehmern meldet der Verleiher an seine BG. Der Entleiher ist aber verpflichtet, ihn sofort zu informieren und bei der Aufklärung mitzuwirken.

Den Unfallhergang richtig beschreiben

Das Freitextfeld ist das wichtigste der ganzen Anzeige. Die BG prüft daran, ob ein versicherter Arbeitsunfall vorliegt: Stand die Tätigkeit im Zusammenhang mit der Arbeit, und hat ein äußeres Ereignis den Gesundheitsschaden verursacht? Die Schilderung sollte deshalb vier Fragen beantworten:

  1. Was hat die Person gerade getan – und im Auftrag von wem?
  2. Wo genau ist es passiert?
  3. Womit: welche Maschine, welches Werkzeug, welcher Gegenstand war beteiligt?
  4. Wie ist der Schaden entstanden – der Ablauf in der richtigen Reihenfolge?

Zu knapp: „Mitarbeiter ist gestürzt.“

Brauchbar: „Herr M. trug gegen 10:15 Uhr einen Karton mit Druckerpapier (ca. 12 kg) vom Lager im Erdgeschoss über die Innentreppe ins erste Obergeschoss. Auf der vorletzten Stufe blieb er mit der Schuhspitze an der Stufenkante hängen, stürzte nach vorn und fing sich mit der rechten Hand ab. Dabei knickte das rechte Handgelenk ein. Die Treppe war trocken, die Beleuchtung eingeschaltet. Zeugin: Frau K., Buchhaltung.“

Schreiben Sie sachlich und ohne Schuldzuweisung. „Aus Unachtsamkeit“ oder „selbst schuld“ gehört nicht in die Anzeige, denn Verschulden spielt für den Versicherungsschutz keine Rolle. Mehr Formulierungshilfen gibt die Vorlage für einen Unfallbericht.

Wegeunfall: was anders ist

Auch Unfälle auf dem Weg zur oder von der Arbeit sind anzuzeigen. Hier kommt es auf die Route an: Beschreiben Sie Start, Ziel, Verkehrsmittel und ob es Umwege oder Unterbrechungen gab, etwa zum Tanken, Einkaufen oder um ein Kind zur Kita zu bringen. Ob ein Umweg versichert ist, entscheidet die BG. Dafür braucht sie diese Angaben vollständig. Hintergrund im Ratgeber Wegeunfall.

Wie Sie die Anzeige einreichen

  • Online: Fast alle Berufsgenossenschaften bieten ein Onlineformular oder ein Unternehmerportal. Das ist der schnellste Weg, und Pflichtfelder werden geprüft.
  • Per Post: Das Formular gibt es als PDF bei der zuständigen BG.
  • Aus der Lohnsoftware: Viele Programme erzeugen die Anzeige direkt aus den Stammdaten.

Heben Sie eine Kopie im Betrieb auf. Sie hilft bei Nachfragen der BG und wird für die eigene Unfallstatistik und die Gefährdungsbeurteilung gebraucht.

Typische Fehler

  • Frist verpasst, weil zuerst der Arztbericht abgewartet wird. Die Anzeige geht auch ohne abschließende Diagnose raus.
  • Falsche BG oder fehlende Unternehmensnummer. Das verzögert die Bearbeitung um Wochen.
  • Hergang in einem Satz. Die BG schickt dann einen Fragebogen an die verletzte Person, und das kostet Zeit.
  • Wertungen statt Fakten („hätte besser aufpassen müssen“).
  • Keine Kopie für die verletzte Person, obwohl sie ihr zusteht.

Wird die Anzeige gar nicht oder zu spät erstattet, ist das eine Ordnungswidrigkeit, die die BG mit einem Bußgeld ahnden kann. Beschäftigte können den Unfall in diesem Fall auch selbst melden – siehe Arbeitgeber meldet Arbeitsunfall nicht.

Häufige Fragen

Wie lange hat der Arbeitgeber Zeit für die Unfallanzeige?

Drei Tage, nachdem er vom Unfall erfahren hat. Tödliche Unfälle und Unfälle mit mehreren Schwerverletzten sind sofort zu melden, zusätzlich telefonisch oder per E-Mail.

Muss auch ein Unfall ohne Arbeitsausfall gemeldet werden?

Eine Unfallanzeige nicht, aber ein Eintrag ins Verbandbuch. Geht die verletzte Person zum Durchgangsarzt, erfährt die BG über dessen Bericht ohnehin vom Unfall.

Wo finde ich die Unternehmensnummer?

Auf jedem Schreiben der Berufsgenossenschaft, zum Beispiel auf dem Beitragsbescheid. Sie hat die frühere Mitgliedsnummer ersetzt.

Wer füllt die Unfallanzeige bei Minijobbern aus?

Genauso der Arbeitgeber. Minijobber sind gesetzlich unfallversichert, und für sie gelten dieselben Meldepflichten.

Frage zum Thema?

Noch Fragen?

Sie finden hier nicht die passende Antwort zu Ihrer Berufsgenossenschaft oder zu einem Arbeitsunfall? Schreiben Sie uns.